Umbau Haus auf Erbpachtgrundstück

Hallo, ist der umbau unseres Hauses auf Erbpachtgrundstück genehmigungspflichtig? Wir möchten die bestehenden überdachte Veranda in einen Wintergarten umbaue. Lt Landratsamt ist Baugenehmigungspflicht nicht gleichzeitig Pflicht für Genehmigung seitens Erbpachtgeber. Im Erbpachtvertrag ist dies nicht genau geregelt…

Hallo,

was spricht dagegen, den Verpächter zu fragen?

Grüße
miamei

Hallo,
die Gemeinde hat recht. Das eine ist die bauordnungsrechtliche Genehmigungsfähigkeit aus dem öffentlichen Recht (z.B. nach der örtlichen Landesbauordnung), das andere die schuld- oder zivilrechtliche Genehmigung des Grundstückseigentümers nach dem BGB bzw. dem Erbbaurechtsgesetz. Der eine „kümmert“ sich jeweils nicht um die Genehmigungserfordernis des anderen.

Üblicherweise berechtigen Erbbaurechtsverträge nur dazu, ein Gebäude zu einem bestimmten Zweck zu haben und stellen baugenehmigungspflichtige Veränderungen oder Erweiterungen unter die Genehmigungspflicht des Grundstückseigentümers. Da hier ausserdem vermutlich ein Plus an Wohnfläche erzeugt wird, das zB auch unter die üblicherweise enthaltene Gebäudeversicherungspflicht solcher Verträge fällt, sollte man im Zweifel den Grundstückseigentümer besser mal über sein Treiben informieren (ausser man liest den Vertrag richtig und versteht ihn und er enthält dazu tatsächlich nix :wink:).

Gruß vom
Schnabel