Liebe/-r Experte/-in,
Liebe/-r Experte/-in,
ich beschreibe erstmal die Begebenheiten. Ich habe in meiner Garage im Haus ein Schiebetor, was sich nach innen seitwärts einfahren lässt. Zusätzlich habe ich innen eine Glasfront mit einer 2-flügigen Glastür die sich nach innen öffnen lässt. Diese Räume habe ich vorher als Gewerberäume genutzt und möchte diese nun wieder als Garage nutzen. Die Glasfront wollte ich nicht ausbauen, da sie eine gute zusätzliche Wärmedämmung für die Garagenräume sind (Fußbodenheizung vorhanden). Vor dem Garagentor ist ein 1,60 Meter breiter Fußweg.
Da die Glastüren nach innen zu öffnen sind und ich nach abstellen des PKW`s die Türen nicht mehr schliesen kann, wollte ich die Glasfront ausbauen und anders herum wieder einbauen.
Nun mein Problem!
Wenn ich nach dem Umbau die Glastüren öffne, um mein Auto heraus- oder hereinzufahren, würden die Türen ca. 40 cm aus meiner Hausfront auf den Fußweg schauen. Es wäre für diese kurze Zeit, nur noch ein Fufweg von ca. 1,20 m Breite vorhanden (Wenn ich mit dem Auto herausfahre, ist der Fußweg sowieso blockiert).
Ist es erlaubt, für die Zeit zum herausfahren, den Fußweg einzuschränken?
Wenn ich den Umbau vornehme, muss ich mir eine Genehmigung bei der Stadt einholen, da ich ja dann kurzfristig den Fußweg einschränke?
Wer kann mir dazu eine Auskunft geben, ohne das ich einen Gutachter oder sonstige Kosten habe?
Danke für die Antwort im voraus!
Sehr geehrter Udo,
bei diesem Sachverhalt handelt es sich nicht um mein Fachgebiet. Ich bitte um Verständnis.
MfG
Peter Schwedler, Krefeld