Umgang mit Sachbearbeitern bei der ARGE

Noch mal ein Hallo in die Runde,

eine weitere Frage beschäftigt mich.

Bei Mitarbeitern der ARGEn gibt es wie überall, solche und solche. Die einen machen den Eindruck, als lägen ihnen die Belange und auch die Nöte der Hilfesuchenden tatsächlich am Herzen und bemühen sich um ein konstruktives Miteinander auf dem Weg durch den Vorschriften- und Paragraphendschungel, durchaus auch unter voller Ausschöpfung ihres Handlungsspielraumes und jeweils Hinweisen auf drohende Fallen die zum Nachteil gereichen könnten. Ich habe solche kennen gelernt, wirklich tolle, engagierte Leute!

Es gibt aber auch solche, die scheinen nach dem Motto zu verfahren, erst mal alles abschmettern und abwarten, ob Widerspruch eingelegt wird. Wenn nicht, prima, selber schuld. Auch das habe ich erlebt und leider mangels besseren Wissens schon herbe Folgen davon tragen müssen, gegen die ich, wie ich später erfuhr, mit dem Recht auf meiner Seite, eindeutig hätte vorgehen können.

Das mit den Widersprüchen ist auch manchmal so eine Sache, das dauert ja alles. Wenn es aber darum geht, diesen konkreten Monat zu bewältigen ohne auf Alternativen zurückgreifen zu können, nutzt die Taube auf dem Dach nicht viel. „Jetzt“ bedarf es der Mittel und „jetzt“ ist Handlungsbedarf.

Wie ist das eigentlich mit Widersprüchen? Bearbeitet die auch jeweils nur der Sachbearbeiter, durch dessen Bescheid sie hervorgerufen wurden oder bekommen das auch andere mit, Vorgesetzte zum Beispiel? Und wie ist das mit evtl. Kosten? Wenn einem Widerspruch stattgegeben wird, kommen dafür auch Kosten auf das Amt zu? Für die Inanspruchnahme einer Rechtsberatung z.B., auch wenn diese einen entsprechend Versicherten nicht berühren, aber da sind ja Leute tätig geworden.

Macht es Sinn, gegen Bescheide, mit denen man nicht einverstanden ist, stets Widerspruch einzulegen statt immer wieder selber per Telefon oder Vorsprache die Dinge zu regeln (da wo es geht natürlich)? Keiner kriegt das mit, Papier wird eingestampft und das war’s dann. Bis zum nächsten Mal. Ich frage das deshalb, weil ich es nach einem Umzug diesmal, und zum ersten Mal!, mit einer Sachbearbeiterin zu tun habe, der ich Willkür unterstelle und die einen behandelt als wäre man eh beschränkt und sowieso nur ein „Sozialschmarotzer“.

Wären solche Widersprüche eine Möglichkeit, auch auf so etwas, z.B. mangelnde soziale, evtl. auch fachliche, Kompetenz der Mitarbeiter aufmerksam zu machen? Macht es Sinn, solche Erfahrungen mal irgendwo mitzuteilen, Vorgesetzten z.B.??

Vielen Dank nochmal!

Liebe Grüße
oui

Wie ist das eigentlich mit Widersprüchen? Bearbeitet die auch
jeweils nur der Sachbearbeiter, durch dessen Bescheid sie
hervorgerufen wurden oder bekommen das auch andere mit,
Vorgesetzte zum Beispiel?

Widersprüche werden von einer gesonderten Widerspruchsstelle und/oder anderen SB bearbeitet.

Und wie ist das mit evtl. Kosten?
Wenn einem Widerspruch stattgegeben wird, kommen dafür auch
Kosten auf das Amt zu? Für die Inanspruchnahme einer
Rechtsberatung z.B., auch wenn diese einen entsprechend
Versicherten nicht berühren, aber da sind ja Leute tätig
geworden.

Das Kostendenken ist bei vielen Sachbearbeitern nicht sonderlich ausgeprägt. Denen geht es darum, mit der Bearbeitung glatt zu sein, keine oder nur wenige Akten auf dem Tisch zu haben und legen ansonsten in der Bearbeitungsqualität eine „Nach mir die Sintflut“-Attitüde im Umgang mit den Kunden an den Tag.

Macht es Sinn, gegen Bescheide, mit denen man nicht
einverstanden ist, stets Widerspruch einzulegen statt immer
wieder selber per Telefon oder Vorsprache die Dinge zu regeln
(da wo es geht natürlich)?

