in einem 3-Familien-Mietshaus soll jetzt nach 25 Jahren die Heizung ausgetauscht werden. Vom geplanten Umbau habe ich nur durch einen anderen Mieter mündlich erfahren. Ich bin damals als 1. in dieses Haus eingezogen. Folgende Fragen stellen sich:
Muß der Vermieter die Mieter über den Umbau vorher informieren? Wenn ja, kann er das mündlich tun oder muß dies schriftlich erfolgen und wie lange vorher bevor mit dem Umbau begonnen wird? Falls der Vermieter nur mündlich Bescheid gibt, kann man auf eine schriftliche Mitteilung bestehen?
Kann der Vermieter aufgrund des Umbaues eine Mieterhöhung fordern und wenn ja, wieviel % könnten das sein?
Hat der Vermieter die Möglichkeit, einen Teil der Umbaukosten an die Mieter weiterzugeben?
der Vermieter muss die Baumassnahmen spätestens 3 Monate vor Beginn der Arbeiten ankündigen, § 554, Abs. 3 BGB ( schriftlich, per Fax, per Mail). Ohne diese Ankündigung braucht der Mieter die Modernisierung nicht dulden und kann sich sogar mit einstweiliger Verfügung dagegen wehren. Nach Erhalt der Mitteilung hat der Mieter ein Sonderkündigungsrecht.
Wenn der Vermieter die Heizung erneuert, fällt wahrscheinlich die Warmwasserversorgung für diesen Zeitpunkt aus. Das werden dann wohl paar Tage sein.
Wenn die neue Heizung eine energiesparende Massnahme ist, kann der Vermieter die Kosten auf die Mieter umlegen.
„Kostet eine Heizung für ein Mehrfamilienhaus mit acht gleich großen Mieteinheiten beispielsweise 20.000€, so darf der Vermieter 11% davon auf die Jahresmieten aufschlagen“.
Wegen den Umbaukosten kann ich Dir leider keine Info geben.
Hallo,
nach 25 Jahren ist der Austausch der Heizung eine Ersatzbeschaffung. Da kann der Vermieter die Umbaukosten nicht auf die Mieter verteilen.
Grüsse Chr. E.
In Ihrem Fall gibt es ganz verschiedene Möglichkeiten, die kann ein Fachmann nur dann seriös beantworten, wenn er alle Unterlagen und Informationen zu dem Fall vorliegen hat. Gehen Sie doch einfach zum örtlichen Mieterverein, dort wird Ihnen für einen Jahresbeitrag der etwa 100 EUR beträgt sehr kompetent geholfen. Lesen Sie vorher im BGB folgende §§ durch: BGB § 554 sowie § 559
Grüße
ich habe mir erlaubt, im Forum meine Frage nochmals öffentlich zu stellen, da ich, wie ich diese Frage erstellt habe, nicht gleich gesehen habe, wie ich im Forum die Frage stellen kann.
ich habe mir erlaubt, im Forum meine Frage nochmals öffentlich zu stellen, da ich, wie ich diese Frage erstellt habe, nicht gleich gesehen habe, wie ich im Forum die Frage stellen kann.
hat es vor ca. 1 jahr nicht eine entscheidung gegeben, daß z.b. heizungen, die länger als 20 oder sogar 25 jahre alt sind, durch den vermieter erneuert werden müssen?
wenn der vermieter die umbaukosten nicht auf die mieter verteilen kann, muß er trotzdem seinen mietern vorher bescheid geben und falls ja, wie lange vorher (mündlich oder schriftlich)?
Hallo,
nach 25 Jahren ist der Austausch der Heizung eine
Ersatzbeschaffung. Da kann der Vermieter die Umbaukosten nicht
auf die Mieter verteilen.
