Umbau/Erneuerung der Heizung - Informationspflicht

Hallo zusammen,

in einem 3-Familien-Mietshaus soll jetzt nach 25 Jahren die Heizung ausgetauscht werden. Vom geplanten Umbau habe ich nur durch einen anderen Mieter mündlich erfahren. Ich bin damals als 1. in dieses Haus eingezogen. Folgende Fragen stellen sich:

  1. Muß der Vermieter die Mieter über den Umbau vorher informieren? Wenn ja, kann er das mündlich tun oder muß dies schriftlich erfolgen und wie lange vorher bevor mit dem Umbau begonnen wird? Falls der Vermieter nur mündlich Bescheid gibt, kann man auf eine schriftliche Mitteilung bestehen?

  2. Kann der Vermieter aufgrund des Umbaues eine Mieterhöhung fordern und wenn ja, wieviel % könnten das sein?

  3. Hat der Vermieter die Möglichkeit, einen Teil der Umbaukosten an die Mieter weiterzugeben?

Danke schon mal für Rückmeldungen.

Gruß K.

hallo,

der vermieter muss 3 monate im vorraus schriftlich über umbau/modernisierung massnahmen die mieter informieren.

des weiterer muss er art ,dauer und kosten genau auf schlüsseln ,den 11% prozent der kosten sind auf die mieter umlegbar .

Hallo,

der vermieter muss 3 monate im vorraus schriftlich über
umbau/modernisierung massnahmen die mieter informieren.

Aber doch nur, wenn er später die Modernisierung auf die Miete umlegen will, oder?
Gruß
loderunner (ianal)

der vermieter muss 3 monate im vorraus schriftlich über
umbau/modernisierung massnahmen die mieter informieren.

Aber doch nur, wenn er später die Modernisierung auf die Miete
umlegen will, oder?

Was passiert, wenn der Vermieter weder die 3-Monatsfrist noch die schriftlich Information einhält?

… dann wird die Heizung auch getauscht.

Die genannten Fristen gelten nur wenn die Maßnahme als Modernisierung auf die Miete umgelegt werden soll. Ansonsten kann er im Heizraum werkeln (lassen) wie er möchte.

vnA