Umbau Fruchtboden zu Wohnraum

Hallo Wir planen den Umbau eines Fruchtboden zu einer Wohnung.
Das das genehmigt werden muss ist klar.

Doch was darf ich auch ohne Genehmigung schon machen.

als gelernter Dachdecker wies ich das ich das Dach auch ohne Genehmigung um decken darf.

doch wie schaut es mit Dämmung aus
ich möchte das Gebäudes gern schon mal dämmen ( alles Außenwände und das Dach)

des weiteren will ich in der unteren Etage schon mal eine Stützwand einziehen sprich Garage vom Späteren Wohnzimmer trennen.

die wand muss laut Statiker sowieso unten rein wenn die neue Nutzung genehmigt wird.

was darf noch ohne Baugenehmigung gemacht werden.
es muss nur legal sein ich weis wo kein Kläger da kein Richter aber ich möchte unnötigen ärger mit den Behörden vermeiden.

Danke im voraus

Am besten schaust Du in die LBO (Landesbauordnung deines Bundeslandes) in den Anhang zur LBO (in Ba-WÜ §50 LBO).
Da sind verfahrensfreie Vorhaben aufgelistet.

Grüße Mathias

Hallo,
der Hinweis auf die LBO = Landesbauordnung Deines Bundeslandes ist schon hilfreich, jedoch durch die vielen Kommentierungen recht schwierig für einen Laien zu verstehen. Dazu kommt noch BauBG = Baugesetzbuch mit seinen Bestimmungen. Allerdings kann von Ort zu Ort es auch unterschiedliche Gestaltungssatzungen geben, die soweit gehen können, dass die Form und Farbe der Dachziegel vorgeschrieben wird.
Der beste und einfachste und auch sicherste Weg ist zum zuständigen Bauamt deiner Stadt/Kommune oder evtl. des Kreises. Dort bekommst Du ausführliche, sachkundige Antwort ggfl. auch schriftlich.
Nach einem Umbau von Nichtwohnraum in Wohnraum wird sich evtl. auch das Finanzamt dafür interessieren dann dann der Einheitswert des Hauses steigt bzw. wird neu festgesetzt, und somit auch die Berechnungsgrundlage für die Grundsteuer.
Viel Spass beim Umbau

Hallo,

tut mir leid, da kann ich nicht wirklich weiter helfen. Ich weiß nur, daß Baugenehmigungen unterschiedlich gehandhabt werden (Kommunen und Länder).
In jedem Fall kann man aber bei der zuständigen Stadtverwaltung im entsprechenden Fachbereich anrufen und sich eine Auskunft holen. Kostet nichts, und man weiß schon mal grob, was geht und was nicht.
Bei uns ist es so, ich kann dämmen was ich will. Will ich eine staatliche Förderung, brauche ich einen Energieberater um bestimmte Richtlinien einzuhalten. Als Dachdecker dürften diese bekannt sein und die Art der Ausführung.
Wenn das Bauvorhaben größer ist, empfiehlt es sich vielleicht, einen Architekten zu beauftragen. Der erstellt alle notwendigen Zeichnungen, kümmert sich darum, daß es auch genehmigt wird, wenn nicht, hat er ein Problem :smile:. Eine Freundin hat das so für einen Anbau und Wintergarten gemacht. Das war dann auch nicht so teuer, als wenn der Architekt sich um alles kümmert. Er hat also nur die notwendigsten Dinge geregelt.Um das Bauvorhaben selbst, hat sich meine Freundin gemümmert. Sie haben viel selbst gemacht, aber auch für einige Dinge Handwerker gebraucht. Den Ärger hat man dann allerdings auch selbst, wenn es nicht so klappt. Sie würde es wieder so machen.

Wir selbst haben sehr viel Haus, auf wenig Fläche. Um wenigstens noch auf ca. 140 qm, geteilt in Hoffläche und Garten, je hältig, ein Gartenhaus stellen zu können, das nicht so mickrig ist, sind wir bewußt das Risiko des drohenden Abriss eingegangen. Wir haben kein fertiges Gartenhaus bekommen, das unseren Vorstellungen entsprach - dies galt insbesondere für die Höhe. Wir haben es selbst gebaut, mit viel Raum, überall Stehhöhe von 1,90, aber nicht höher als 2,10 m und haben 5 Jahre gezittert, ob die Nachbarn sich beschweren.
Danach haben wir uns nur noch gefreut. Dann hat es Bestandsschutz, nützt also kein meckern mehr :smile:.
Manchmal muß man einfach 5 eine gerade Zahl sein lassen. Soll aber kein Aufforderung sein, wir haben manchesmal gezittert. Nach gut 20 Jahren Eigentümer, mit ständigem Umbau und Veränderungen, gewöhnt man sich an Probleme :smile:.

Viel Erfolg!!!
Ps. ich habe diesen Beitrag nicht für die öffentliche Suche freigegeben. Wäre zu doof, wenn ein Nachbar den zufällig entdeckt.

Hallo, also da musst du ein paar Vorschriften wälzen.

Die Bauordnung deines Bundeslandes regelt was du ohne Bauordnung bauen darfst.

Weiter legt der Bebauunungsplan (B-Plan) fest was geht.

Es gibt in vielen Bundesländern auch die Möglichkeit „verfahrensfrei“ zu bauen.

In deinem konkreten Fall: Ausbau des Dachs ohne Durchbruch (Gaube oder Dachfenster) kein Problem. Bei Veränderungen der Statik (Sicherheit)und der Außenansicht (B-Plan) kommt man schnell in Kontakt mit dem Baumamt.

Die Statik ist in deinem Interesse, denn wenn die Decke auf dem Pflaster liegt baut keiner mehr. (Tragende Wand braucht Fundament)

Wenn du beispielsweise das Dach dämmen willst, kommst du oftmals um eine Erhöhung (Aufdopplung) der Sparren nicht umhin, weil die Konstruktionshöhe für das Dämmen nicht ausreicht. Hier sollte man sich genau beraten lassen, welche Dämmstärken und Materialien man verwenden soll - sonst hast du bald dein (menschliches) Gewächshaus.

Beim Außenwanddämmen kann auch jede Menge schiefgehen, was mit Schimmel und Feuchtigkeitsausfall einhergeht. Auch hier einen dämmkritischen!!! Fachmann einbeziehen. Das Aufbringen von Algen- und Pilztötenten Anstrichen auf Fassaden muss man vermeiden, das funktioniert nur ein paar Jahre, dann ist das Fungizid ausgewaschen und die Wand wahlweise grün oder grau. Abgesehen von der Umweltsauerei - das geht alles in unser Grundwasser.

Aber das ist jetzt alles etwas Spekulatius - wenns konkret werden soll, bitte konkrete Angaben.

Gruss Holger - sorry für die späte Antwort, war im Urlaub.