Ist es richtig, dass Zuschläge (Nachtzuschlag)… im Wege der Lohnfortzahlung im Krankheitsfall in vollem Umfang gezahlt werden müssen und zwar so als hätte man den Dienst versehen? Danke.
Grundsätzlich JA…
…allerdings werden diese dann SV-pflichtig.
&Tschüß
Wolfgang