Umgang mit Kind auf einmal eingeschränkt

Hallo,

ich habe folgendes Problem: Mein Sohn ist nun fast 4 Jahre alt. Ich lebe seit Oktober 2010 von der Mutter getrennt. Anfangs war es noch so, dass ich meinen Sohn jede Woche von Freitag bis Sonntag bei mir hatte, weil ich auf Montage gehe und so das Wochenende mit ihm verbringen konnte.

Allerdings verhält sich die Mutter seit einiger Zeit merkwürdig. Das Neueste was jetzt vorgefallen ist, dass sie meint ich dürfte den Kleinen nur noch alle 2 Wochen von Samstag zu Sonntag haben.

Das ganze Problem ist allerdings, dass der Kleine anfängt zu brüllen sobald er wieder zu Mama muss und sich dann an mich klammert und nicht wieder los lässt. Er ist so sehr auf mich fixiert, dass es mir jedesmal das Herz zerreißt, wenn der Kleine gehen muss…

Derzeit ist die Mutter allerdings so stur und lässt nicht mit sich reden. Anfangs hat das doch auch alles geklappt mit jede Woche sehen. Zumal sie auch an den Wochenende arbeiten muss und so auch keine Zeit für ihn hätte.

Sie hat leider das alleinige Sorgerecht und nun weiß ich nicht was ich machen kann. Die vom Jugendamt fühlen sich nicht dafür verantwortlich bzw. können mir auch keinen Rat geben.

lo,

wenn Menschen nicht mit sich reden lassen, ist das eben so.

Du wirst sie nicht bezwingen. Die Rolle der Mutter ist immer eine Gewichtigere, und deine Rechte sind dagegen nachrangig. Das ist nun einmal so, und auch wenn die uneingeschränkte Erfüllung deiner Pflichten erwartet wird, gibt es praktisch gesehen keine Rechte.

Nimm die Zeit, die dir bleibt und mach das Beste daraus. Möglicherweise kann allein das Kind die Mutter bewegen, einzulenken.

Denn im Ziel aller Bemühungen sollte das Kindswohl stehen.
Lass die Dinge laufen.

To.i

Hallo Ronny,

dqs Problem ist mir nicht ganz unbekannt.
Kann es sein, das sich im Privatleben deiner frau etwas geändert hat, eine neue Beziehung oder so?
Natürlich merken so kleine Kinder recht gut und schnell, wo es ihnen gut geht und wo es ihnen an nichts fehlt.
Falls deine Ex, sich nicht mit sich reden lässt, gibt es die Möglichkeit, sich mal mit dem kinderschutzbund in Verbindung zu srtzen, um dort um Rat zu fragen. Dort gibt es bei den meisten Stellen einen sogenannten betreuten Umgang, bei dem man auch bei Problemen um Rat fragen kann. Ich würde mich beium Jugendamt auch nachträglich um ein gemeinsames Sorgerechtund Aufenthaltssorgerecht bemühen. Das ist zwar sehr Nerven und Zeitaufwendig, aber den kleiner Sohn wird es dir bestimmt einmal danken.

LG Joel

Sie hat leider das alleinige Sorgerecht und nun weiß ich nicht
was ich machen kann. Die vom Jugendamt fühlen sich nicht dafür
verantwortlich bzw. können mir auch keinen Rat geben.

Du kannst dem Umgang (z.B. wie oft/ von wann bis wann) gerichtlich festlegen lassen. Die Mutter muß sich dann daran halten (ansonsten bezahlt sie Ordnungsgeld).

Evtl. kannst auch Du das Sorgerecht bekommen.

Wende Dich an einen Anwalt.

Hallo,

viele gute Tipps bekommst Du sicherlich in einem „Väterverein“ wie z. B. unter www.vafk.de evtl. auch in Deiner Nähe zu finden.

Hier ein paar Standards: sofort nach der Umgangsreduzierung aktiv werden. Sonst kannst Du nicht mehr auf die Kontinuität pochen. Zum Jugendamt gehen und dort um „Vermittlung“ bitten. Das Jugendamt kann nicht wirklich die Mutter zur Kooperation zwingen. Trotzdem kommt man - auch wenn man den gerichtlichen Weg gehen muss/will am Jugendamt nicht vorbei.

Bei einem gerichtlichen Umgangsverfahren (in diesem Fall am Besten mit Antrag auf einstweiliger Anordnung) wird das Jugendamt auf jeden Fall vom Richter mit dazugezogen.

Wenn Du das Jugendamt schon im Vorfeld einschaltest zeigst Du zum Einen, dass Du schon vor dem gerichtlichen Antrag Dich um eine außergerichtliche Lösung bemüht hast.

Gleichzeitig sparst Du Dir und dem Richter - da ja das Jugendamt von ihm eh eingeschaltet wird - Zeit. Du beschleunigst dadurch das Verfahren.

Den Jugendamtsmitarbeiter bitten, dass er bei der Mutter sowas wie eine Mediation anregt. Diese wird oft von caritativen Verbänden oder auch vom Jugendamt kostenlos angeboten. Was das ist, sagt Dir notfalls auch Google.

Das Sorgerecht ist für den Umgang nicht notwendig, aber in anderer Hinsicht (z. B. wegen der Arztbesuche, Schulanmeldung usw.) von Nutzen. Wenn Du aber ein Sorgerechtsverfahren zum jetzigen Zeitpunkt anwirfst, kannst Du mit ziemlicher Sicherheit davon ausgehen, dass die Mutter den Umgang noch weiter einschränken wird.

Geschieht nicht selten aus „Rache“ bzw. um zu zeigen wo die „Macht“ ist und auch aus Angst, dass sie das Kind zusammen mit dem Sorgerecht an Dich verliert.

Also schnell handeln und zum Jugendamt und mit kurzer zeitlicher Verzögerung bei Gericht beantragen, dass der Umgang wie in der Vergangenheit erprobt weiter geführt wird.

Gruß
Ingrid