Liebe/-r Experte/-in,
ich studiere Architektur und bin gerade mit einem Fall Konfrontiert bei dem mir die Rechtslage nicht ganz klar ist:
Situation: Innenstadt, denkmalgeschützte Häuser, Haus A = Nachbar 1, Haus B = Abbruch, Haus C = Umbau und geringe Abbrucharbeiten, Haus D Nachbar 2. B + C gehören dem gleichen Eigentümer/Bauherr.
Der Nachbar 2, fordert nun vom neune Eigentümer/Bauherr:
-
für eine Rechnung aufzukommen die den Vorbesitzer betrifft. Angeblich wurden Schäden verursacht, die auf fehlerhafte Anschlüsse an das Gebäude zurückzuführen sind (Feuchteschäden).
-
Der Nachbar 2 fordert vom Bauherrn vor Beginn der Arbeiten:
- Baubeschreibung
- Ausführungszeichnungen M 1 : 50
- Wärmeschutz und Tauwassernachweis für Abbruchfläche
- Angaben des Planers und Bauleiters
- Angaben der beauftragten Bauunternehmen
- Bauzeitplan
- Vorlage der Baugenehmigung
Meine Frage ist, ob der Nachbar 2 das Recht hat diese beiden Punkte vom neuen Eigentümer/Bauherrn zu fordern.
Vielen Dank für Antwort.