Umbuchung steuerlich korrekt

Guten Morgen,

Ewald Emsig hat sich selbständig gemacht, für einige Zeit liefen alle Zahlungseingänge auf sein Privatkonto. Nun hat er ein Geschäftskonto eröffnet. Einige Kunden haben aber nun noch auf das Pribatkonto eingezahlt.
Ewald möchte diese Eingänge auf sein Geschäftskonto überweisen. Was muss er bei der Überweisung in den Betreff schreiben - um eine „Privateinlage“ handelt es sich ja nicht?

Fragt Bixie

Ewald Emsig hat sich selbständig gemacht, für einige Zeit
liefen alle Zahlungseingänge auf sein Privatkonto. Nun hat er
ein Geschäftskonto eröffnet. Einige Kunden haben aber nun noch
auf das Pribatkonto eingezahlt.
Ewald möchte diese Eingänge auf sein Geschäftskonto
überweisen. Was muss er bei der Überweisung in den Betreff
schreiben - um eine „Privateinlage“ handelt es sich ja nicht?

Hallo Bixie,

steuerlich relevant ist der Überweisungstext nicht unbedingt. Was spricht denn dagegen, dies als Privateinlage zu behandeln? Natürlich ist es eine Privateinlage! Sollte jedoch das Privatkonto wider Erwarten in der Fibu vollständig erfaßt worden sein, dann empfiehlt sich eine Verbuchung über Geldtransit (1460 bei DATEV SKR 04) und es wäre keine Privateinlage. Dennoch ist der Überweisungstext steuerlich irrelevant.

Interessant ist aber noch, wie die Zahlungseingänge auf dem Privatkonto verbucht wurden. Diese müssen steuerlich korrekt erfaßt werden.

Mit freundlichen Grüßen

Ronald

Hi Bixie,

die Hauptsache hat Ronald schon erklärt.

Hinweis noch dazu: Wenn betrieblich veranlasste Zahlungen auf dem Privatkonto eingehen, gehört das genau so zu den betrieblichen Unterlagen, die aufbewahrt und ggf. (z.B. bei Betriebsprüfung) vorgelegt werden müssen, wie das Geschäftskonto.

Die Übertragung von dort eingehenden Geldern auf das Geschäftskonto ändert daran nichts.

Die Überweisung 1:1 vom Privatkonto auf das Geschäftskonto kann nur zur Vereinfachung der buchhalterischen Erfassung dienen: Man „bucht“ nur nach den Auszügen des Geschäftskontos, wenn gewährleistet ist, dass auf dem Privatkonto eingehende betrieblich veranlasste Zahlungen tagesgenau und 1:1 weitergeleitet werden. In diesem Fall ist der Text für den Verwendungszweck bei der Weiterleitung identisch mit dem, den die eingehende Zahlung getragen hat.

Wenn Emsig - was ich vermute - seinen Gewinn gem. § 4 Abs 3 EStG per Überschussrechnung ermittelt, ist diese Handhabung ausreichend. Dann beschränkt sich die Behandlung des Privatkontos auf geordnete Ablage und zehnjährige Aufbewahrung der Kontoauszüge, und die Einnahmen werden nach den auf dem Geschäftskonto eingehenden Weiterleitungen erfasst.

Wenn Emsig bilanziert, geht das aber nicht.

Schöne Grüße

Dä Blumepeder