Hallo,
Das sei nicht bekannt. Aus meiner Sicht scheint das auch nicht
erheblich zu sein.
Na war auch nur eine Nachfrage, weil ja die Voraussetzungen erfüllt sind oder nicht, wobei sie bei Erfüllung zunächst automatisch zur Anwendung führt.
Es ist nicht bekannt, ob Rechnungen mit USt-Ausweis geschrieben werden.
Diente auch nur der Nachfrage, da „nicht abführt“ so interpretiert hätte werden können, als würde sie ausgewiesen/in Rechnung gestellt.
„Privat“ geht sowieso nicht, wenn man den Strom verkauft, weder nach den Ertragssteuern noch nach der Umsatzsteuer.
Diese Aussage ist wichtig. Bei der Ertragsteuer könnte man im weitesten Sinne mit Liebhaberei kommen (gäbe es nicht das EEG usw.), dann hätte man sich die Anlage aber wahrscheinlich nicht installieren lassen.
Richtig. Bei Umsatzsteuer reichen schon Einnahmen. Dass Gewinn nicht notwendig ist, steht sogar explizit im §2. Und auch bei Ertragssteuern kommt es nicht nur auf einen möglichen Gewinn an. Es gibt ja noch andere Kriterien, die ich hier erfüllt sehen würde. Nach dem EStG kann Gewinnerzielungsabsicht auch nur Nebenzweck sein. Die anderen Kriterien wie nachhaltige Betätigung und Teilnahme am allgemeinen wirtschaftlichen Verkehr sind zweifellos erfüllt. Jedenfalls wenn man mal davon ausgeht, dass ja der Strom regelmäßig neu beschafft/erzeugt, um den zu verkaufen.
Wichtig war mir die Bestätigung, daß die PV-Anlage und die Erlöse aus dem Stromverkauf mit zum Unternehmen im ust-lichen Sinne gehören.
Es ist vielleicht ein Kleingkeit, aber sie gehören zur gewerblichen oder bruflichen Tätigkeit des Unternehmers, der durchaus fünf Unternehmen haben kann. Die Umsätze und USt tauchen selbstverständlich nicht in der Buchführung des anderen Unternehmens/Gewerbes auf, wenn das vom Unternehmer nicht so gewollt ist.
Wenn das vermieden werden soll, muß eine andere Person die PV-Anlage betreiben.
Ja, das könnte man so machen. Scheint aber nicht sinnvoll zu sein.
Kommt immer auf die Gesamtumstände an, was eben neben der absoluten Steuerlast auch den Aufwand für Steuererklärungen/-voranmeldungen/Buchführung, Umsatzgrenzen, Freibeträge aber eben auch außersteuerliche Aspekte wie Haftung, Vermögensübergang, Sozialleistungen usw. umfasst. Da hat sich schon manches einen Riesengefallen getan, wenn er nur auf die (gegenwärtige) Steuerersparnis geschaut hat.
Grüße