Hallo,
wenn ein Mieter in einer Mietswohnung Änderungen vornehmen möchte, darf er dies ohne den Vermieter zu fragen. Er muss bei Auszug die Änderungen wieder rückgängig machen. Soweit so gut.
Wenn er nun z.B. den Durchlauferhitzer im Bad austauschen möchte, muss er dann um Erlaubnis bitten? Vorausgesetzt ist natürlich ein Fachmännischer Umbau durch eine Installationsfirma.
Danke für Antworten.
Gruß
roleover
Änderungen an der Mietsache, die über Schönheitsreparaturen hinausgehen, bedürfen grundsätzlich der Zustimmung (schriftlich) des Vermieters. In dieser Zustimmung kann (und sollte) das weitere Vorgehen nach Vertragsende geregelt sein.
vnA
Änderungen an der Mietsache, die über Schönheitsreparaturen
hinausgehen, bedürfen grundsätzlich der Zustimmung
(schriftlich) des Vermieters. In dieser Zustimmung kann (und
sollte) das weitere Vorgehen nach Vertragsende geregelt sein.
hmm…ein Austausch eines Türschlosses ist auch keine Schönheitsreparatur, bedarf aber auch nicht der Zustimmung. da gibt es bestimmt noch andere Beispiele für Veränderungen, die über eine Schönheitsreparatur hinausgehen, aber trotzdem erlaubt sind, ohne den Vermieter zu fragen.
Bin jetzt gerade auch nicht schlauer…
Gruß
roleover
Hi, ist schon richtig was er schreibt und der Schloßaustausch ist ein Vergleich der hinkt weil das Schloß bei Auszug zurück gebaut werden muss.
So, was spricht dagegen dies dem VM mitzuteilen? Verbieten wird er´s wohl nicht. Er kann höchstens verlangen, dass beim Auszug der Durchlauferhitzer entweder gegen den alten fachmännisch wieder ausgetauscht wird, dass der neue ohne Ausgleich für den Mieter drin bleibt oder, im günstigsten Fall, dass er mit Ausgleich für den Mieter drin bleibt.
MfG ramses90
hmm…ein Austausch eines Türschlosses ist auch keine
Schönheitsreparatur, bedarf aber auch nicht der Zustimmung.
Richtig - aber der Mieter muss dann bei Auszug wieder das alte Türschloß einbauen. DAS geht mit dem Durchlauferhitzer theoretisch natürlich auch: Man hebt den alten auf und lässt ihn bei Auszug wieder fachmännisch einbauen.
Gruß,
Max
Hallo,
nehmen wir mal an in diesem fiktiven Fall hat der Mieter seine Gründe den Vermieter nicht fragen zu wollen oder zu können.
Bleibt deswegen immer noch die Frage ob ein Durchlauferhitzer einen Umbau darstellt, der genehmigungspflichtig ist.
Gruß
roleover
und denkst du denn aus diesem Grund, daß ein Durchlauferhitzer nicht zu den genehmigungspflichtigen Dingen gehört?
Es wird ja nicht an der Bausubstanz gewerkelt.
Gruß
roleover
Was kann geschehen, wenn der M ohne zu fragen einfach herumwerkelt?
Beim Türschloss: Der Vermieter, der ehemalige Handwerker, oder wer auch immer noch einen Schlüssel hat, kommt nicht mehr in die Wohnung. Das ist so gewollt.
Bei einem Durchbruch: Die Statik des Hauses kann so verändert werden, dass dem Gebäude Schäden drohen.
Fenster, Geländer: Schäden am Haus oder an den Benutzern.
Heizung, Elektro, Gas, Abwasser: An den Anlagen können so erhebliche Schäden auftreten, so dass die Bewohner und die Gebäudesubstanz gefährdet sein können.
Klar dürfen derartige Arbeiten nur fachgerecht und von dazu befugten Fachleuten durchgeführt werden. Aber dem VM muss das Recht zustehen genau das zu überprüfen. Mögliche Schäden sind viel zu groß.
Dein neuer Durchlauferhitzer heizt mit was?
Strom: Ist die Steigleitung und die Leitungs-Absicherung so, dass das einfach so gemacht werden kann? Sind dir die Details der Stromversorgung bekannt? Wirklich?
Gas: Welcher Mieter kommt auf die Idee selbständig an der Gasanlage rumzuarbeiten oder arbeiten zu lassen? Womöglich noch vom Kumpel vom Fußballverein.
Dann noch das Wasser: Reicht der Druck im Haus um die Anlage so zu betreiben, dass Mitbewohner nicht belästigt werden?
Was ist das für ein einzubauendes Teil? Erfüllt es die gesetzlichen Vorschriften? Ist es vom Versorger zugelassen und für die Anlage geeignet … usw.
