Umgang mit Kind verweigert

Herr X ist geschieden und hat eine Tochter sie ist 3 1/2 Jahre alt. Herr X hat das gemeinsame Sorgerecht mit der Ex - Frau. Der Umgang hat die letzten Jahr regelmäßig stattgefunden. Nun hat Herr X sich von seiner neuen Lebenspartnerin getrennt. Auf Grund dessen hat die KM den Umgang verwährt. Herrn X wird Körperverlettzung und Drogenmissbrauch vorgeworfen. Beides kann wiederlegt werden das es nicht so ist. Was hat Herr X denn für Möglichkeiten. Der Umgang wurde bis Jan. gerichtlich festgelegt und vom Gericht wurde dann festgelegt das Herrx mit seiner Ex-Frau danach dem Umgang selbst regeln soll da beides ja erwachsene Menschen sind und das klären könnten.
Nun wie könnte sich Herr X verhalten wenn die Km sich quer stellt. (was sie tut)

Hallo
In der gerichtlichen Regelung ist ja sicher auch ein Zwangsgeld festgelegt, wenn die Vereinbarung nicht eingehalten wird. Dieses Zwangsgeld würde ich geltend machen - keine Ahnung ob es funktioniert. Habe auch gerade einen solchen Antrag beim Gericht gestellt.
Ansonsten Strafanzeige wg. Umgangsvereitelung.

Viel Erfolg.

hallo sander ,

es ist erstaunlich das immer und immer wieder die mütter den kontakt zum kind verweigern mit irgendwelchen verleumnungen und fadenscheinigen aussreden (drogenmissbraus–körperverletzung )

vermutlich hat der bisherige umgang nur stattgefunden weil es richterlich angeordnet war und im falle der nichteinhaltung strafen drohen !

und das das urteil nur bis januar befristet war …liegt daran das ein richter auch immer dafür sorgen muss das ein umgang regelmässig und altersentsprechen stattfindet (das kind ist ja erst 3 1/2 ) und in der regl geht der richter davon aus das nach einiger zeit ein normaler umgang zwischen den eltern wieder möglich ist …kurz nach einer trennung ist das immer schwierig -schlammschlachten werden ausgetragen !

was du jetzt tun kannst ist folgendes : ich gehe mal davon aus das die mutter dir den umgang momentan einschränkt oder ganz verwehrt !

ich würde mich erstmal ganz entspannt zurücklehnen …und einen formlosen antrag auf umgangs und besuchsrecht stellen (dafür brauchst du keinen anwalt )

mit der begründung das du dein umgenagsrecht durchsetzten möchtest aber die mutter es nicht zulässt !

ich würde aber nicht reinschreiben das die ex dir drogenmissbrauch und körperverletzung vorwirft !..

wenn der antrag durch ist und du die vorladung vors gericht bekommst …dann würde ich an deiner stelle auch ganz entspannt bleiben lass dich nicht provozieren sondern warte erstmal ab ,wie sie es begründet das du keinen kontakt zum kind haben darfst !

dann erst kannst du dich rechtfertigen …zb.drogentest ,einblick in dein führungszeugniss (da dürfte ja nichts drinstehen ,wenn du dir diesbezüglich nie was zu schulden kommen lassen hast )
und dann würde ich sie anzeigen wegen übler nachrede und verleumnung !

das umgangsrecht+besuchsrecht wird dann im sinnes des Kindeswohl festgelegt …den vor gericht wird immer zu wohle des kindes geurteil …und zu kindeswohl gehört auch ein regelmässiger und guter kontakt zum anderen elternteil (bindung) …darüberhinaus gerenzt es schon an kindeswohlgefährung wenn der kontakt immer wieder nicht stattfindet oder boykottiert wird !

