Umfang einer Wiederholungsklausur

Hallo!

Ich bin im Wintersemester in einer Prüfung durchgerasselt (Fachhochschule in Bayern). Nun würde mich interessieren, ob irgendwo der Stoffumfang einer Wiederholerprüfung festgelegt ist. Also ob es z.B. für den Prof. rechtlich erlaubt wäre, den Stoffumfang seiner Wiederholerprüfung zu vergrößern. Ich meinte mal etwas gehört zu haben das so etwas (an Schulen) nicht rechtens war, also das beispielsweise eine durch Krankheit versäumte Schulaufgabe beim Nachschreiben den gleichen Stoffumfang haben muss. Vielleicht täsuche ich mich da aber auch…
Wäre froh Rat zu bekommen und evtl sogar Paragrafen etc.

Vielen Dank im Vorraus!

Hallo,
Also vielleicht hilft es evtl Antwortenden wenn du noch etwas zum Zweck der Kalusur erzählst, Semsterabschluß, Studienabschluß, eine Klausur innerhalb des Semesters zu einem abgearbeiteten Stoff.

Ich hab an der uni auf Magister studiert, da war es eigentlich üblich, dass sich jeder innerhalb eines semstern auf ein Unterthema zu m Seminarthema konzentrierte (referat u. Hausarbeit), zum Seminarabschluß aber zu allen Themen befragt werden konnte und zum Studienabschluß sogar neben den abgesprochenen Themenkomplexen (meist 3 Themen pro Studienfach) auch zu allen anderen Gebieten des Faches befragt werden konnte, wenn der Prof das wollte.
So hatte ich zB. die Themen Antike Medizin allgemein (also griechisch/römisch), Griechische Diätetik u. Geschichte der Pathologie abgesprochen, wurde aber zusätzlich zu Mumien u. ägyptischer Med., Steinzeitliche u. Südamerikanische Trepanationen und Anatomiegeschichte mitbefragt, sprich alles angrenzende Themen, nur nicht die auf die ich mich vorbereitet hatte - zB. griechische Sportgeschichte hab ich mitreingenommen, da es zur Diätetik gehört und ich einen Sportwissenschaftler als Zweitprüfer hatte.
In der Ur-und Frühgeschichte wurde ich neben den abgesprochenen Themen (Skythen, Steinzeitkunst und ?, müsst ich nachschlagen, auch zu Grabungs-Methoden und Denkmalpflegegesetzen befragt)

Also die Art der Prüfung/Klausur entscheidet auch mit darüber, wie weit ausserhalb des behandelten Stoffs gefragt werden kann.

Gruß Susanne

Hallo Susanne!

Es geht um eine Semesterprüfung, die wir offiziell im letzten Semester geschrieben haben. Der Prof hat hierbei aus zeitlichen Gründen seinen Stoff nich ganz durchgenommen, d.h er hat nur 8 von 10 Kapiteln geschafft. Nun frage ich mich eben, ob es rechtens ist, die Wiederholungsprüfung über die vollen 10 Kapitel zu stellen, da wir den Stoff ja eigentlich nie behandelt haben, er steht halt nur in seinem Skript mit drinnen. Hoffe ich konnte das einigermaßen erläutern.

Gruß Mathias

Es geht um eine Semesterprüfung, die wir offiziell im letzten
Semester geschrieben haben.

Also der Stoff des ganzen Semesters…

Der Prof hat hierbei aus
zeitlichen Gründen …er hat nur 8 von 10 Kapiteln geschafft.

vollen 10 Kapitel zu stellen, da wir den Stoff ja eigentlich
nie behandelt haben, er steht halt nur in seinem Skript mit
drinnen.

Hallo Mathias, in dem Fall würde ich das für ok halten, denn es lagen dann ja wohl noch die Ferien dazwischen, die ja keine Ferien sind, sonern Vorlesungsfreie Zeit. Und selbst wenn der Stoff nicht behandelt wurde, ist er dennoch Lernziel. Kommt natürlich aufs FAch an, aber oft ist es ja auch so, dass Seminare in Verbindung mit einer allgemeinen Vorlesung gehalten werden, quasi zur Vertiefung.
Und nur weil es in diesem Semster schlecht gelaufen ist, heißt das nicht dass du den Stoff niemals können musst.
Das ist der Unterschied zwischen Studium und Schule, dass man auch sich selbst etwas erarbeiten können muss.

Ist das eine Zweitprüfung, also für diejenien die den ersten Prüfungstermin verpennt haben bzw. die Klausur verhauen haben, oder wurde der Termin nur ins nächste Semster verschoben, weil der Prof gegen Ende des Semesters zB. Krank wurde und der ganze Kurs schreibt mit?
lediglich im ersten FAll tät ich versuchen dagegen anzugehen, weil der Prof sich evtl nur eine alte Klausur (zu Kap. 1-10) genommen hat, statt der für den ersten Termin erbeiteten (zu Kap. 1-8).
Beim zweiten Fall würde ich das als euer Versagen ansehen, denn darauf hätte vor der Kalusur jemand kommen können zu fragen „Wie sieht es mit dem nicht durchgenommenen Stoff aus, kommt der auch dran?“
Ansonsten güldet eben immer Semsterabschluß=der gesamte Semsterstoff nach Prüfungsordnung kann drankommen.
Ein Leistungsnachweis bescheinigt immer, dass der Stoff nach Prüfungs- und Studienordnung (also das SOLL)geprüft wurde, das KANN auch mal anders aussehen, dass zB. ein Teil in Heimarbeit/Selbststudium zu lernen war, oder dass einzelne Studenten wegen irgendwelchen Einschränkungen ihre Prüfungsleistung andersartig abliefern. Oder auch umgekehrt dass etwas anders läuft weil der Dozent ausfällt.

Näheres dazu weiß das Studiensekretariat und das Prüfungsamt der Uni.

Ich hatte auch schon mal einen Dozenten der eine Zeitlang ausfiel, der hat dann auf Onlinekurs umgestellt, sprich man musste sich die Kurseinheit aus dem Internet runterladen (Paper, Powerpointpräsentation und eine Videobotschaft aus seinem Arbeitszimmer in USA, zu Zeiten als man noch nicht unbedingt Internet zu Hause hatte oder mit 14.4 kb Modem surfte)
Und meine Psychologie-Abschlußprüfung hab ich auch beim Dozenten zu Hause gemacht, da der mit Gipsfuß krankgeschrieben war. (Grausam war das…)

Gruß Susanne