Umgang mit früheren Kurzzeitherapien in PKV

Hallo alle zusammen,

ich habe eine Frage zum Lehramtsreferendariat für das Gymnasium, bei dem man ja möglicherweise vor einem Wechsel von der gesetzlichen in eine private Krankenversicherung steht, die Beamtenanwärtern generell ein besseres Preis-/Leistungsverhältnis bietet.

Wenn man einige Monate vorher eine Kurzzeittherapie wegen depressiver Verstimmungen abgeschlossen hat, auch wenn die Therapie erfolgreich abgeschlossen wurde, wie gehen private Krankenversicherungen speziell mit dieser Art von Vorerkrankung um? Gibt es da einen Risikozuschlag und wenn ja, wie hoch wäre der? Oder lassen die einen gar nicht erst rein?

Vielen Dank im Voraus, vor allem für jedes Detail und jede konkrete Erfahrung.

Mit besten Grüßen

Simon

Hallo,

Wenn man einige Monate vorher eine Kurzzeittherapie wegen depressiver Verstimmungen abgeschlossen hat

Es gibt da Gesundheitsfragen, die in etwa so beginnen:
„Bestehen oder bestanden in den letzten 3 (oder 5 oder 10) Jahren…“

Daher dürfte der Wechsel wohl erst in 3, 5 oder 10 Jahren in Betracht kommen (mal abgesehen von einem Gruppentarif!)!

VG René

Hallo alle zusammen,

ich habe eine Frage zum Lehramtsreferendariat für das Gymnasium, bei dem man ja möglicherweise vor einem Wechsel von der gesetzlichen in eine private Krankenversicherung steht, die Beamtenanwärtern generell ein besseres Preis-/Leistungsverhältnis bietet.

Glaub ich nicht. Die PKV-Tarife berücksichtigen immer das Risiko. Frag mal, was ein 25-jähriger insulinpflichtiger Diabetiker in der PKV zahlen müßte. PKV ist nie billiger. Wie sollte das gehen, wenn diese Patienten beim Doc so beliebt sind, weil sie dort mehr abrechnen können als bei der GKV. Setzt der Lehramtsreferendar möglicherweise den Betrag für die Restkostenversicherung mit dem einer Vollkostenversicherung gleich?

Wenn man einige Monate vorher eine Kurzzeittherapie wegen depressiver Verstimmungen abgeschlossen hat, auch wenn die Therapie erfolgreich abgeschlossen wurde, wie gehen private Krankenversicherungen speziell mit dieser Art von Vorerkrankung um? Gibt es da einen Risikozuschlag

Würde mich wundern, wenn nicht. Noch dazu, wenn man Lehrer werden will. Die sind doch für sowas ohnehin anfälliger???

und wenn ja, wie hoch wäre der?

Ist doch eigentlich egal. Ist doch generell ein günstigeres Preis-/Leistungsverhältnis.

Oder lassen die einen gar nicht erst rein?

Könnte passieren, aber für Beamte gibt es da eventuell besondere Tarife und Regelungen.

Grüße

Danke erstmal an ElBuffo und Silex1 für die Antworten.

Um ein wenig über den Hintergrund aufzuklären: Paradoxerweise werden einem privat Versicherten die Hälfte der Kosten im Referendariat erstattet, ein gesetzlich Versicherter muss jedoch den vollen Betrag zahlen. Deswegen wird einem in diesem Fall empfohlen, sich privat zu versichern, weil die Leistungen obendrein größer sind. Mir ist auch bekannt, dass die Privatkassen nach Vorerkrankungen fragen, die bis zu zehn Jahre her sind.

Nichtsdestotrotz bleibt da noch die Frage, wie ernst die PKVs solche Kurzzeittherapien genau nehmen. Würden ihre Angebote sich dennoch auch in solchen Fällen im Gegensatz zu den gesetzlichen rechnen oder würden sie zu hohe Risikozuschläge erheben, bestimmte Leistungen streichen oder einen gar nicht erst in die Versicherung lassen? Aber vielleicht ist das auch eine Frage, die zu sehr ins Detail geht, als dass sie jemand anders außer den jeweiligen PKV-Mitarbeitern genau beantworten kann.

