hallo,
mein grossvater hat meinem vater etwa 1995 sein haus überschrieben und ein nießbrauchrecht eingetragen das er da lebenslang wohnen bleibt. dafür hat er meinem vater zuletzt 300€ im monat „geschenkt“, wohlö auch aus steuerlichen gründen so deklariert.
nun sind anfang 2008 erst mein vater und dann einen monat später mein grossvater verstorben. meine grossmutter leidet seit mehreren jahren an einem schlaganfall und ist jetzt in einem betreuten pflegeheim untergebracht. für sie ist ein vormund einetragen der sich um die rechtliche seite kümmert, eine sehr „faule“ person. meine grossmuter ist abgesichert durch eigen rente, versicherung und rente von meinem grossvater. sämtliche notwendigen leistungen in dem pflegeheim sind abgesichert.
die erben des hauses sind mein bruder und ich. meine grossmutter hat weiterhin das nießbrauchrecht.
meine frage nun. weder mein bruder noch ich wollen das haus behalten. der vormund meiner grossmutter ist mit einer ablöse einverstanden.
zu erwartende lebenszeit für meine grossmutter nach den statistischen sterbetabellen ist 82,07jahre.
aktuell ist sie 83 jahre.
wie berechne ich die eventuelle ablöse?
dazu kommt das opa und mein vater schriftlich festgelegt haben das der nutzer des niesbrauchs für alle üblichen und unüblichen kosten des hauses aufkommen. seit mein opa verstorben ist sind mein bruder und ich als eigentümer im grundbuchamt eingetragen sodass wir für grundsteuer usw aufkommen müssen. gehört das nicht zu den üblichen kosten?
nun hab ich im inet gegoogelt und die infos sind sehr verworren. da scheint es verschiedene arten von niesbrauch zu geben. auserdem verschiedene arten der berechnuing.
ich hoffe die gemeinschaft hier kann helfen.
mfg
matthias