Hallo alle zusammen,
ich habe eine Frage zum Lehramtsreferendariat für das Gymnasium, bei dem man ja möglicherweise vor einem Wechsel von der gesetzlichen in eine private Krankenversicherung steht, die Beamtenanwärtern generell ein besseres Preis-/Leistungsverhältnis bietet.
Wenn man einige Monate vorher eine Kurzzeittherapie wegen depressiver Verstimmungen abgeschlossen hat, auch wenn die Therapie erfolgreich abgeschlossen wurde, wie gehen private Krankenversicherungen speziell mit dieser Art von Vorerkrankung um? Gibt es da einen Risikozuschlag und wenn ja, wie hoch wäre der? Oder lassen die einen gar nicht erst rein?
Vielen Dank im Voraus, vor allem für jedes Detail und jede konkrete Erfahrung.
Mit besten Grüßen
Simon