Hallo liebe Experten,
ich habe hier ein einen konkreten Fall vorliegen und wollte Tipps für den weiteren Umgang mit Berufunfähigkeitsversicherung holen.
Es geht um einen Mann mittleren Alters, der bei einem großen Unternehmen in der IT-Abteilung arbeitet. Es handelt sich um einen typischen „Mausschubser-Job“, mit sehr geringen körperlichen Ansprüchen und dem spartenüblichen Streß. Seit kurzen weiss er, dass er aufgrund einer fortschreitenden Erkrankung mit körperlichen Einschränkungen rechnen muss.
In einigen Jahren oder Jahrzehnten wird die Arbeitsfähigkeit dadurch eingeschränkt (motorische Fähigkeiten, Ausdauer, häufige Therapien). Gegenwärtig ist die Arbeitsfähigkeit noch nicht erkennbar eingeschränkt.
Es liegt eine Berufsfähigkeitsversicherung vor, die bei einer Berufsfähigkeit von größer als 50% greift. Nun stellen sich zwei Fragen.
1.) Wann muss die Versicherung informiert werden?
Sofort oder erst dann wenn wirklich eine Einschränkung der Berufsfähigkeit vorliegt.
Hier besteht natürlich die Befürchtung, dass sich die Versicherung vorzeitig von einem hohen Risiko trennen kann.
2.) Umgang mit der Dynamik-Anpassung?
Natürlich kann die Versicherung kein Interesse daran haben, dass sich die Versicherungssumme noch erhöht. Kann die Versicherung eine schweigende Zustimmung zur automatischen Anpassung als vorsätzliche Schädigung auffassen oder anders ausgedrückt; besteht nun eine Pflicht allen Erhöhungen zu widersprechen?
Für jeden Kommentar wäre ich sehr dankbar.
Gruß
Carlos