Und da fragst du im Ernst, ob man so ein Ding einfach so anbauen könnte?
vnA
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und denkst du denn aus diesem Grund, daß ein
Durchlauferhitzer nicht zu den genehmigungspflichtigen Dingen
gehört?
Ich denke aus diesem Grund, daß es dämlich wäre, ihn sich nicht genehmigen zu lassen. Ein Rückbau ist bei weitem nicht so eifach zu bewerkstelligen wie bei neinem Türschloß, kostet reichlich Geld - und die Wahrscheinlichkeit, daß es trotzdem Ärger gibt, ist groß.
Gruß,
Max
Gut, der Durchlauferhitzer arbeitet mit Strom, der Installateur ist kein Kumpel vom Verein, sondern der Schwiegersohn, seines Zeichens Gas-Wasserinstallateur.
Aber wie es aussieht kann die Frage, handelt es sich um ein genehmigungspflichtiges Teil, hier nicht beantwortet werden.
Trotzdem danke für die Meinungen.
Gruß
roleover
…hallo roleover…warum soll der Durchlauferhitzer denn ausgetauscht werden???..wenn dieser defekt ist, hat der Vermieter dafür zu sorgen, das dieser Defekt abgestellt wird…
mfG liebertee
Arbeiten an Stromleitungen - hier uU sogar Drehstrom - dürfen nur von zugelassen Meisterbetrieben durchgeführt werde. Mit Sicherheit nicht vom Kumpel der - fraglos - etwas davon versteht. Neben privatrechtlicher Konsequenzen wie Schadenersatz (im Zweifel für das ganze Haus) steht auch der strafrechtliche Aspekt im Raum.
vnA
JA,
auch wenn dir die Antwort offensichtlich überhaupt nicht gefällt.
vnA
Aber wie es aussieht kann die Frage, handelt es sich um ein
genehmigungspflichtiges Teil, hier nicht beantwortet werden.
Oh doch:
JA.
Hallo,
das wäre schade…
dennoch, in Anbetracht der Tatsachen das:
- die Arbeiten von einem Fachbetrieb ausgeführt werden,
- die Arbeiten bei einem Umzug wieder rückgängig gemacht werden können, auch von eben diesem Fachbetrieb,
3.gewährleistet ist, das dieser Fachbetrieb bereits viele Durchlauferhitzer ausgetauscht oder installiert hat,
wüsste ich gerne, wie du zu dieser Annahme kommst, das der Umtausch erlaubnispflichtig ist.
Ich frage so vehement nach, weil ich es wirklich wissen muss.
Danke
Gruß
roleover
Arbeiten an Stromleitungen - hier uU sogar Drehstrom - dürfen
nur von zugelassen Meisterbetrieben durchgeführt werde. Mit
Sicherheit nicht vom Kumpel der - fraglos - etwas davon
versteht. Neben privatrechtlicher Konsequenzen wie
Schadenersatz (im Zweifel für das ganze Haus) steht auch der
strafrechtliche Aspekt im Raum.
gehen wir davon aus, das der besagte Schwiegersohn einen zugelassenen Meisterbetrieb führt, die Arbeiten fachgerecht ausführt und natürlich dementsprechend Erfahrung vorweisen kann, eben genauso als wenn man einen anderen Fachbetrieb mit der Arbeit beauftragen würde.
Die genannten Risiken sind geklärt, bleibt immer noch die Frage:
Gehört der Austausch des Durchlauferhitzers unter diesem Aspekt zu den Genehmigungspflichtigen Arbeiten?
Danke
Gruß
roleover
JA,
auch wenn dir die Antwort offensichtlich überhaupt nicht
gefällt.
ja gefällt mir nicht wirklich weil die Frage für mich nicht endgültig geklärt ist.
Auch Elektroherde dürfen von einem Fachbetrieb angeschlossen werden ohne den Vermieter um Erlaubnis zu fragen.
Der Mieter darf auch Wartungsarbeiten an Boilern oder Durchlauferhitzern durchführen.
Danke
Gruß
roleover
Ich gehe jetzt mal noch einen Schritt weiter:
Jegliche Arbeiten an der Mietsache sind vom Eigentümer zu genehmigen.
Bestimmten Arbeiten wurde möglicherweise im Mietvertrag pauschal schon zugestimmt bzw. diese wurden auf den Mieter übertragen: Schönheitsreparaturen, Wartungsarbeiten.
Bestimmte Arbeiten darf er nicht verbieten: Einbau neuer Schlösser.
Bestimmte Arbeiten darf er verbieten und reglementieren.
Obliegen die Schönheitsreparaturen dem Eigentümer (siehe BGB), dann ist das selbst Streichen mE schon als Sachbeschädigung zu werten.
vnA