Hallo,
mal eine Frage dazu, was üblich ist bzw. was man von einem Rechtsanwalt erwarten kann, z.B. bei der Vorbereitung eines Arbeitsgerichtsprozeßes, wo es um die Durchsetzung eines Teilzeitanspruchs geht. Ist es üblich, daß man vor dem Gütetermin die Strategie ausführlich bespricht in einem persönlichen Gespräch, oder genügt eine schriftliche Zusammenfassung der Situation für den Anwalt?
Vielen Dank im voraus und viele Grüße
Hallo
Das hängt ganz vom Anwalt und vom Mandanten ab. Anwälte agieren ganz unterschiedlich. Das kann übrigens auch davon abhängig sein, ob man Beratungs- bzw Prozesskostenhilfe beantragt hat oder ob man einen Koffer voller Geld bei der Beauftraung des RA auf den Tisch gelegt hat. In der Praxis läuft es oft so, daß sich RA und Mandant 30 Minuten vor Prozessbeginn in eine stille Ecke des Gerichts zurückziehen und noch mal kurz besprechen, was gleich passieren kann/wird. Trotzdem ist der Mandant natürlich der Auftraggeber. Wenn er mit dem Anwalt sprechen möchte, kann er dies per Telefon oder Terminvereinbarung einfordern.
Gruß,
LeoLo
Hallo,
dachte ich mir schon so. Angenommen, die Vergütung wird durch eine Rechtsschutzversicherung gedeckt. Bei Arbeitsgerichtsprozessen werden ja oft drei Monatsgehälter als Streitwert zugrundegelegt und daraus lassen sich die Anwaltsgebühren im voraus als feste Größe abschätzen. Wenn das vielleicht bei einem durchschnittlichen Arbeitnehmer ganz grob 1000 Euro sind(?), dann stellt sich ja auch die Frage, wieviel zeitliches Engagement man erwarten kann - und wieviel für den Anwalt normalerweise nötig sind. Wenn er sich überdurchschnittlich einlesen muß, betrachte ich das sein Problem, nicht das eines konkreten Mandats. Vielleicht sind 30 Minuten dann wirklich angemessen, weil ein Gütetermin ja noch nichts Entscheidendes ist und die schriftlichen Ausarbeitungen erst danach anstehen.
Noch eine weitere Frage: Geben sich die guten Anwaltskanzleien mit den offiziellen Anwaltsgebühren zufrieden, die vom Gericht festgesetzt werden (Streitwert), oder ist es da üblich, daß ein Mehrhonorar vereinbart wird?
Viele Grüße
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