Wie gesagt, vielen Dank euch!

Simon

Hallo alle zusammen,

ich habe eine Frage zum Lehramtsreferendariat für das
Gymnasium, bei dem man ja möglicherweise vor einem Wechsel
von der gesetzlichen in eine private Krankenversicherung
steht, die Beamtenanwärtern generell ein besseres
Preis-/Leistungsverhältnis bietet.

Wenn man einige Monate vorher eine Kurzzeittherapie wegen
depressiver Verstimmungen abgeschlossen hat, auch wenn die
Therapie erfolgreich abgeschlossen wurde, wie gehen private
Krankenversicherungen speziell mit dieser Art von
Vorerkrankung um? Gibt es da einen Risikozuschlag und wenn ja,
wie hoch wäre der? Oder lassen die einen gar nicht erst rein?

Bei einem Statuswechsel ( Beamtenanwärter) muss die PKV den Referendar aufnehmen,später nicht mehr.Risikozuschläge wird es in dem Fall wohl geben, eine Ablehnung nicht.Wie hoch der Zuschlag sein wird, wird von der PKV entschieden, das kann man Pauschal nicht sagen.
Ich würde auf jeden Fall einen Probeantrag stellen,eventuell direkt einen Arztbericht dazu.Die PKV wird sicher auch mit Zuschlag die günstigere Variante sein.

Vielen Dank im Voraus, vor allem für jedes Detail und jede
konkrete Erfahrung.

Mit besten Grüßen

Simon

Hallo ( habe ich in meiner ersten Antwort leider vergessen)

Danke erstmal an ElBuffo und Silex1 für die Antworten.

Um ein wenig über den Hintergrund aufzuklären: Paradoxerweise
werden einem privat Versicherten die Hälfte der Kosten im
Referendariat erstattet, ein gesetzlich Versicherter muss
jedoch den vollen Betrag zahlen. Deswegen wird einem in diesem
Fall empfohlen, sich privat zu versichern, weil die Leistungen
obendrein größer sind. Mir ist auch bekannt, dass die
Privatkassen nach Vorerkrankungen fragen, die bis zu zehn
Jahre her sind.

richtig

Nichtsdestotrotz bleibt da noch die Frage, wie ernst die PKVs
solche Kurzzeittherapien genau nehmen. Würden ihre Angebote
sich dennoch auch in solchen Fällen im Gegensatz zu den
gesetzlichen rechnen oder würden sie zu hohe Risikozuschläge
erheben, bestimmte Leistungen streichen oder einen gar nicht
erst in die Versicherung lassen?

wie schon gesagt: eine gänzliche Ablehnung wird wohl nicht erfolgen.Risikozuschläge sind meist im Bereich von 30-50% des Tarifes den sie betreffen.Ausschlüsse sollte man nicht annehmen wenn diese Erfolgen, das kann teuer werden.Eventuell bekommt man nur einen Tarif ohne Chefarztbehandlung und Zweibettzimmer angeboten, das kommt aber immer auf die Krankheit bzw. den Gesundheitszustand an.Bei psychischen Erkrankungen sind PKV’s sehr hellhörig, dabei geht es immer weniger um den momentanen Zustand, wie um die Folgeerkrankungen oder Folgerisiken allgemein.

Aber vielleicht ist das auch

eine Frage, die zu sehr ins Detail geht, als dass sie jemand
anders außer den jeweiligen PKV-Mitarbeitern genau beantworten
kann.

Da niemand Ferndiagnosen stellen kann, ist es empfehlenswert, einen Probeantrag zu stellen…schauen zu welchen Bedingungen man angenommen würde…dann eine Entscheidung treffen.
Wenn das Referendariat im Februar beginnt würde ich dies jetzt schon tun, dann ist auch Zeit genug eine Entscheidung zu treffen.

Wie gesagt, vielen Dank euch!

Simon

Gruß
Gaby

Hallo,

Bei einem Statuswechsel ( Beamtenanwärter) muss die PKV den
Referendar aufnehmen,später nicht mehr.Risikozuschläge wird es
in dem Fall wohl geben, eine Ablehnung nicht.Wie hoch der
Zuschlag sein wird, wird von der PKV entschieden, das kann man
Pauschal nicht sagen.

