Umbuchung von Flügen

Hallo zusammen,

wenn ein Fluganbieter auf seiner Website schreibt: „Umbuchungen werden wie Stornierungen behandelt“ (d.h., es kostet Gebühr), ist das überhaupt rechtens?

Gibt es nicht ein Recht auf Umbuchung? Und wieviel Gebühr darf dafür genommen werden (in % des Flugpreises)?

Danke für eure Hilfe, Martina

Hallo,

Gibt es nicht ein Recht auf Umbuchung?

nein.

Und wieviel Gebühr darf
dafür genommen werden (in % des Flugpreises)?

Wenn man einen vertrag abgeschlossen hat, muß man ihn erfüllen. Der Veranstalter bzw. die Fluggesellschaft kann also auf Zahlung des vollen Preises bestehen. Meistens sind die Gebühren abhängig vom zeitlichen Abstand zwischen Umbuchung und Flugtermin.

Gruß
Christian

Hallo.

Noch eine Anmerkung zum Hintergrund: Es wird als Stornierung behandelt, da es sich bei einer „Umbuchung“ (kein rechtlich relevanter Begriff) eben um eine Stornierung handelt - nur dass zusätzlich zur konventionellen Stornierung anschließend ein „neuer“ Flug gebucht wird. Einzige Möglichkeit zur Reduzierung der „Umbuchungsgebühren“: Der Bucher müsste nachweisen, dass tatsächlich weniger Kosten duch die Stornierung entstanden sind, die dann statt der Stornogebühren-Pauschale angesetzt würden. Das ist i. d. R. sehr schwierig. Ich nehme übrigens an, dass der fiktive Bucher nicht direkt bei der Fluggesellschaft gebucht hat. Ein Tipp für den Bucher, falls innerhalb der selben Fluggesellschaft „umgebucht“ wurde: Herausfinden, welche Buchungsklasse gebucht wurde und sich bei der Flugg. nach den Bedingungen für diese Buchungsklasse erkundigen (Auskunftspflich besteht aber wohl nicht). Je nach Buchungsklasse unterscheiden sich auch die Stornobedingungen (der Fluggesellschaft). Wenn diese wesentlich geringer sind, als die Gebühren, die der Anbieter (Vermittler) veranschlagt, so könnte der Bucher mit Hinweis auf diese geringeren Gebühren der Flugg. auch auf geringere Gebühren (aber sicher nicht in der Höhe der tatsächlichen Gebühren der Flugg. --> Verwaltungskosten, Bearbeitung, etc. kämen hinzu) beim Anbieter hoffen (mit Betonung auf „hoffen“).
Viel Erfolg.
auskas

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…Je nach Buchungsklasse unterscheiden sich auch die

Stornobedingungen (der Fluggesellschaft). Wenn diese
wesentlich geringer sind, als die Gebühren, die der Anbieter
(Vermittler) veranschlagt, so könnte der Bucher mit Hinweis
auf diese geringeren Gebühren der Flugg. auch auf geringere
Gebühren (aber sicher nicht in der Höhe der tatsächlichen
Gebühren der Flugg. --> Verwaltungskosten, Bearbeitung,
etc. kämen hinzu) beim Anbieter hoffen (mit Betonung auf
„hoffen“).
Viel Erfolg.
auskas

–> Nachtrag: Mit „Buchungsklasse“ meine ich die „Tarifklasse“, die üblicherweise durch einen dreistelligen Code dargestellt wird. Jede Buchungsklasse (Economy, Business, First, etc.) hat üblicherweise mehrere Tarifklassen, die mit unterschiedlichen Buchungsbedingungen versehen sind.