Umbaut in der Innenstadt

Liebe/-r Experte/-in,

ich studiere Architektur und bin gerade mit einem Fall Konfrontiert bei dem mir die Rechtslage nicht ganz klar ist:

Situation: Innenstadt, denkmalgeschützte Häuser, Haus A = Nachbar 1, Haus B = Abbruch, Haus C = Umbau und geringe Abbrucharbeiten, Haus D Nachbar 2. B + C gehören dem gleichen Eigentümer/Bauherr.

Der Nachbar 2, fordert nun vom neune Eigentümer/Bauherr:

  1. für eine Rechnung aufzukommen die den Vorbesitzer betrifft. Angeblich wurden Schäden verursacht, die auf fehlerhafte Anschlüsse an das Gebäude zurückzuführen sind (Feuchteschäden).

  2. Der Nachbar 2 fordert vom Bauherrn vor Beginn der Arbeiten:

  • Baubeschreibung
  • Ausführungszeichnungen M 1 : 50
  • Wärmeschutz und Tauwassernachweis für Abbruchfläche
  • Angaben des Planers und Bauleiters
  • Angaben der beauftragten Bauunternehmen
  • Bauzeitplan
  • Vorlage der Baugenehmigung

Meine Frage ist, ob der Nachbar 2 das Recht hat diese beiden Punkte vom neuen Eigentümer/Bauherrn zu fordern.

Vielen Dank für Antwort.

Hallole,
der Nachbar wird vom Bauherren nur die Vorlage der rechtskräftigen Baugenehmigung fordern können, allerdings wurde er als Nachbar im Baugenehmigungsverfahren angehört und hatte Kenntnis davon - also auch Kenntnis des Planers und Bauleiters, möglicherweise sogar einer Baubeschreibung, da diese Bestandteil des Bauantrages ist. Alle weiteren Unterlagen wird er nur im Zuge eines Prüfung duch einen Sachverständigen zur Kennnis bekommen können oder im Wege einer gerichtlichen Auseinandersetzung.

Schöne Grüße
Christian Storch

Lernerfolg stellt sich durch eigene Recherche und Lösung der gestellten Aufgaben ein, nicht durch „Abgreifen“ von Fachahnung Dritter.

Liebe/-r Experte/-in,

ich studiere Architektur und bin gerade mit einem Fall
Konfrontiert bei dem mir die Rechtslage nicht ganz klar ist: