Hallo an alle §-Liebhaber,
ich hoffe ihr könnt mir die Wirksamkeit des § 14 des Teilzeit- und Befristungsgesetz etwas genauer erklären. Konkret hab ich zwei Fragestellungen:
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Gemäß §14 Abs. 2 S. 1 beträgt die Gesamtdauer einer Befristung (ohne sachlichen Grund) 2 Jahre mit max. 3 maliger Verlängerung innerhalb der 2 Jahre. S. 3 besagt nun, dass durch TV die Anzahl der Verlängerungen ODER die Höchstdauer der Befristung abweichend geregelt werden kann. Heißt das, dass ich zwar die Gesamtdauer auf 5 Jahre hoch setzen kann aber dennoch die max. 3 malige Verlängerung bestehen bleibt? Oder wird beides jetzt nicht mehr zusammen betrachtet?
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Gerade größere Unternehmen nutzen häufig die Möglichkeit zur Gründung einer/mehrere 100%-Tochter und können theoretisch damit die Arbeitnehmer in jedem Unternehmen mehrfach befristen aber über Personalgestellung für dieselbe Tätigkeit einsetzen. Ist dies eine korrekte Umschiffung des § 14? Gab es hier schon Rechtsprechungen dazu?
Da mir google leider nicht helfen konnte und ich auch nicht weiß wo ich sonst suchen kann, hoffe ich bei euch richtig zu sein.
VG