ein Arbeitgeber hat eine Woche vorher angekündigt, dass der Mitarbeiter am Wochenende arbeiten muss. Der Arbeitnehmer hatte privat jedoch schon einen Flug gebucht, der nun umgebucht wurde. Hat der Arbeitnehmer ein Recht auf Kostenerstattung der Umbuchungsgebühr?
Hallo
War die Arbeitseinteilung des AG denn durch sein Direktionsrecht gedeckt?
Gruß,
LeoLo
Guten Tag,
was ist „sein Direktionsrecht“?!
Es ist jedenfalls so, dass ich im 'Arbeitsvertrag keine festen Arbeitstage habe, also auch mal Samstags oder Sonntags arbeiten muss. Das ist ja auch o.k., aber mein Arbeitgeber wusste von dieser Aktion schon lange und sagte es dann eine Woche vorher.
FAQ 1129
Hallo
was ist „sein Direktionsrecht“?!
http://www.lmgtfy.com/?q=direktionsrecht
Es ist jedenfalls so, dass ich im 'Arbeitsvertrag keine festen
Arbeitstage habe, also auch mal Samstags oder Sonntags
arbeiten muss. Das ist ja auch o.k., aber mein Arbeitgeber
wusste von dieser Aktion schon lange und sagte es dann eine
Woche vorher.
Da es sich offenichtlich doch nicht um einen fiktiven Fall handelt, hier der Verweis auf FAQ:1129 die auch das Verbot der Antworten auf individuelle Rechtsfragen impliziert.
Gruß,
LeoLo