Umgang an Weihnachten

Hallo.

Folgendes Problem:

meine Tochter (3,5 J.) lebt bei mir, Vater hat sie alle 2 Wochen DO-DI (gemeinsames SGR). Nun fällt Heiligabend dieses Jahr auf einen Montag und der 1. Feiertag somit auf Dienstag. Dies ist nun gerade das Papa-Wochenende.
Umgang wurde gerichtlich geklärt, vor der Hauptverhandlung haben wir mit Hilfe eines Verfahrensbeistands die Feiertage geregelt, diese Regelung besagt, dass die Tochter am Heiligabend und 1. Feiertag bei mir ist, 2. Feiertag und Silvester bei ihm, immer im jährlichen Wechsel. Nun pocht der Kindsvater aber auf sein WE und somit auf Weihnachten und ist der Meinung, dass die Vereinbarung bei d Verfahrenspflgerin keinen Bestand mehr hat, da die Tochter zu diesem Zeitpunkt noch bei ihm gewohnt hat. Im gerichtlichen Beschluss steht nur, dass wir uns über hohe Feiertage einigen bzw schon teilweise einigen konnten.
Was hat nun Vorrang-sein WE oder die schriftliche Vereinbarung der Verfahrenspflegerin? Ich habe ihm angeboten, dass er die Tochter vom 2. Feiertag bis Neujahr behält, dies lehnt er ab, da er arbeiten müsse (das muss er an seinen Tagen jetzt teilweise auch, da ist sie bei der Oma)

Hallo,

grundsätzlich vorweg: Man kann hier nicht sagen was nun Vorrang hat. Es ist wie sooft im Familienrecht sehr schwierig, eine tragfähige Lösung zu finden, mit der alle zufrieden sind. Einer wird immer unzufriedener sein als der andere.
Die Regelung mit Heilig Abend und ersten Weihnachtstag bei der Mutter habe ich persönlich auch- mit dem Unterschied, dass die Richterin nicht in die Umgangsvereinbarung aufgenommen hat, dass jährlich zu wechseln ist. Auch habe ich meinen Sohn nicht jedes Silvester automatisch. Ist das fair? Auch kommt Sohnemann an jedem seiner Geburtstage oder bei Feierlichkeiten im Kreise der Familie der Kindsmutter nicht zum Vater. Wenn FAmilienfeierlichkeiten in meiner FAmilie sind (Geburtstage Oma und Opa, Heirat meines Bruder etc.) wird das irrelevant.
Ergo ist die Reglung für den Vater gar nicht so schlecht. Daher könnte er auf sein Wochenende mal verzichten. Andererseits verstehe ich abe auch, dass er das Kind bei sich haben möchte, da er am angebotenen Ausweichtermin arbeiten muss.
Kann nur raten: Entweder sich wie unter Erwachsene einigen oder die Umgangsvereinbarung aktualisieren, da sie spätestens bei Kita und Schulbeginn (Vaterwochenende in den Schulfereien ?) nicht mehr funktioniert. Dann sollte man auch gleich alle Feiertage, Geburtstage, Familienfeierlichkeiten, Ferien, Krankheit des Kindsvaters am Papawochenende, Krankheit des Kindes am Papawochenende, Veranstaltungen des Sportvereins des Kindes am Wochenende etc. regeln.

Tut mir Leid, dass ich keine Patentlösung anbieten konnte, das Thema ist und bleibt schwierig. Hier kommt es auf Einsicht, Einfühlungsvermögen und Tolreanz der Eltern an.

Viele Grüße
Ralf

Hallo,

im Normalfall geht die Feiertags- und Urlaubsregelung vor dem Normalumgang.

Vorschlag zur Güte: Er hat das Kind an Heiligabend z. B. ab 18.00 Uhr auch für ein paar Stunden und der erste Feiertag wird mit dem zweiten Feiertag getauscht. So hat das Kind an den wichtigsten Feiertagen Papa und Mama.

Das Kind soll ja überwiegend bei BEIDEN Eltern sein und bei der Oma nur dann, wenn es nicht anders geht. Ihn auf Tage zu vertrösten, wo er arbeiten muss, ergibt eine automatische Ablehnung und verursacht Streit zum Nachteil des Kindes.

Gruß

hallo.

Danke schonmal für die Antworten: einfach hin und her tauschen, wird leider schwierig, da wir eine Autostunde voneinander entfernt wohnen und außerdem auch noch in einer Region, in der man zu dieser Jahreszeit mit viel Schnee und Schneechaos rechnen muss.

Ich wusste ja vorher nicht, dass er da angeblich arbeiten muss- sonst ist es immer kein Problem seine Angestellte einzuspannen…

Was kann man tun, wenn man sich überhaupt nicht einig wird? ist das irgendwo gesetzlich festgelegt, dass feiertagsregelungen vor dem normalen umgang gehen? ich will wirklich nichts böses, und schon garnicht, ihm die tochter nehmen (sollte evtl an den umgangszeiten erkennbar sein), aber ich bin es auch einfach leid, dass er immer mit dem kopf durch die wand will und sich nicht an regelungen (auch ganz allgemein) halten kann/will…

Hallo,

gesetzlich ist es nicht festgelegt. Aber wie schon geschrieben, ist die Feiertagsregelung NORMALERWEISE vorrangig vor der Regelumgangsregelung.

Ob aber hier das „Normalerweise“ auch zum Tragen kommt, bezweifle ich sehr, da der Vater ja am angebotenen Umgang arbeiten muss.

Versucht halt eine halbwegs vernünftige Lösung hinzubekommen. Überlegt - jeder für sich und unter Mithilfe von neutralen Personen - wie ihr die Regelung hinbekommt.

Es geht ja hier vorwiegend nicht darum was der Vater will, sondern dass das Kind sicherlich gerne mit beiden Eltern das Weihnachtsfest feiert. Traurig wollt Ihr sicherlich Euer gemeinsames Kind nicht machen. Also ist wohl „über den eigenen Schatten springen“ angesagt.

Heilig Abend ist diesmal ein Montag. Wie wäre es, wenn er den Wochenendumgang wahr nimmt und das Kind ganz arg spät am Heilig Abend zur Mama bringt? Eine wirkliche „Heilige NACHT“-Bescherung bei der Mama organisieren. Er kann ja seine Bescherung schon ein klein wenig früher, als sonst üblich machen.

Für das Kind ist das bestimmt ein extra Weihnachtsgeschenk, wenn es beide Eltern (und Bescherungen) an einem Tag bekommt.

Die Stunde Fahrt bei schlechtem Wetter ist ja sowieso im Winter oftmals nötig. Kann auch mal am Heilig Abend funktionieren.

Grüße