Hallo zusammen, folgender Sachverhalt:
UG wurde 2012 mit 500,00 EUR Stammkapital gegründet. Jahresabschluss 2012
ist erstellt und weißt einen Gewinn von rd. 15 TEU (NACH Steuer) aus. Hierbei handelt es sich demnach um ausschüttungsfähigen Gewinn/Jahresüberschuss. 25% müssen grundsätzlich als gesetztliche Rücklage gebildet werden.
Nun möchte die UG durch Erhöhung des Stammkapitals (auf insgesamt 25 TEU) zur GmbH umfimieren.
Frage: Kann die UG die ausschüttungsfähigen Gewinne durch Beschluss auf Unternehmensebene ins Stammkapital einbringen, also quasi nicht nur die 25% gesetztliche Rücklage bilden, sondern freiwillig 100% des Gewinns nach Steuer? Durch das Ausbleiben der Ausschüttung und Wiedereinzahlung aufs Stammkapital sollte doch die Belastung auf persönlicher Ebene des Gesellschafters ausbleiben. Der Rest zu den 25 TEU könnte demnach durch Gewinn nach Steuer aus 2013 oder aber durch Einlage des Gesellschafters erbracht werden.
Vielen Dank!