Hallo
wir bekommen eine Sanierung ums Haus auch einen Balkonanbau (sind wir gar nicht gefragt worden). Wir sind 6 Parteien im Haus und in allen Wohnungne ist das Bad / Küche umgesetzt worden…natürlich bei Auszug der Mieter, wir sind die letzte Wohnung in der es gemacht werden soll. Im Vorgespräch der Sanierung wurden wir auf diese Maßnahme angesprochen, wir wollen es aber nicht. Nun kam ein schreiben betreff der Sanierung und in einem Nebensatz wurde geschrieben das die Umstzung stattfindet. Darf dies eine Wohngesellschafft einfach anordnen??? Wir möchten es nicht…können die uns zwingen??? Bitte helft mir…
LG
Hallo
Informiere dich beim Mieterschutzbung aus deiner Gegend.
Der hilft dir sachverständig und total korrekt.
Schau dir vielleicht mal die Vorteile an die eine Mitgliedschaft noch mit sich bringt. Dies hat mir auch schon einige Probleme vom Leib gehalten."ohne Werbung zu machen aber ich finde sie wirklich gut.
Viel Glück
tut mir leid dir nicht mehr helfen zu können
Hallo trotzdem vielen Dank, werde es wahrscheinlich auch tun.
LG
Ich würde sagen, dass sie das in jedem Fall dürfen.
Schließlich ist es deren Eigentum und sie müssen euch nicht fragen.
Ihr seid ja „nur“ Mieter und wenn euch der Umbau nicht passt könntet ihr theoretisch auch ausziehen.
Es ist ja schließlich auch zu eurem Vorteil.
Eventuell könnte sogar die Miete teurer werden, da die Wohnung durch den Balkon ja hochwertiger geworden ist, als sie zum Zeitpunkt des Einzuges war.
Hallo,
ich fürchte,wenn man eine Wohngesellschaft zum Vermieter hat,ist die eigene Meinung nicht ausschlaggebend,sondern die Mehrheit.Und wenn die Mehrheit solche Umbauten genehmigt bekommt,dann wird sie wohl auch durchgezogen.
Sicherlich ist es sehr ärgerlich in so einer Baustelle für eine Zeit leben zu müssen,aber andererseits möchte die Wohngesellschaft ja auch irgendwann ihre Arbeiten an den Häusern zu den Akten legen können.Und man kann ja deswegen noch lange nicht umziehen.
Also,meiner Ansicht nach hat man da keine Chance sich dagegen noch zu wehren.Aber vorsichtshalber könnte man natürlich beim Mieterschutzbund mal nachfragen. 
MfG