Bei meinem fabrikneu gekauften Cabrio liess sich schon beim ersten Versuch nach Verlassen des Verkaufsraums und weniger als 100 km Fahrt das Wagendach nicht schliessen. Zur Reparatur musste das Auto drei Tage in die Werkstatt. Die Reparatur ging natürlich auf „Garantie“. Der Händler konnte oder wollte mir aber kein Ersatzfahrzeug stellen. Kann ich ihm Kosten des Mietwagens für diese Zeit in Rechnung stellen? Ich erwarte keine juristische Beratung sondern bin dankbar für Verweis auf Gesetzestext bzw. Referenzurteile zu diesem Thema.
Danke für Eure Unterstützung!
heididus
In diesem Fall hätte Dir der Händler im Rahmen der Mobilitätsgarantie einen Ersatzwagen stellen müssen.Ein Cabrio, bei dem sich das Dach nicht schließen lässt gilt bei allen, mir bekannten, Herstellern als „Liegenbleiber“ und da greift grundsätzlich die Mobi.
Inwieweit Du nachträglich einen Mietwagen in Rechnung stellen kannst ist schwer zu beantworten. Voraussetzung ist auf jeden Fall, dass Du auch einen gemietet hast.
Nutzungsausfallentschädigung gibt es nicht.Wenn Du einen Mietwagen genommen hast würde ich ich mit der Servicehotline des Herstellers in Verbindung setzen, da gibt es dann in der Regel eine Kulanzentscheidung.
Urteile in diesem Zusammenhang sind mir nicht bekannt.
Gruss
W.A.
Hallo W.A.
Danke fuer die schnelle Reaktion auf meine Frage.
Stichwort ist also „Mobilitätsgarantie“. Im Kaufvertrag finde ich nur nur einen Passus über Sachmängelhaftung. Wo finden sich Informationen über die vom Hersteller gewährten Garantien? Die Stellung eines Ersatzwagens wurde mit dem Hinweis abgelehnt, das Fahrzeug sei ja noch fahrbereit…
Können Sie mir da noch ein wenig „auf die Sprünge helfen“ ??
Danke im voraus: heididus
P.S.
Den Mietwagen hat mir übrigens der freundliche Service-Mitarbeiter (allerdings auf meine eigenen Kosten) sofort an Ort und Stelle vermittelt.
Hallo Heididus,
diese Informationen findet man in den Bordunterlagen, bei den meisten Herstellern gibt es zur Garantie eine Broschüre dort oder die Bedingungen stehen im Serviceheft.
Da ich lange als Serviceleiter in einem VW Betrieb tätig war, ist mir viueles dazu bekannt. Die Bedingungen unterscheiden sich bei den meisten Herstellern nur unwesntlich.Um die Mobi in Anspruch zu nehmen muss man liegen geblieben sein und in der Regel auch eingeschleppt worden sein.Ausnahmen gelten für Fahrzeuge welche sich nicht mehr sicher abstellen lassen. Die trifft zu wenn sich Türen nicht mehr verschliessen oder Fenster nicht hochfahren lassen.
Damit vergleichbar ist m.E. auch ein Verdeck welches sich nicht schliessen lässt. Hinzu kommt bei einem Cabrio noch, dass es dann den Witterungsunbilden ausgesetzt ist.In der Regel werden als Ersatzwagen Mietwagen der Herstellereigenen Vermiter (VW-Euromobil) eingesetzt. Wenn diese ausgebucht sind können auch Mietwagen fremder Vermietfirmen eingesetzt werden.Da Dir der Händler aber den kostenlosen Wagen abgelehnt hat, wirst Du bei diesem nicht weiterkommen. Deswegen mein Rat, Dich dierekt mit der Servicehotline des Herstellers in Verbindung zu setzen oder einen Brief an diesen zu schreiben.
Gruss
W.A.
P.s. Wenn Du weitere Fragen hast teile mir mal die Marke des Fahrzeuges mit. Da ich viele Kollegen von anderen Marken kenne könnte ich mich vielleicht spezifisch auf Deine Marke erkundigen.
Hallo W.A.
Deine Hinweise sind komplett und sehr hilfreich. Ich werde so vorgehen, wie Du es empfohlen hast. Herzlichen Dank für die Unterstützung.
heididus
hallo heididus, einen gesetzestext zu erwarten, finde ich etwas unangemessen. fakt ist aber, dass der verkäufer ein recht auf nachbesserung hat und dem käufer nicht automatisch ersatz zusteht.
gruß
candy**66
hallo :candy**66
Damke, dass Du Dir die Muehe gemacht hast. mir zu antworten.
Gruss: heididus
Zu Deiner Information und zum guten Schluss:
„Saarbrücken“ erkennt keinen Anspruch an, uebernimmt Kosten aber auf Kulanz. Noch mal Danke fuer Deine Hinweise: HEinz aus DUesseldorf