Umbau im Haus?

Hallo zusammen,

ich hoffe, dass mir hier jemand weiterhelfen kann!
Zur Sachlage: ich wohne zur Miete, habe eine kleine Kochecke (ohne Heißwasser!).
Der Vermieter möchte eine Küche in einem bisher unbenutzten Raum (meiner Wohnung) einrichten (darunter sind Heiß-, Kalt - und Ab- wasser). Problem: Kann der Mann unter mir die Arbeiten in seinen Räumen untersagen?
Er ist Vorbesitzer und hat Wohnrecht auf Lebenszeit… die Umbauarbeiten müssten durch seine Aussentoilette (benutzt er nicht) und durch seine Abstellkammer laufen.
Kennt IRGENDJEMAND die rechtliche Situation? Ich hätte so gern eine normale Küche!
Danke für hilfreiche Antworten! Kennt sich jemand aus?

Na, Dein Vermieter sollte sich auskennen. Offenbar gehört ihm das ganze Haus.
Das bedeutet, er kann (nach Ankündigung) auch neue Leitungen durch Teile der Wohnung unter Euch verlegen lassen.
Wohnrecht auf Lebenszeit bedeutet ja „nur“, er hat den Status eines unkündbaren Mieters, zahlt aber keine Miete. Er hat aber keine erweiterte Einspruchsmöglichkeit bei Umbauten im Haus, die der Modernisierung dienen.

MfG
duck313

Danke duck313,
das hilft mir schon viel weiter. Der mensch, der unter mir wohnt, hasst mich wie die Pest - versucht also dementsprechend, mir das Leben zur Hölle zu machen;
vielleicht finde ich noch entsprechende Paragraphen, mit denen ich ihn mundtot machen kann - die neuen Besitzer sind ziemlich alt und haben das Gebäude eigentlich nur gekauft,
damit ich weiter meinen Biohof betreiben kann. Danke für die info!

Hallo,

Ich würde beim Kaufvertrag anfangen. Dort sollte das Wohnrecht schriftlich fixiert sein.

Gruß
Jörg Zabel

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Danke, Jörg Zabel -

aber ich bin nur Mieter (und Pächter der Ländereien),
ich habe keinen Einblick in den vertrag.
Danke und hab einen schönen Abend!

Hallo,

Das ist mir klar, aber wie wäre es, wenn du Deinen Vermieter (das ist doch der, der umbauen möchte) danach fragst …

Gruß
Jörg Zabel

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Unwahrscheinlich, dass er keine Miete bezahlt. Das ging ja auch aus der Diskussion nicht hervor.
Udo Becker

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Nun den wirst du im BGB unter den Stichwort Modernisierung finden. so § 555 und vor allen der Bereich 555d befasst sich mit der Problematik

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Danke an euch, ihr habt mir sehr weitergeholfen!

Ja, das steht da nicht und wäre auch unwichtig für den Fall.
Aber als ehemaliger Hauseigentümer würde man sicherlich vereinbaren, man hat kostenfreies Wohnrecht auf Lebenszeit und zahlt nur die anteiligen Nebenkosten.

MfG
duck313

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