Umfasst Generalvollmacht das Recht den Umgang zu bestimmen

Hallo liebe Wissensgemeinde!

Mal folgendes angenommen:

Eine Tochter hat eine notariell beglaubigte Generalvollmacht für Ihre Eltern.
Mutter zwischenzeitlich verstorben, Vater mit Demenz im Heim.

Nun wäre es beispielsweise so, dass der Vater beinahe täglich von einer Person besucht wird und auch aus dem Heim zu Ausflügen mitgenommen wird.
Die verantwortlichen Pfleger und der Hausarzt bestätigen, dass dem alten Mann dieser Umgang nicht gut tut. Er ist zunehmend nervös, wird aggressiv und fügt sich immer schlechter in die Heimgemeinschaft ein.
Die Heimleitung würde auf die Bitte der Tochter, die Besuche zumindestens einzuschränken nicht reagieren.

Könnte die Tochter in diesem Fall aufgrund der erteilten Generalvollmacht den Umgang der Person mit ihrem Vater einschränken oder verbieten?

Vielen Dank für Eure kompetenten Antworten.

Grüße

Peter

Hallo,
wenn der Arzt des Patienten die Vorwürfe bestätigen würde, müsste sogar der Bevollmächtigte den Umgang mit der dritten Person verbieten lassen.
Die Heimleitung wäre verpflichtet, diese Einschränkung des Besuchsrechtes durchzusetzen; die Bevollmächtigte könne dies ggf. gerichtlich geltend machen.
lG