Im eigenen Interesse: Widersprüche immer schriftlich oder wenn mündlich, dann mit Zeugen! Eingang quittieren lassen (in Eingangszone oder mit Einschreiben und Rückschein) oder ggf. Gesprächsprotokoll erstellen.
Im Streifall ist man als Antragssteller in der Nachweispflicht

Wären solche Widersprüche eine Möglichkeit, auch auf so etwas,
z.B. mangelnde soziale, evtl. auch fachliche, Kompetenz der
Mitarbeiter aufmerksam zu machen? Macht es Sinn, solche
Erfahrungen mal irgendwo mitzuteilen, Vorgesetzten z.B.??

Schreiben oder Telefonat mit Vorgesetztem oder Dienststellenleiter wäre nicht falsch.
Schriftliche Dienstaufsichtsbeschwerde kann auch gerne genommen werden, denn dann freut sich der SB, weil er dazu Stellung nehmen muss.

Mein Grundsatz: Mit Mitarbeitern, die sich despotisch, autoritär, antisozial und/oder fachlich inkompetent erweisen, keinerlei Gnade walten lassen, weder aus Scham noch aus Mitleid.

Sorry, aber die ARGEN schleppen im Mitarbeiterstab nach meiner konkreten Erfahrung zu viele Leute/Kollegen mit, die dort aus fachlicher und menschlicher Sicht eigentlich nichts zu suchen hätten, wobei man gerechterweise zufügen sollte, dass viele SB mit ihren Wissensdefiziten vom Dienstherren vollkommen allein gelassen werden und z.B. keine fundierten Schulungen erfahren.
Aber das ist nicht das Problem des Kunden.

Und wie ist das mit evtl. Kosten?
Wenn einem Widerspruch stattgegeben wird, kommen dafür auch
Kosten auf das Amt zu? Für die Inanspruchnahme einer
Rechtsberatung z.B., auch wenn diese einen entsprechend
Versicherten nicht berühren, aber da sind ja Leute tätig
geworden.

Das Kostendenken ist bei vielen Sachbearbeitern nicht
sonderlich ausgeprägt.

Nun, ich dachte, es könnte vielleicht auch über eine Rechnungsstelle auffallen, dass durch einen Mitarbeiter gehäuft Kosten durch ständige berechtigte Widersprüche anfallen. Da könnte man dann womöglich auch mal näher hinschauen.

Danke und Gruß
oui

Hallo

Macht es Sinn, gegen Bescheide, mit denen man nicht einverstanden ist, stets Widerspruch einzulegen statt immer wieder selber per Telefon oder Vorsprache die Dinge zu regeln (da wo es geht natürlich)?

Ja, auf jeden Fall. Man kann beides machen, aber auf jeden Fall Widerspruch einlegen, weil es da ja eine Frist gibt.

Übrigens muss die Arge im Zweifelsfall erstmal zahlen, wenn die Rechtslage nicht sicher ist, dann per vorläufiger Bewilligung oder Darlehen.

Viele Grüße

Guten Abend,

Macht es Sinn, gegen Bescheide, mit denen man nicht einverstanden ist, stets Widerspruch einzulegen statt immer wieder selber per Telefon oder Vorsprache die Dinge zu regeln (da wo es geht natürlich)?

Ja, auf jeden Fall.

Ist bei so einem Widerspruch eine bestimmte Form zu beachten? Muss er die Begründung schon beinhalten? Sie gleich mitzuliefern ist aber wahrscheinlich sowieso sinnvoll, damit er schneller bearbeitet werden kann. Persönlich abgeben und bestätigen lassen oder per Einschreiben wurde ja schon genannt. Wird email auch anerkannt? Gibt es sonst noch etwas zu beachten?

Oder wäre es überhaupt vernünftiger, eine Rechtsberatung in Anspruch zu nehmen, als Mitglied VdK z.B.?

Schönen Gruß
oui

Ist bei so einem Widerspruch eine bestimmte Form zu beachten?

Jup! Form ist auf dem Bescheid angegeben: „schriftlich“ oder „zur Niederschrift“ (d.h., man geht hin, sagt dem SB, „Bitte nimm meinem Widerspruch auf“, und unterschreibt den dann). Email wird nicht anerkannt.