So stand es in meinem urteil (wobei ich dazu sagen muss das ich früher in der position von deiner ex war ,ich habe auch den konatkt weitestgehndst unterbunden --allerdings auch nur weil ich nicht damit zurecht kam …das mein ex -damals 27 mit seiner neuen perle bei mir auftauchte ,was auch noch nicht mal schlimm war -schlimm war das sie gerade mal zarte 14 war und selbst schon ein kind von kanpp nen jahr hatte …

sowas geht in meinen augen gar nicht …er schleppte mich dauernd vor gericht (umgang´und besuch) der umgang wurde festgelegt und ich musste mich daran halten …hätte ich es nicht getan hätte ich für einen verstoss gegen das urteil 500€ strafe zahlen müssen und bei einem weitern verstoss hätte man mir das sorgerecht entzogen !!!
Also musste ich die popobacken zusammen kneifen ob ich wollte oder nicht !

Das thema hat sich dann zum glück von selbst erledigt …urteil war im dezember 2005 und seit febuar 2006 hat er sich garnicht mehr gemeldet .

Vätern wurden mittelerweile fast die gleichen rechte zugespochen wie müttern auch …also kann ich dir nur raten so vorzugehen wie oben beschrieben …und in jedem fall ruhe zu bewahren und nicht aufgegeben !

den die weiber von heute sind immernoch der meinung sie könnten väter quasi erpressen und unter druck setzen!

solltest du noch fragen haben ,einfach fragen lieben gruss und alles gute nancy

Ps: den formlosen antrag auf das umgangs und besuchsrecht stellst du bei deinem zuständigen Familiengericht !

Hallo,

die ausgangslage ist gar nicht so schlecht, immerhin besteht ein GEMEINSAMES Sorgerecht.
Die gerichtliche Aussage: Sie sind erwachsene Menschen und müssen das dann später selber regeln kenne ich auch.
Aber bei Verweigerung oder wie bei mir Totalverweigerung der KM gibt es nur einen Weg:
Antrag beim Familiengericht !! Da hilft kein Jugendamt (oft auch als Mütteramt bezeichnet- warum wohl?! ) und auch keine Mediation.
Die Begründung, dass Kind nicht mehr herauszugeben wegen dem Weggang der ehemaligen Lebenspartnerin ist nicht haltbar! Was hat das mit dem Umgang zwischen Vater und seiner Tochter zu tun?? Nichts!!! Wo und wie man mit dem Kind das Wochenende verbringt, auch das hat der KM nicht zu interessieren, es sei denn, es wäre für das Kindswohl abträglich (wie z.B. Nachts in Kneipen rumziehen oder so). Warum hat das Famileingericht den Umgang nur bis Jan. geregelt? ISt die Tochter alle 14 Tage beim Vater incl. Übernachtung?? Den hier gilt das „Kontinuitätsprinzip“ d.h. wenn es das Kind bisher gewohnt ist, alle 14 Tage zum Vater zu gehen und auch dort zu übernachten, dann wird dass das Familiengericht NICHT ändern, weil Kinder in diesem Alter nicht nur ein REcht auf Kontakt zum Vater haben, sondern auch weil es das Kind so gewohnt ist. Kinder brauchen feste Abläufe. Würde gleichzeitig ein Zwangsgeld beim Familiengericht beantragen. Falls die KM das Kind erneut ohne ersichtlichen Grund nicht herausgibt, kann sie dann mit einem Zwangsgeld belegt werden. Nicht alle Richter(-innen!!) geben diesem Antrag statt.
Ferner kann die KM Schadendsersatzpflichtig werden, wenn der KV zu einem Wochenende anreisen muss oder evtl. eine PEnsion gemietet hat, um das we dort mit dem Kind zu verbringen. Gleiches gilt für gemeinsam mit dem Kind geplanter Urlaub. Wird das Kind ohne ersichtlichen Grund nicht herausgegeben, können der KM die Stornokosten oder der gesamte Reisepreis etc. auferlegt werden. Die KM darf das Kind auch nicht zurückbehalten, falls der KV keinen Unterhalt zahlt. Das finanzielle hat mit dem Umgangsrecht nichts zu tun. So sehen und urteilen auch die Gerichte.
Bei der neuen Umgangsregelung sollte auch gleich geregelt werden, was bei KRankheit des Kindes oder des KV ist, wenn dies auf ein Vaterwochenende fällt. Ferner sind Heilig Abend, Silvester, Geburtstage, FAmilienfeste zu regeln. Üblich ist, dass das Kind im jährlichen Wechsel mal beim Vater heilig Abend verbringt das näüchste Jahr bei der KM. Hier machen die Richtern gern von der SONDERregelung gebrauch, das das Kind IMMER heilig Abend bei der Mutter verbringt!
Aufpassen, was der Richter auf Kasette diktiert und vorspielt!! In meinem Fall sprach die Richterin: Heilig Abend sehe ich das Kind eigentlich bei der Mutter. Diktiert und im Schriftstück fand sich dann folgendes wieder: „Die beiden Eltern einigten sich auf die Sonderregelung, dass das Kind Heilig Abend immer bei der Mutter verbringt“. Von einer Einigung und Sonderregelung war während derVerhandlung zum keinem Zeitpunkt gesprochen worden. Also aufpassen, was besprochen wird, und was tatsächlich hinterher diktiert wird!!

