Umfang von tünchen bei mietauszug

Guten Tag Gemeinde,

im mietvertrag steht:

„(…) Die mieträume sind bei Mietvertragsende abnahmefertig zu präsentieren. Das heißt insbesondere alle Räume müssen frisch in weiß getüncht sein. (…) Der vermieter hat das recht, sofort einen Fachbetrieb eigener Wahl mit der Ausführung der Schönheitsreparaturen auf -kosten des mieters zu beauftragen.
wird hierfür ein gutachter beauftragt, ist der Kostenaufwand für schönheitsreparaturen, der vom gutachter errechnet wird. sofort vom mieter zu verlangen und von der kaution einzubehalten. (…)“

ich habe folgendes anliegen: die whg ist bei auszug 3jahre und 11monate bewohnt. die wände waren bei einzug gelb gestrichen (whg war neu hergerichtet/renoviert). meine frage nun. muss ich trotzdem alles weiß streichen, obwohl überall vorher gelb an den wänden war? und was bedeutet eigentlich „getüncht“? ich bin ja nun kein profi und dementsprechend werden meine maler arbeiten eventuell auch aussehen. kann der vermieter das als mangel ankreiden?! ein raum hat noch den orginal (mit gelb) anstrich und 2 zimmer haben einen roten anstrich (von mir). ansonsten habe ich bisher noch nix weiter in der mietzeit gestrichen. meiner meinung nach ist alles in einem ordentlich zustand.

viele fragen ich weiss… danke erstmal für eure hilfe

Hallo,

ich nehme an tünchen ist ein anderes Wort für Malern.

Grundsätzlich:
1.) Der Mieter darf dem Mieter nicht vorschreiben, in welcher Farbe er die Wohnung zu hinterlassen hat, solange diese Farbe Hell und freundlich ist. Beispiel: Farben die möglich wären: helles Gelb, helles Blau, pastellfarben. Farben die nicht gehen: Knallrot, Schwarz, Orange.

2.)
„(…) Die mieträume sind bei Mietvertragsende abnahmefertig zu präsentieren. Das heißt insbesondere alle Räume müssen frisch in weiß getüncht sein.“
Diese Klausel ist ungültig! Der Vermieter darf keine Renovierung zwingend festschreiben. Vielmehr muss eine Renovierung nach Bedarf (also nur in den Räumen, wo es wirklich nötig ist) stattfinden. Da die Klausel ungültig ist muss im normalfall garnicht gestrichen werden.

In diesem Fall wäre es sicher Ratsam, die rot gemalerten Räume entsprechend weiß zu gestalten. Möglich ist auch Gelb, so wie es im übrigen Raum bereits gemacht wurde.