Oder wäre es überhaupt vernünftiger, eine Rechtsberatung in
Anspruch zu nehmen, als Mitglied VdK z.B.?

Das sowieso! Nur aufpassen, dass man an einen Fachanwalt für Sozialrecht gerät, denn oft (wenn nicht sogar in der Regel) haben Anwälte mit anderen Schwerpunkten keinerlei Ahnung von der komplzierten ALG2-Materie.

Widerspruch
Hallo

Ist bei so einem Widerspruch eine bestimmte Form zu beachten?

Ich würde sagen, außer Adresse und Absender gehört die Kundennummer drauf, die Überschrift: ‚Widerspruch gegen den Bescheid vom … ,‘ und Ort, Datum, Unterschrift.

Wenn man nur die Frist wahren will, kann auch zwischen Überschrift und Unterschrift nur geschrieben werden: Begründung wird nachgereicht.

Die sollte aber nicht allzu lange auf sich warten lassen.

Viele Grüße

Was man tun kann:

  1. Nochmals ein ruhiges Gespräch suchen.

Oft gibt sich in der Hitze des Gefechts ein Wort das andere, die Emotionen schaukeln sich hoch und irgendwann kommen nur noch Beschimpfungen vom Leistungsempfänger auf der einen Seite, Drohungen und schnippischen Kommentaren auf der SB-Seite. Hier hilft es wesentlich, wenn beide Seite etwas abkühlen und der Leistungsempfänger nochmals das Gespräch sucht. Einfach nochmal einen Termin vereinbaren, hingehen und einfach sagen „Ich habe mich wegen Diesem und Jenem ungerecht behandelt gefühlt, deswegen war das Gespräch nicht mehr sachlich geblieben, können wir das nochmal in Ruhe besprechen? Ich weiss, daß sie das wahrscheinlich 100mal pro Tag erklären müssen, aber ich bin in dem Thema noch sehr unbedarft“ SB sind auch nur Menschen und meistens hilft so ein versöhnlicher und verständnisvoller Ton am meisten. Nebenbei erfährt man dann auch noch wichtige Details zur Sache, auch wenn das Gespräch nicht den gewünschten Erfolg hat.

  1. Das Gespräch mit dem Teamleiter

Ist der SB nach wie vor uneinsichtig oder kommt man partout nicht auf einen grünen Zweig, so sollte man offen ankündigen „Ich sehe wir können hier kein vernünftiges Gespräch führen, bitte nennen Sie mir den Namen Ihres Vorgesetzten“ oder „Es tut mir leid, aber ich vermag da Ihre Entscheidung nicht nachzuvollziehen, wer ist Ihr Teamleiter?“. Wichtig: Bei persönlichen Problemen mit dem SB, immer den Begriff „Vorgesetzter“ verwenden weil stärker, wenn man sich noch liebhat, aber von der Sache her nicht übereinstimmt, ein friedliches „Teamleiter“ verwenden. Im ersten Fall werden manche dann etwas einsichtiger, weil sie den Vorgesetzten nicht unbedingt auf der Pelle haben wollen. Denn auch der wird nicht amüsiert sein, wenn ein weiterer Antragsteller im Büro sitzt und ihm sagt „Frau X sagte mir in unserem Gespräch gerade eben sie könne entscheiden was sie wolle, was das SGB sagt ist ihr egal. Ich glaube nicht, daß wir bei einer so unsachlichen Unterhaltung noch zurecht kommen“

Wenn dann wirklich der Gang zum Vorgesetzten unvermeidbar ist: Tief durchatmen, anklopfen, reingehen und RUHIG UND SACHLICH den Vorfall schildern. Wer gleich losbrüllt hat immer ein Problem, der Gesprächspartner schaltet erstmal auf Durchzug, bis sich der Ärger verflogen hat. Die Worte kann man sich also sparen. Stattdessen sollte man sich vor Augen halten, daß der Teamleiter absolut nichts von dem Vorfall weiss, dementsprechend sollte man dann auch vorgehen.

  1. Den Bescheid abwarten

Jede Aufregung ist sinnlos, solange man nichts schriftliches in den Händen hat.

WICHTIG: Auf keinen Fall mündliche Aussagen akzeptieren. Gegen so etwas hat man keine Rechtsmittel und kann sich folglich nicht wehren. Wer also eine Aussage wie „Den Antrag brauchen Sie nicht stellen, der wird sowieso abgelehnt“ bekommt: Auf keinen Fall akzeptieren. Persönlich den Antrag abgeben, den Empfang quittieren lassen (Kopie mit Eingangsstempel der Arge) und abwarten.

