Umetikettieren von speziellen Lebensmitteln

Hallo,

angenommen ein Unternehmer importiert verschiedene Lebensmittel und Drogerieprodukte.

1.) Darf er z.B. bei hochprozentigem Alkohol das original Etikett entfernen und sein eigenes anbringen. Auf dem Etikett würde er natürlich die selben Angaben wie auf der original Kennzeichnung machen, jedoch den Namen des Herstellers klein unten in die Ecke setzen und seinen eigens entworfenen Produktnamen groß hervorheben.

Wie gesagt würde der Unternehmer alle relevanten Daten wie z.B. die Inhaltsstoffe, den Alkoholgehalt, etc. übernehmen und durch weitere benötigte Werte ergänzen. Auch würde er die Artikel in den ursprünglichen Gefäßen belassen und diese nicht umfüllen, oder öffnen.

2.) Könnte er von der Herstellerfirma dafür verklagt werden?

3.) Dürfte er den Produktnamen ändern?

4.) Sollte einer seiner Kunden z.B. Ausschlag von dem Lebensmittel bekommen, besteht bei einer Klage dann noch ein Rechtsanspruch des Unternehmers gegen den Hersteller, oder ist der Unternehmer dann absolut in der Haftung?

5.) Gibt es Unterschiede von der Um-Etikettierung von Alkohol-Flaschen, zu Artikeln wie z.B. Cremes oder Lotionen?

Herzlichen Dank für die Antworten,

Gruß Kira

Sorry,
Da kann ich lider nicht weiter helfen.

Rolf

Ohne es wirklich genau zu wissen, halte ich es für nicht gestattet ein nicht eigenes Produkt unter neuem Etikett auf den Markt zu bringen.

Hallo,

aus der Fragestellung ergibt sich noch nicht als was er sich dann auf dem Etikett zu erkennen gibt ?!
Als Vertriebsgesellschaft oder Importeur oder Handelsgesellschaft ?

Grundsätzlich darf man nicht mit einem Produkt werben bzw. seinen eigenen Namen vertreiben, wenn dies nicht vertraglich mit dem Hersteleller geregelt ist.

Haften tut grundsätzlich der Hersteller.

Das heißt er könnte verklagt werden wegen Verletzung der Markenrechte.