Umgang mit Kindern bei ?

Im Scheidungsrecht heißt es zur Feststellung des Trennungjahres:
„Keinesfalls darf der gemeinsame Haushalt, *sei es auch im Interesse der Kinder*, weiter geführt werden, wenn man ein Getrenntleben und eine Trennung als Vorbereitung zur Scheidung wünscht.“

und an anderer Stelle, in Bezug auf geschiedene Partner:
„Die Regel bildet das gemeinsame Sorgerecht beider Eltern, Vater und Mutter.“

(Beide Zitate aus /www.familienrecht-heute.de)

Ich verstehe das nicht: Soll das bedeuten, dass, wenn sich ihre Eltern scheiden lassen wollen, Scheidungskinder von Amts wegen eine ganze schlimme Durststrecke durchmachen müssen, weil Papa/Mama in dieser Zeit nicht beide ihren Obhutspflichten nachkommen dürfen, obwohl sie es beide wollten? Aber es gäbe immerhin den höchstrichterlichen Trost nachgeschoben: „Liebe Kinder, es wird dann schon wieder besser, wenn Papa und Mama nicht mehr zusammen wohnen.“ Es ist ja zynisch …

hallo,

das hab ich noch nie gelesen, noch davon gehört.In der Regel ist es so, das ein Teil auszieht, der andere die Kinder bei sich hat und das beide sich um das Wohl der Kinder kümmert.

lisa

Hallo,
ursprünglich war der Gedanke des Gesetzgebers der, dass die Eheleute sich doch noch einmal „zusammenraufen“ und Zeit haben zu überdenken…
Die Praxis sieht leider in der Regel anders aus.
Aber: Wenn wirklich beide die Trennungsabsicht haben, besteht die Möglichkeit ,im Einvernehmen, das Trennungsjahr vorzudatieren.
So oder so sollte immer bei beiden Elternteilen das von Natur aus geschriebene Gesetz, dass die Kinder ein Recht auf Vater und Mutter haben, im Vordergrund stehen!!!
Auch wenn es einstweilen enorm schwerfällt:
Zum Wohle der Kinder!
Viel Glück mfG

Hallo Lisa, möglicherweise habe ich mich nicht detailliert genug geäußert: Mann und Frau bleiben beim Konstat der Ehezerrüttung aus verschiedenen Gründen/Sachzwängen noch eine Weile zusammen: Suche nach getrennten Wohnungen, Versorgen des /der Kinder in einer wichtigen Schulphase …
Nach vollendeter Trennung erklärt der eine Partner (zB. Mann) als Datum für das Ende der Ehezeit das Datum des oben genannten, innerhalb der zerrütteten Ehe nicht bestrittenen „Konstates“. Der andere Partner (zB.Frau)hat aber ein materielles Interesse daran, vor Gericht diesen Fakt zu negieren. Das Gericht fragt (den Mann), ob er seine Wäsche allein gewaschen hat,usw., und auch, ob er ja keinen Kontakt mit seinem eigenen Kind gehabt hat. Befragte®stutzt und bestätigt diesen „Kontakt“. Ätsch, sagt dann die Gegenseite, selber Schuld: Wenn Du Dich in Deiner Vaterschaft - in der auslaufenden Familienwohnung ! - nicht bis zur Trennung/Scheidung in Kindesquarantäne gesetzt hast, tun wir alle so, als wäre die Familie aus heiterem Himmel von der Harmonie in den Abgrund gekippt !
Kafka lässt grüßen
têtard

Hallo,
soll heißen, dass wenn eine Scheidung anliegt Frau und Mann getrennt leben müssen.
Dieses kann auch in eigenem Haus vollzogen werden mit getrennten Schlafzimmern
und 2 Kühlschränken.
Sind Kinder mit im Spiel hat man 2 verschiedene dinge
1 Scheidung
2 Kind /er
Eltern sollten die Kinder von vornherein mit in die Scheidung einbeziehen.
Beide Eltern müssen zum wohl des Kindes agieren.

Wozu dient deine Frage?

Hallo Holger,
Wozu meine Frage ?
Hat mich Lisa sinngemäß auch gefragt.Ich habe daher ein Kommentar zu meiner Frage nachgeschoben.
têtard

hi
hab ich trotzdem noch nie gehört…diese Aussage…mann und frau können sich von tisch und bett trennen, und trotzdem noch in der wohnung oder haus bleiben, ist ja auch erstmal eine kostenfrage…und wenn sich beide um die kinder kümmern, egal wo der eine wohnt, wird man ihm das nie zum nachteil ankreiden…

Hallo,
das Scheidungsjahr verlangt nun einmal das Trennungsjahr. Dieses Trennungsjahr wird durch die nicht mehr gemeinsame Haushaltsführung gekennzeichnet. Das heißt nicht, dass man deshalb die Kinder in eine „Durststrecke“ schicken muss. Man kann deshalb sehr wohl mit den Kindern gemeinsam etwas unternehmen bzw. sich weiterhin um die Kinder kümmern.
Haushalt beinhaltet gemeinsam Wohnen bzw. füreinander Kochen, Waschen, usw.
Ich hoffe, damit ein wenig geholfen zu haben und stehe für weitere Fragen gerne zur Verfügung. Über eine positive Bewertung würde ich mich freuen.
Alles Gute! Bernd

Hallo!