  1. Rechtsberatung einholen

Hat man erstmal einen Bescheid in Händen, lohnt auf jeden Fall der Gang zum Rechtsanwalt. Im Rahmen der Prozeßkostenbeihilfe erhält man vom Amtsgericht vorab einen sog. Beratungsschein, mit dem man beim Rechtsanwalt für 10 Euro eine Erstberatung bekommt.

WICHTIG:

Auch wenn man immer öfter die Aussage bekommt, einen Beratungsschein bekäme man bei allen möglichen Gelegenheiten: Das stimmt nicht!

Der Beratungsschein ist Teil der Prozeßkostenbeihilfe und wird erst gewährt, wenn man sich konkret auf eine Klage beim Sozialgericht vorbereiten will.

Der Beratungsschein wird auf keinen Fall bei Sachverhalten bewilligt wie

  • Fragen zur Rechtmäßigkeit von Verfahrensweisen der Arge im Ermittlungsverfahren
  • Problemen mit dem Sachbearbeiter
  • mündlichen Aussagen eines Arge-Mitarbeiters usw.
  1. Widerspruch

Während einer Frist von 4 Wochen nach Zustellung des Bescheides hat man die Möglichkeit des formlosen Widerspruches. In diesem schildert man den Sachverhalt nochmals und legt dar, wieso man mit der Entscheidung der Arge nicht einverstanden ist. Hier bekommt man leider im Forum oft den Rat, ein Widerspruch kann auch ein Dreizeiler sein, „die Widerspruchsstelle wird schon merken was da schiefläuft“. Das führt grundsätzlich niemals zum Erfolg. Man soll den Widerspruch immer so detailliert und genau wie möglich verfassen.

Gut: „Ich bin verheiratet, lebe aber in Scheidung. Die Annahme einer Bedarfsgemeinschaft mit meinem getrennt lebenden Mann ist nicht richtig“

Besser: „Mein Mann und ich leben seit März 2008 getrennt, das Trennungsjahr läuft seit diesem Zeitpunkt. Die entsprechenden Unterlagen habe ich Herrn X vorgelegt. Mein Ehemann gewährt mir keinerlei Unterhalt. Von herrn X wurde mir eine Bedarfsgemeinschaft mit meinem Mann unterstellt, der lediglich einen zweiten Haushalt führt. Das ist so nicht richtig. Wir leben dauerhaft getrennt“

Doof: „Wir sind keine Bedarfsgemeinschaft, weil Scheidung. Halloooooooooooooooo?“

  1. Klage

Wird auch der Widerspruch abgelehnt, bleibt nur der Gang zum sozialgericht. Auch hier gilt das oben gesagte. So detailliert wie möglich, der Richter weiss NICHTS vom Vorgang.

Gut: „Ich konnte keine Wohnung finden, habe mich dort und dort um eine Wohnung bemüht. SB hat das nicht anerkannt und Leistungen gekürzt“

Doof: „Kann nicht umziehen, brauch mehr Geld“

Vielleicht erfolgreich: „Mir wurde am 2.1.2009 mitgeteilt, ich müsste meine Kosten der Unterkunft verringern. Seitdem habe ich nach einer günstigeren Wohnung gesucht. Anbei Ausdrucke der Mietbörsen immobilienscout, immowelt usw. In der fraglichen Zeit habe ich 30 Wohnungen besichtigt. Es kam kein Mietvertrag zustande, weil Wohnung a zu teuer, Wohnung b wollte keine Asozialen Arbeitslosen (Zitat), Wohnung c wurde von der Arge wegen zu teuer abgelehnt usw. Antrag auf eine Sozialwohnung habe ich am 10.1.2009 gestellt (Kopie anbei) …“

  1. Überprüfungsantrag

Auch rechtskräftige Bescheide können nach Ablauf der Widerspruchsfrist noch geprüft werden. Siehe dazu §44 SGB X. Hier ist auch der Beratungsschein wieder möglich.

Hallo,

Was man tun kann:

  1. … 7.

WOW!
Hab’s mir ausgedruckt und in meinen ARGE-Ordner abgeheftet :smile:

Vielen Dank!

Schönen Gruß
oui

Hallo Leobär

BRAVO!

Gruß,
LeoLo