Liebe/-r Experte/-in,
für meinen Freund will ich fragen:
Er hat Umgangsregelung für seine Tochter (13 Jahre). Leider will die Tochter nicht mehr zu ihm. Sie wohnen 800Km von einander entfernt. Sie möchte nicht mehr 2 X 14Std. zu ihm verreisen. Er will sie auch nicht dazu zwingen.
Da soll seine Ex mal gesagt zu ihm haben: „Ab 14 wird sie sowieso nicht mehr zu dir kommen“ Hat seine Ex recht? Ich denke bis 16 Jahre.?
Danke Dir.
Mari
Liebe Mari,
leider komme ich heute erst zu einer Antwort auf deine Frage.
Grundsätzlich läuft die Umgangsregelung bis zur Volljährigkeit.
Es ist ganz normal, dass die Kinder im Pubertätsalter oft andere Interessen haben und dann ein wenig auf Distanz gehen. Manchmal ist das nur vorübergehend und alles normalisiert sich wieder. Dabei kommt es entscheidend darauf an, dass ein gutes Verhältnis weiterhin gepflegt wird. Immerhin gibt es Telefon und Email, Webcam und die Möglichkeit, dass der Vater selbst seinen Hintern bewegt, wenn ihm an seiner Tochter gelegen ist.
Ich halte den regelmäßigen Umgang für sehr wichtig, sonst reisst die Verbindung ab, und später macht die Tochter ihm Vorwürfe deshalb.
Kinder bleiben Kinder, ein Leben lang!
Auf jeden Fall sollte man vermeiden, auf die Tochter Druck auszuüben und andere „sanfte“ Wege suchen.
Ein gemeinsamer Urlaub, auch wenn es nur ein paar Tage sind, können ein guter Ersatz sein und die Beziehung festigen helfen.
Auch kommt es entscheidend auf die neue Partnerin des Vaters an. Manchmal entwickelt sich ein sehr gutes Verhältnis, das die Eltern-Kind Beziehung zusätzlich fördert.
Denke bitte daran, dass es viele Väter (auch Mütter) gibt, die überhaupt keinen Umgang mit ihren Kindern haben.
Ich würde jede Chance weiterhin nutzen und dem Kind versuchen klar zu machen, dass es geliebt wird. Geduld lohnt sich!
Vorübergehend könnte man sich auch einmal auf halber Strecke treffen und dann dort etwas unternehmen.
Falls du weitere Fragen hast, kannst Du mir gern auch direkt schreiben:
Gruß aus Hamburg!
Übrigens, mein Sohn lebt in China. Soll ich ihn deshalb abschreiben und auf Umgang verzichten?
Hallo Steve,
dankesehr für deine ausführliche Antwort. Wie alt ist dein Sohn in C.?
Darf ich dich gleich für die andere Alleinerziehende Freundin fragen?:
Sie hat alleinige Sorgerecht, will mit ihrem Sohn 9J. nach Kanada
auswandern. Kann ihr Ex ihr Steine im Weg gelen, wegen Umgang zu erschweren? Wegen Übersee?
Wir wissen innerhalb der EU wird der Umgang so bewertet als ob dies innnerhalb D wäre, also kein Erschwernis.
Die kleine Anhängselfrage: Wer soll die Umgangskosten dann zwischen Canada und D bezahlen? Jede selber oder?
LG Mari
Hallo Mari,
da wir uns nur über das Internet kennen und ich stets die vielen Anfragen filtern muss, habe bitte Verständnis dafür, wenn ich zunächst nur seriöse Anfragen beantworte, damit die betroffenen Kinder auch wirklich davon profitieren.
Kommen wir zu der Frage bezüglich einer Umsiedlung ins Ausland. Es ist eine heikle Sache, auch wenn das in der Praxis machbar erscheint.
Wer kaltschnäuzig vorgehen möchte, nimmt sein Kind und zieht einfach um. Der zurückgelassene Elternteil (und auch die übrigen Verwandten, Freunde etc.) werden damit vor vollendete Tatsachen gestellt und müssen allein mit dem Trennungsschmerz umgehen.
Juristisch gesehen handelt es sich dann zumindest um Kindesentziehung, manchmal liegt auch der Straftatbestand einer Kindesentführung vor.
