Umbauarbeiten wärend der Kündigungsfrist

Liebe/-r Experte/-in,

ich habe vor 2 Monaten Fristgerecht meine ehemalige Wohnung gekündigt. Mir wurde mitgeteilt, dass die Wohnung wahrscheinlich schon 14 Tage vor dem Ablauf der 3 monatigen Frist neu vermietet wird. Sodass ich eine halbe Miete sparen kann. Ich habe meinem Vermieter ein Paar Schlüssel überlassen um eine Deckenlampe instalieren zu können und für etwaige Besichtigungen.
Mir wurde auch mitgeteilt das ich die Wohnung noch neu streichen soll.
Heute wollte ich mit den Malerarbeiten beginnen und als ich in die Wohnung komme wurde per Trockenbau aus meiner 65m² 1 Zimmer Wohnung eine 2 Zimmer Wohnung gemacht. Ohne mein Wissen. Da die Arbeiten noch nicht abgeschlossen waren kam einige Minuten nach mir auch der Arbeiter der die Wände hochgezogen hat. Er sagte das er gestern angefangen hätte und er bis ca Dinstag fertig wäre. Das alles ist nicht abgemacht gewesen.

Was kann ich tun? Miete mindern? Mietzahlung einstellen?

Hallo Tino,

Sie haben doch schon die halbe Monatsmiete gespart. Und was der Vermieter in den 14 Tagen mit der Wohnung macht, ist doch eigentlich piepegal. Außerdem haben Sie sich so das Renovieren gespart und müßten demzufolge Ihre Kaution, sofern gezahlt, unverzüglich zurückerhalten.

Gruß
E. Drees

Mir geht es allem darum das in die Wohnung gegangen wurde ohne mein einverständniss. Das da Dreck gemacht wurde und vll sogar noch beschädigungen an der einrichtung die ich dann im nachhhinnein bezahlen darf.
Ich wäre gerne davon Informiert gewesen weil dann hätte ich eine Vorabnahme gemacht mit den Zählerständen etc. Jetzt wurde aber mein Strom und mein Wasser dafür genutzt das die Wohnung umgebaut wurde. Und jetzt soll ich die Wohnung auch noch streichen. Ich sehe das irgendwo nicht ein.

danke für die antwort

Hallo,

also es bleiben Dir nur 2 Möglichkeiten: Du kannst versuchen, direkt mit dem Vermieter zu verhandeln. Ich gehe davon aus, daß Du nix schriftlich vereinbart hast und das macht die Sache schwierig. also bleibt dir nur die 2. Möglichkeit: Mieterverwein oder Anwalt! Auf keinen Fall würde ich die Angelegenheit so hinnehmen.

Gruss
E. Drees