Hallo Zusammen,
anbei kurz mein Anliegen.
Kreuzfahrt von Italien nach Brasilien ab 19.11.2010 über Kreuzfahrten.de gebucht. Reiseveranstalter Nees Reisebüro (Pauschalreise einschließlich Rückflug von Santos (Brasilien) mit Air France). Reiseveranstalter: Costa
Reise wurde mit den Namen:
Marcus XXX &
Daniela xxx-yyy
gebucht.
Letzte Woche haben wir geheiratet und Sie hat sich kurzfristig umentschieden auf den Namen, Daniela Fuchs. Also kein Doppelnamen mehr.
Reisepass etc. bereits auf den Namen Daniela Fuchs beantragt. = Abweichung zu den Reiseunterlagen.
Habe bei unserem Reisebüro (Vermittler) angerufen und die Namensänderung mitgeteilt. (21 Tage vor Reiseantritt und ca. 38 Tage vor Rückflug) Heute bekam ich den Rückruf von Nees, dass ich 50 % Stornierungskosten bezahlen soll und ein neuer Flug gebucht werden muss. Der kostet dann noch mal 600 €. Die wollen also auf Grund einer Namensänderung 900 € haben. Beim Reiseveranstalter angerufen, die können da nichts machen, steht wohl so in der AGB von Costa und berufen sich darauf!
Bei Costa ist erst wieder am Dienstag jemand zu erreichen, kann mir jemand schon im Vorfeld sagen, ob dies überhaupt rechtens ist, auf Grund einer Namensänderung unverhältnismäßig hohe Gebühren zu veranschlagen. Oder
ist die AGB sogar evtl. in diesem Fall nicht rechtskräftig?
Auszug aus AGB Costa:
5.2 Über Umbuchungswünsche (auch bei Zusatzleistungen, z.B. Anreise) entscheiden wir je nach Verfügbarkeit und gegen Gebühr. Bei Umbuchungen wird bis zum 50. Tag vor Reiseantritt mindestens eine Kostenpauschale von 25 Euro pro Person erhoben, spätere Umbuchungen berechnen wir Ihnen wie einen Rücktritt mit nachfolgender Neuanmeldung. Beinhaltet Ihre Reise einen Flug, so fällt auf jeden Fall eine zusätzliche Gebühr von 20 Euro an, wenn ein Wechsel des Reisenden im Sinne des § 651 b BGB stattfindet und deshalb der von der Fluggesellschaft bereits bestätigte Flug auf einen anderen Namen umgeschrieben werden muss.
• 5.3 Dem Kunden bleibt der Nachweis vorbehalten, dass entweder überhaupt kein oder ein wesentlich niedrigerer Schaden entstanden ist. Wir behalten uns vor, in Abweichung von den vorstehenden Pauschalen eine höhere, konkrete Entschädigung zu fordern. In diesem Fall sind wir verpflichtet, die geforderte Entschädigung unter Berücksichtigung der ersparten Aufwendungen und einer etwaigen, anderweitigen Verwendung der Reiseleistung konkret zu beziffern und zu belegen."
Wäre schön wenn mir jemand weiterhelfen könnte.
Vielen Danke im Voraus Gruß Marcus
MOD: Klarnamen entfernt