Mütter/Väter mit gesundem Verantwortungsgefühl werden das wohl kaum machen, denn die Folgen und Spätfolgen einer solchen Ego-Handlung kommen wie ein Bumerang später zurück. Kinder verkraften die Trennung fast nie, auch wenn man es oft zunächst kaum bemerkt. Nach einigen Jahren, spätestens nach der Pubertät, entwickeln sich beim Kind oft Hassgefühle auf die Mutter, weil die Entscheidung über den Kopf des Kindes hinweg getroffen wurde. Es wird also genau das Gegenteil von dem erreicht, was vernünftige Eltern eigentlich für ihre Kinder wollen.
Weiterhin die wichtigen Umgangskontakte zu pflegen, wird sehr teuer und schwierig. Das Kind bricht oft aus eigener Entscheidung die Kontakte ab, weil es den Stress nicht mehr ertragen kann. Mütter glauben dann meistens, das Kind habe sich für sie entschieden. Weit gefehlt! Das Kind wartet nur die eigene Selbständigkeit ab und bricht dann irgendwann den Kontakt mit der Mutter ab. Diese „Rache“ des Kindes ist ein normaler Vorgang, ich habe mehrere Hundert Beispiele dafür erlebt, denn ich begleite solche Fälle bereits seit über 15 Jahren.
Da ich mit dem Schwerkunkt „Kindesentziehung und Kindesentführung“ arbeite, kann ich meine Einschätzung durch praktische Erfahrung belegen. Insgesamt habe ich ca. 1.800 Fälle begleitet und in über 300 Fällen die betroffenen Kinder selbst wieder in ihr Herkunftsland gebracht.
Über meine Arbeit sende ich Dir gern einige Videos; die Dokumentationen wurden für ARD/ZDF/3Sat und Arte produziert, damit Prävention stattfinden kann.
Als Anwalt des Kindes gilt für mich nur das Kindeswohl, das wirst Du hoffentlich verstehen.
Nimm dir Zeit und diskutiere über die Thematik mit deiner Freundin, damit dem Kind das Trauma evtl. erspart bleibt. Oft kann man auch eine bessere Lösung finden und muss das nicht auf dem Rücken der Kinder austragen.
Die meisten binationalen Beziehungen sind nicht dauerhaft und enden oft mit einem Fiasko. Gerade Frauen verkennen die Tragweite der Entscheidung und stellen sich alles einfacher vor. Ich kann nur warnen.
Ich war 8 Jahre alleinerziehend und musste am eigenen Leib erfahren, wie schrecklich es ist, wenn plötzlich das Kind weg ist. Mein Sohn wurde im Alter von 8 Jahren entführt und ist nie wieder aufgetaucht. Heute müsste er 21 Jahre alt sein. Die Hoffnung habe ich nie aufgegeben und werde auch weiterhin nach ihm suchen.
Damals gab es keinerlei Hilfsangebot, weder von den Behörden noch von privaten Institutionen.
Diese Erfahrung hat mich geschockt und dazu veranlasst, meine Fähigkeiten, sehr gute Auslandskontakte und die juristischen Kenntnisse in den Dienst entführter Kinder zu stecken.
Täglich erreichen mich Anfragen zu diesem Thema aus aller Welt, so dass ich über Arbeitsmangel nicht klagen kann. Allein in Deutschland verschwinden jährlich ca. 1.000 Kinder. Die Öffentlichkeit nimmt dies kaum zur Kenntnis, man hat ja auch andere Probleme.
Am Ende leiden ganz besonders die Kinder.
Ich wollte dich nicht schocken, aber Du hast mich danach gefragt.
Bis demnächst!
Steve
mailto: [email protected]
Hi Steve
es tut mir mir deinem Sohn wirklich sehr leid.
Aber im Rahmen der EU kann es aber einem Sorgerechtberechtigten Elternteil nicht verwahrt werden in ein anderen EU Land umzuziehen oder?
Zudem wenn dieser wegen Job erfolgt und sowohl das
Kind als auch der Sorgerechtberechtigte Elternteil
so gut wie gar keinen Bezug zu dem Land mehr haben.
Ausserdem werden sie von den Anderen nicht Sorgerechtberechtigten auf Schritt und Tritt quasi verfolgt werden. Zudem stellt sich heraus, dass
nicht Sorgerechtberechtigte Elternteil das Kind sexuell missbraucht hat. Da Du so viele Erfahrung hast frage ich Dich nach diesen Fall wegen d. juristischen
folgen oder da ist nichts zu befürchten?
Noch die Frage:
Umgang bis wievieltem Lebensjahr gesetzlich geregelt?
Hast Du auch eine Webseite? Wegen Videos zu schauen, etc. Bis bald
LG Mari