Beste Grüße und viel Glück

Ralf

Hallo,

dies wird wahrscheinlich nur per einstweiliger Verfügung möglich sein. Man könnte eine Strafe für die KM anordnen lassen, wenn sie den Umgang trotz Gerichtsbeschluß verweigert, als Disziplinarstrafe.

Nette Grüsse
Simone

guten tag . hier meine meinung dazu.

kann der kindesvater das gegenteil von den vorwürfe tatsächlich , hieb und stichfest nachweisen? wenn ja, dann sollte er dies, der kindesmutter gegenüber auch machen.
er sollte , zum wohle des kindes, die kindesmutter überezugen das das kind bei ihm sicher ist, das alles ok ist. wenn ihm das nicht geligt kann er natürlich klagen, … das wir die bezeihung negativ beeinflussen, so das der umgang dann nur noch schlimmer wird und für das kind, zwar theoretish geregelt ist aber in wirklichkeit eine qual darstellt und die fronten verhärten sich dann noch mehr.
wenn geklag wird auf umgang , so zeigt man dem jungendamt , das man als eltern , Unfähig ist,
eine regelung zu finden, und eltern die dazu unfähig sind , werden schnell zu solchen eltern abgestempelt, die dem kind, durch ihr verhalten selischen schaden zufügen, und das ja wird dann darauf bedacht sein das kind vor seinen eltern zu -retten-, … und in einer pflegefamiele wächst es dann stresfrei auf.
so.- so kann es laufen.
deshalb meine meinung, nicht kalgen, kein zwang zum umgang, sondern die ex davon überzeugen das das kind beim vater gut aufgehoben ist.
sollte dies immernoch zweifel , so kann der vater der mutter anbieten das sie dabei ist.
auch wenn das schwierige minuten sind, es kommmt
1.auf die regelmäßigkeit an und wenn sie das kind wirklich lieben, durchhalten, bis das kind zur mutter sagt ich möchte mit papa allein an den spielplatz,… die zeit wird sich für den vater sodann auszahlen, oder noch besser die mutter sieht das der vater recht hatte und an den gerüchten nichts dran ist und fast wieder vertrauen und es renk sich der umgang wieder ein, Geduld , ganz viel von, und sonst die mutter fragen wie sie das ganze machen möchte. auch wenn das dann für den vater arschkriecherisch scheint und sonst was, sollte er es für sein kind in kauf nehmen.
alles gute.

hallo sander1983,
wenn bis januar soweit alles gut gelaufen ist und der KV beweisen kann, dass kein alkohol und keine drogen im spiel sind, dann hat er leider jetzt nur noch die eine möglichkeit, ein anwalt muss her.

