Ich möchte ein Stall-Garagengebäude zur Wohnung umbauen. Laut LBO-SH ist eine lichte Raumhöhe von 2,40m erforderlich (jetzt geplant wären 2,31m von OKFF bis UK Dielen DG), die ich bei UK Balken nicht einhalten kann (Sohle vorhanden und geplanter vernünftiger Estrichaufbau 15cm) zählt die UK Balkenlage denn zur Raumhöhe oder ist es zulässig?
Hallo!
Da muss ich mal nachfragen.
Es sind nur 2,31 m von OKFF bis zur Decke,zusätzlich ist die Höhe nochmals wegen der Deckenbalken(Unterzüge) eingeschränkt ?
Oder ist unter den Deckenbalken eine Höhe von 2,31 m,sonst mehr ?
das müssten dann ja mind. gut 20 cm oder mehr sein,also 2,50 m ?
MfG
duck313
Für dieses Vorhaben sollte ohnehin eine Baugenehmigung erforderlich sein, da es sich ja auch um eine Umnutzung des Gebäudes handelt. Das zuständige Bauamt kann diese Frage verbindlich beantworten.