Umbauten am Haus durch den Eigentümers ohne Zustimmung des Nießbrauchberechtigten

Ist es möglich, als Eigentümer eines Mehrfamilienhauses kleinere Umbaumaßnahmen vornehmen zu lassen (z.B. Einsetzen eines bodentiefen Fensters zum Garten), obwohl der Nießbrauchberechtigte (Mieteinnahmen) dem nicht zustimmt?

Zur Info:
Der Wert des Hauses wird dadurch nicht verringert sondern erhöht, die Mietneinnahmen werden dadurch auch nicht verändert. Die Kosten für den Umbau übernimmt komplett der Eigentümer. Der Eigentümer ist auch Mieter der Wohnung, die umgebaut werden soll. Der reguläre Nießbrauch erstreckt sich hier lediglich auf die Mieteinnahmen;