in einem 3-Familien-Mietshaus soll jetzt nach 25 Jahren die Heizung ausgetauscht werden. Vom geplanten Umbau habe ich nur durch einen anderen Mieter mündlich erfahren. Ich bin damals als 1. in dieses Haus eingezogen. Folgende Fragen stellen sich:
Muß der Vermieter die Mieter über den Umbau vorher informieren? Wenn ja, kann er das mündlich tun oder muß dies schriftlich erfolgen und wie lange vorher bevor mit dem Umbau begonnen wird? Falls der Vermieter nur mündlich Bescheid gibt, kann man auf eine schriftliche Mitteilung bestehen?
Kann der Vermieter aufgrund des Umbaues eine Mieterhöhung fordern und wenn ja, wieviel % könnten das sein?
Hat der Vermieter die Möglichkeit, einen Teil der Umbaukosten an die Mieter weiterzugeben?
Die genannten Fristen gelten nur wenn die Maßnahme als Modernisierung auf die Miete umgelegt werden soll. Ansonsten kann er im Heizraum werkeln (lassen) wie er möchte.