Guten Tag Gemeinde,
im mietvertrag steht:
„(…) Die mieträume sind bei Mietvertragsende abnahmefertig zu präsentieren. Das heißt insbesondere alle Räume müssen frisch in weiß getüncht sein. (…) Der vermieter hat das recht, sofort einen Fachbetrieb eigener Wahl mit der Ausführung der Schönheitsreparaturen auf -kosten des mieters zu beauftragen.
wird hierfür ein gutachter beauftragt, ist der Kostenaufwand für schönheitsreparaturen, der vom gutachter errechnet wird. sofort vom mieter zu verlangen und von der kaution einzubehalten. (…)“
ich habe folgendes anliegen: die whg ist bei auszug 3jahre und 11monate bewohnt. die wände waren bei einzug gelb gestrichen (whg war neu hergerichtet/renoviert). meine frage nun. muss ich trotzdem alles weiß streichen, obwohl überall vorher gelb an den wänden war? und was bedeutet eigentlich „getüncht“? ich bin ja nun kein profi und dementsprechend werden meine maler arbeiten eventuell auch aussehen. kann der vermieter das als mangel ankreiden?! ein raum hat noch den orginal (mit gelb) anstrich und 2 zimmer haben einen roten anstrich (von mir). ansonsten habe ich bisher noch nix weiter in der mietzeit gestrichen. meiner meinung nach ist alles in einem ordentlich zustand.
viele fragen ich weiss… danke erstmal für eure hilfe