Grüsse Chr. E.
ich habe mir erlaubt, im Forum meine Frage nochmals öffentlich zu stellen, da ich, wie ich diese Frage erstellt habe, nicht gleich gesehen habe, wie ich im Forum die Frage stellen kann…
so genau weiss ich es nicht. Ansonsten beim der Verbrauerzentrale deiner Stadt nachfragen…
Jedenfalls ist ein nötiger Heizungsaustausch ist eine Instandsetzung und vom Mieter zu tragen.
Dafür muss er Rücklagen schaffen.
Bei Modernisierung in der Wohnung, sowie am Haus,
die den Wohnwert steigern, werden vom Vermieter z. Zt. 11 % der Kosten auf den Mieter umgelegt.
Die sich daraus ergebene neue Miete ist, nach schriftlicher Bekanntgabe des Vermieters, mit den folgenden Mieten zu bezahlen.
Vielleicht schaust du mal beim „Miethöhegesetz“ MHG nach - google mal
§ 4 Abs.2 MHG => schriftliche Erhöhungserklärung gegenüber Mieter
§ 3 Abs.1 MHG => Kosten durch bauliche Maßnahmen.
Hallo Krebschen, entschuldige dass ich mich erst jetzt melde.
Also zu deiner ersten Frage: Ja, bei so einen Umbau muß der Vermieter eine schriftliche Ankündigung schicken und so ca.4 Wochen vorher. Man muß sich ja vorbereiten können.
Also als bei uns die Fenster erneuert wurden, haben wir 4-6 Wochen vorher ein Schreiben erhalten, jeder Mieter extra, darin Stand der Termin und die Kosten für den jeweiligen Mieter.
Ich denke schon dass Du eine schriftliche Mitteilung verlangen kannst. Könnte sich ja nur um eine Gerücht handeln.
Zu der zweiten Frage: Ja, der Vermieter wird sicherlich die Miete erhöhen, wieviel das aber sein kann weiß ich nicht. Der Wert der Wohnung steigt ja mit der neuen Heizung.
Und zu drittens: Bei den Umbaukosten denke ich nicht das man die Kosten auf die Mieter abgeben kann. Aber wie gesagt eine Mieterhöhung kommt garantiert und was der Vermieter da reinpackt, kann man meistens schlecht nachvollziehen.
Jedenfalls ist ein nötiger Heizungsaustausch ist eine
Instandsetzung und vom Mieter zu tragen.
Du hast hier sicherlich Vermieter und nicht Mieter gemeint.
Vielleicht schaust du mal beim „Miethöhegesetz“ MHG nach -
google mal
§ 4 Abs.2 MHG => schriftliche Erhöhungserklärung gegenüber
Mieter
§ 3 Abs.1 MHG => Kosten durch bauliche Maßnahmen.
Also zu deiner ersten Frage: Ja, bei so einen Umbau muß der
Vermieter eine schriftliche Ankündigung schicken und so ca.4
Wochen vorher. Man muß sich ja vorbereiten können.
Die schriftliche Ankündigung war nun am 12. im Briefkasten (mit Datum) und soll als Kenntnisnahme unterschrieben und zurückgeschickt werden. Im Brief Stand nur das Datum mit Dauer.
Zu der zweiten Frage: Ja, der Vermieter wird sicherlich die
Miete erhöhen, wieviel das aber sein kann weiß ich nicht.
Mittlerweile habe ich noch weitere Informationen (auch hier übers Forum) bekommen. Das kann er nur machen, wenn er was von Modernisierung geschrieben hätte, aber das war nicht der Fall. Außerdem hätte er hier, soweit ich gelesen habe, 3 Monate vorher schon schriftlich dies ankündigen müssen unter Angabe der Kosten.
Mieterhöhung kommt garantiert und was der Vermieter da
reinpackt, kann man meistens schlecht nachvollziehen.
Sollte er dies tatsächlich planen, dann hat er schlechte Karten, da er im Vorfeld sich nicht an die Richtlinien gehalten hat.
Ich danke Dir trotzdem ganz herzlich für Deine Mühe.