Diese Antwort ist leider falsch! Die Aufnahmeverpflichtung im Rahmen der sogenannten Öffnungsaktion gilt NICHT für Referendare, diese sind nämlich keine Beamtenanfänger im Sinne der Öffnungsaktion. Einzelheiten zur Öffnungsaktion für Beamtenanfänger siehe
https://bestellungen.pkv.de/ihre-krankenversicherung…

Ich würde auf jeden Fall einen Probeantrag stellen,eventuell
direkt einen Arztbericht dazu.Die PKV wird sicher auch mit
Zuschlag die günstigere Variante sein.

Auf KEINEN FALL einen verbindlichen Antrag sondern maximal einen Probeantrag. Es wird höchstwahrscheinlich zu einer Ablehnung kommen!
LG Jörg

Hallo.

Es ist am Ende keine Frage des Beitrages! Wer es sich leisten WILL , söllte PKV versichert sein.
Wer nicht, der nicht!

Nichtsdestotrotz bleibt da noch die Frage, wie ernst die PKVs
solche Kurzzeittherapien genau nehmen.

Sehr ernst! Psychische Erkrankungen könnten sich auf jedes Organ im Körper ausweiten! Krebs ect.
Wie gesagt, KÖNNTEN!
Dies ist ein nicht kalkulierbares Risiko der Gesellschaft und daher mit Zuschlägen bis 100% und darüber hinaus ggf. absicherbar.

Würden ihre Angebote sich dennoch auch in solchen Fällen im Gegensatz zu den gesetzlichen rechnen

Nie!

oder würden sie zu hohe Risikozuschläge erheben

Sicher!

bestimmte Leistungen streichen

Nie akzeptieren, denn im Krankheitsfalle wird es nicht nur teuer!!!

oder einen gar nicht erst in die Versicherung lassen?

Geht bei Gruppentarifen nicht, da Kontrahierungszwang!!

Aber vielleicht ist das auch eine Frage, die zu sehr ins Detail geht,

Nein!

Gesundheit söllte nie an einem Geldbetrag gemessen werden!
Gesundheit ist das wichtigste Gut eines Menschen!

Stell einen Probeantrag, wo kein Name und keine Adresse auftaucht.
Nimm in diesen Probeantrag mit auf, dass Du mit Beitragszuschlägen einverstanden wärst!
UND, entscheide dann…je nach Antwort der Gesellschaft!:wink:

VG René

Vielen Dank nochmals an Gaby Hackenberger, Joerg Koenig, ElBuffo, silex1 für die vielen Tipps.

Nun habe ich mich mit einem Versicherungsmakler unterhalten, der im Wesentlichen bestätigt hat, dass psychische Erkrankungen auch der leichtesten Art für private Versicherungsunternehmen ein rotes Tuch sind und dass deswegen anscheinend nur gesetzliche Versicherungen in so einem Fall in Frage kommen.

Viele Grüße

Simon

Hallo,

hier noch eine kleine Ergänzung:

Für die Verbeamtung auf Dauer gibt es neben der Altersgrenze auch eine Gesundheitsprüfung durch den Dienstherrn (z.B. BMI-Wert). Nähere Einzelheiten weiß ich leider nicht.

In Hessen gibt es für Landesbeamte eine Besonderheiten: Beamte in der GKV erhalten zu allen mit der GKV abgerechneten Leistungen einen Zuschuss der Beihilfe.

Bei der Entscheidung GKV oder PKV sollte man besonders auf die Leistungen Reha/Kuren, Psychotherapie und Hilfsmittel achten.

Die Entscheidung GKV oder PKV ist für Beamte eine le…Es empfehlen sich sehr ausführliche Gespräche mit GK…

Hallo RHW,

danke auch Dir nochmals für diese wertvollen Ergänzungen. Vor allem das über Hessen wusste ich nicht, wobei zumindest in Baden-Württemberg die private und nicht die gesetzliche Versicherung bezuschusst wird. Warum weiß ich allerdings auch nicht.