Umbauten ohne Baugenehmigung

Hallo liebe wwwler,

wie wird die Durchführung von Umbauten (die normalerweise einer Baugenehmigung bedürften) ohne Baugenehmigung bestraft? (Beispiele dazu sind die Ausweitung einer Wandöffnung oder das Errichten von Sanitäranlagen)

Was ist ausserdem die beste Methode, um mit dem Bauamt ins reine zu kommen? Kann man/sollte man Selbstanzeige erstatten bzw. hätte das überhaupt einen Sinn? Oder sollte man lieber die Baugenehmigung einfach so anfordern, so als würde man noch danach umbauen mit dem Risiko, dass man einiges umändern muss?

Danke schon mal im Voraus,

Gruss, Omar Abo-Namous

Hallo !

wie wird die Durchführung von Umbauten (die normalerweise
einer Baugenehmigung bedürften) ohne Baugenehmigung bestraft?

Mit einer Geldstrafe. Wenn es gemeldet wurde.

(Beispiele dazu sind die Ausweitung einer Wandöffnung oder das
Errichten von Sanitäranlagen)

Was ist ausserdem die beste Methode, um mit dem Bauamt ins
reine zu kommen?

Ganz einfach : Nachträglich genehmigen lassen!

Kann man/sollte man Selbstanzeige erstatten

bzw. hätte das überhaupt einen Sinn?

Nein, keine Selbstanzeige!! Das will auch keiner auf dem Bauamt. Sie wollen das alles ohne viel Zirkus beenden und das wäre eine nachträgliche Genehmigung.

Oder sollte man lieber

die Baugenehmigung einfach so anfordern, so als würde man noch
danach umbauen mit dem Risiko, dass man einiges umändern muss?

So ungefähr! Sprich mit einem Bauunternehmer. Die haben große Erfahrung in diesen Dingen.

mfgConrad

Hallo Omar,

eine nachträgliche Genehmigung einholen wäre wohl das einfachste.
So nichts gravierendes dagegen spricht wird sie auch erteilt - alles andere wäre bitter.

Gruß Ivo

Frage dazu

wie wird die Durchführung von Umbauten (die normalerweise
einer Baugenehmigung bedürften) ohne Baugenehmigung bestraft?
(Beispiele dazu sind die Ausweitung einer Wandöffnung oder das
Errichten von Sanitäranlagen)

Hab ne Frage zu den genannten Beispielen. Ist das auch im privaten Haushalt gemeint, braucht man dafür ne Baugenehmigung, wenn man sein Bad ausbaut oder wie versteh ich das???

Hab nämlich vor, nächstes Jahr mein kleines Bad zu vergrössern, dazu eine Wand zu versetzen und die sanitären Anlagen (Dusche, Waschbecken) auch zu versetzen. Die Wohnung ist Wohneigentum. Muss man sowas genehmigen lassen(?), sieht ja in meinem Bad eigentilch keiner.

LG Erika

Die meisten Bauämter / Bauaufsichten sind umgänglich.

Die Frageist : ob kompletter Bauantrag oder
einfache Baubeschreibung.

Daher hin zur Bauaufsicht,kleine Brötchen backen
und nachfragen, was eingereicht werden soll.

Hallo liebe wwwler,

wie wird die Durchführung von Umbauten (die normalerweise
einer Baugenehmigung bedürften) ohne Baugenehmigung bestraft?
(Beispiele dazu sind die Ausweitung einer Wandöffnung oder das
Errichten von Sanitäranlagen)

Was ist ausserdem die beste Methode, um mit dem Bauamt ins
reine zu kommen? Kann man/sollte man Selbstanzeige erstatten
bzw. hätte das überhaupt einen Sinn? Oder sollte man lieber
die Baugenehmigung einfach so anfordern, so als würde man noch
danach umbauen mit dem Risiko, dass man einiges umändern muss?

Danke schon mal im Voraus,

Gruss, Omar Abo-Namous

Hallo,

wie wird die Durchführung von Umbauten (die normalerweise
einer Baugenehmigung bedürften) ohne Baugenehmigung bestraft?

Mit einer Geldstrafe. Wenn es gemeldet wurde.

Gibt es bestimmte Richtwerte?

(Beispiele dazu sind die Ausweitung einer Wandöffnung oder das
Errichten von Sanitäranlagen)

Was ist ausserdem die beste Methode, um mit dem Bauamt ins
reine zu kommen?

Ganz einfach : Nachträglich genehmigen lassen!

Heisst das, so tun, als ob man nichts gemacht hat? oder gibt es spezielle Formulare für das nachträgliche Genehmigen?

Oder sollte man lieber

die Baugenehmigung einfach so anfordern, so als würde man noch
danach umbauen mit dem Risiko, dass man einiges umändern muss?

So ungefähr! Sprich mit einem Bauunternehmer. Die haben große
Erfahrung in diesen Dingen.

Wo krieg so einen her?

Aber danke auf jeden Fall,

Gruss, Omar Abo-Namous

Hab ne Frage zu den genannten Beispielen. Ist das auch im
privaten Haushalt gemeint, braucht man dafür ne
Baugenehmigung, wenn man sein Bad ausbaut oder wie versteh ich
das???

Hab nämlich vor, nächstes Jahr mein kleines Bad zu
vergrössern, dazu eine Wand zu versetzen und die sanitären
Anlagen (Dusche, Waschbecken) auch zu versetzen. Die Wohnung
ist Wohneigentum. Muss man sowas genehmigen lassen(?), sieht
ja in meinem Bad eigentilch keiner.

Hallo Erika,

das hat mit „sieht ja keiner“ nichts zu tun, sondern ausschließlich mit der Sicherheit. Das Bauamt prüft nach, ob alle rechtlichen und auch bautechnischen Richtlinien eingehalten werden und erteilt dann erst eine Genehmigung ( ggf. mit Auflagen oder Änderungen ).

Wenn du in deinem Bad Anschlüsse versetzen willst dürfte wohl kaum eine Genehmigung erforderlich sein. Anders könnte es beim Versetzen der Wand sein; ist diese tragend oder nur eine nichttragende Trennwand ? Sollte Sie tragend sein könnte deren Entfernung wohl eine Katastrophe heraufbeschwören; sie steht dann nicht umsonst an dieser Stelle.

Im Zweifelsfall Fachmann hinzuziehen !

Gruß
Dietmar