viel glück und erfolg
wünscht das früchtchen

hallo herr x,

zum einen hat sich die exfrau an die gerichtlich festgelegten besuchskontakte zu halten und zum zweiten ist es kein grund ihm das kind zu entziehen nur weil er sich von seiner neuen partnerin getrennt hat.wenn die weiteren anschuldigungen widerlegt werden können gibt es keinen grund die tochter nicht zu sehen.

lg dieter

Hallo Nacy,

Also war jetzt beim Anwalt. Dieser reicht am Montag Klage ein und möchte eine einstweillige Anordnung erlangen. Leider sind die Gerichte hier bei uns was Familiensachen angeht recht langsam. Da der Richter der zuständig ist seit diesem Jahr in Rente sein kann und ab nächstes Jahr in Rente muss. Leider habe ich diesbezüglich (dem Richter) keine guten Erfahrungen gemacht. Das Jugendamt meldet sich auch nicht bei mir obwohl meine Ex geschrieben hat das sie sich ans Jugendamt wendet. Ich bin echt verzweifelt. Nun ist es fast 4 Wochen her das ich meine Kleine gesehen hab. Und sie fehlt mir schon total. Leider kann man da echt nichts machen. Meiner Schwester gegenüber hat meine Ex bestätigt das es ihr schon lange nicht mehr um das Kindeswohl geht sondern rein nur um mich das sie mir eins auwischen kann. Die neue MAsche ist nun auch das sie erzählt das meine Tochter nicht gerne zu mir kommt. Sie die Kleine Tagelang auf unser Wochenende vorbereiten muss. Kann ein Mensch so gemein sein??? Ich meine eine Frau sollte doch froh sein wenn sich der Kindesvater darum kümmert. Und die Kleine ist total glücklich bei mir. Sie liebt mich abgöttisch das fällt auch außenstehenden auf. Das sieht man auch auf Fotos die beim Besuch gemacht werden. Sie tut ja nicht nur mir damit verdammt weh sondern bringt auch das Kind in eine schwierige Situation. Das sowas in Deutschland möglich gemacht wird finde ich sehr schade. Denn ein Kind brauchst sowohl Mutter als auch den Vater. Klar lebt meine Tochter bei der Mutter mit neuem Freund den sie auch sehr mag. Aber er ist halt nicht der Vater und wird es auch nie sein. Er wird ihr die das geben können was ich ihr gebe.
Selbst die Vorwürfe meine Ex-Freundin (von der ich mich getrennt habe und das ganze nun so ist) mit der Körperverletzung und dem Drogenmissbrauch wurden zurückgenommen. Und letztendlich ist nichts passiert was den Umgang angeht.

das jugendamt kann dir nicht helfen …da die mutter mit sicherheit schon mit dem jugendamt zu tun hat -d.h. es muss eine beistandschaft für das kind existieren …(ein anwalt kann auch nicht beide seiten gleichzeitig vertreten)…

das das immer ewigkeiten dauert bis eine sache verhandelt wird ist klar …dein anwalt hat aber die möglichkeit die sache ein wenig zu beschleunigen durch ein eilverfahren …

selbst wenn du einen neuen richter bekommst --sieh es als chance …er kennt euren fall nur aus aktenlagen --aber vielleicht hat er andere ansichten und urteilt auch anders…er wäre neutral und unbefangen…

weiber sind absolute miststücke --vorallen wenn ein neuer partner mit drin hängt …

du musst nur ruhig bleiben -abwarten und dich in keinem fall provozieren lassen .,auch wenn es schwer fällt …

zur beweissicherung für den boykott ,nimm dir nen zeugen (deine mutter zb.) frage deine ex ob du das kind sehen kannst …sie wird es sicherlich nicht erlauben …das machst du öfter und schreibst dir das jedesmal auf (tag uhrzeit grund der absage…) so hast auf jeden fall beweise in der hand …

und das

Hallo,

wieder zum Gericht und den Umgang regeln lassen.

Gruß