Hallo.
Folgendes Problem:
meine Tochter (3,5 J.) lebt bei mir, Vater hat sie alle 2 Wochen DO-DI (gemeinsames SGR). Nun fällt Heiligabend dieses Jahr auf einen Montag und der 1. Feiertag somit auf Dienstag. Dies ist nun gerade das Papa-Wochenende.
Umgang wurde gerichtlich geklärt, vor der Hauptverhandlung haben wir mit Hilfe eines Verfahrensbeistands die Feiertage geregelt, diese Regelung besagt, dass die Tochter am Heiligabend und 1. Feiertag bei mir ist, 2. Feiertag und Silvester bei ihm, immer im jährlichen Wechsel. Nun pocht der Kindsvater aber auf sein WE und somit auf Weihnachten und ist der Meinung, dass die Vereinbarung bei d Verfahrenspflgerin keinen Bestand mehr hat, da die Tochter zu diesem Zeitpunkt noch bei ihm gewohnt hat. Im gerichtlichen Beschluss steht nur, dass wir uns über hohe Feiertage einigen bzw schon teilweise einigen konnten.
Was hat nun Vorrang-sein WE oder die schriftliche Vereinbarung der Verfahrenspflegerin? Ich habe ihm angeboten, dass er die Tochter vom 2. Feiertag bis Neujahr behält, dies lehnt er ab, da er arbeiten müsse (das muss er an seinen Tagen jetzt teilweise auch, da ist sie bei der Oma)