Im Scheidungsrecht heißt es zur Feststellung des Trennungjahres:
„Keinesfalls darf der gemeinsame Haushalt, *sei es auch im Interesse der Kinder*, weiter geführt werden, wenn man ein Getrenntleben und eine Trennung als Vorbereitung zur Scheidung wünscht.“
und an anderer Stelle, in Bezug auf geschiedene Partner:
„Die Regel bildet das gemeinsame Sorgerecht beider Eltern, Vater und Mutter.“
(Beide Zitate aus /www.familienrecht-heute.de)
Ich verstehe das nicht: Soll das bedeuten, dass, wenn sich ihre Eltern scheiden lassen wollen, Scheidungskinder von Amts wegen eine ganze schlimme Durststrecke durchmachen müssen, weil Papa/Mama in dieser Zeit nicht beide ihren Obhutspflichten nachkommen dürfen, obwohl sie es beide wollten? Aber es gäbe immerhin den höchstrichterlichen Trost nachgeschoben: „Liebe Kinder, es wird dann schon wieder besser, wenn Papa und Mama nicht mehr zusammen wohnen.“ Es ist ja zynisch …