Ich sehe da , ehrlich gesagt, keinen Zusammenhang. Es sei denn, Sie gehen davon aus, dass die Geschiedenen danach wieder zusammen leben, um ihrer Obhutspflicht nachzukommen…

Es geht doch lediglich darum, dass schon während des Trennungsjahres nicht mehr in einer Wohnung gelebt werden soll: was im übrigen meistens auch für die KInder besser ist, wenn es viel Streit etc gibt. Danach ist dies doch eh gegeben und hat mit dem Sorgerecht für die Kinder doch überhaupt nichts zu tun.

Das bedeutet das Elternpaare bei denen feststeht das sie sich scheiden lassen wollen, im Trennungsjahr von Tisch und Bett getrennt leben müssen.
Das geht auch im eigenen Haus.
Getrennte Schlafzimmer, kein füreinander kochen sind die Voraussetzung.(Es darf nicht der Eindruck einer intakten Familie bestehen)
Das Beste ist ein Patrnerteil sucht sich eine neue Bleibe, wenn finanziell möglich.
Der Umgang mit den Kindern sollte auch getrennt voneinander stattfinden(Ausflüge Kino Restaurantbesuche usw…)
Viel Glück

Nein das so nicht ganz richtig. Im Sinne der Kinder soll und kann die „gemeinsame“ Obhut vertretbar sein. Es gibt auch Fälle in denen sich die Partner getrennt haben - ein bewohnt das EG, der andere das OG.Die Geschichte mit dem geinsamen Haushalt ist ja eigentlich verständlich: Ich erkläre mich vom Partner getrennt und komme sonst in einen Interessenkonflik, der den Gerichten plausibel erscheint. Ich trenne mich von Tisch und Bett …
Das mit dem geinsamen Sorgerecht ist manchmal nicht unbedingt praktikabel. So hat meine Ex-Frau über ein Schnellverfahren eine einstweilige Verfügung erwirken können so das meine Tocht während eins Auslandseinsatzesoperiert werden konnt.

Hallo tetard,

ja, … eine Scheidung ist für alle Beteiligten paradox, wenn man sich rundherum an die gesetzlichen Grundlagen halten soll oder sogar will.

Und die Kinder sind in der Tat im Spagat der Einhaltung der auferlegten Weisungen für die Eltern und gleichzeitigen Ex-Partner die Leidtragenden. Es ist für Eltern kaum möglich, sich einerseits gleichzeitig liebevoll um die Kinder zu kümmern, während sie andererseits durch die gesetzlichen Grundlagen einer Scheidung zu erbitterten Gegnern gemacht werden.

Eine Trennung in einer gemeinsamen Ehewohnung ist durchaus möglich. Getrennt von Tisch und Bett. Jeder wäscht seine Wäsche selbst. Jeder kocht sein Essen selbst.

Selbst wenn die gemeinsame Sorge für die Kinder klar definiert ist und unter den Eltern die alltäglichen Entscheidungen für die Kinder dementsprechend aufgeteilt wurden. Aber eine Trennung in einer gemeinsamen Wohnung umzusetzen? Schwierig. Wie soll man den Kindern erklären, dass Papa oder Mama nach oder vor den Kindern allein ißt? …

Hallo, sachliche Auskunft kann ich hier leider nicht geben. Ich denke aber, es hat mit dem Steuerrecht zu tun, dass auch räumliche Trennung der Eltern gefordert wird. Bei verheirateten Paaren bleibt natürlich gemeinsames Sorgerecht, ausser ein Elternteil verzichtet freiwillig darauf. Das Umgangsrecht soll dann im Sinne der Kinder am besten von den Eltern geregelt werden. Alles Gute!

Alles was ich sagen kann, ist das Familienrecht das Stiefkind aller Rechte ist, Die Richter selten entsprechend (Psychologisch, sozial-pädagogisch) ausgebildet und das jeder „Einzelfall“ anders behandelt wird. Auch wurde Ihre Frage nicht deutlich gestellt.

Hallo,
damit ist nur der gemeinsame Haushalt gemeint. Natürlich dürfen sich auch während der Trennung/Scheidung beide Elternteile um die Kinder kümmern.
Ich hoffe, dass ich dir mit meiner Antwort weiter helfen konnte.
Alles Gute !
Liebe Grüße, Speedy