Hallo ihr,
sagt mal, was haltet ihr von diesem Absatz hier:
„Unter den verwendeten Materialien befindet sich auch eine Schrift aus der DDR, nämlich „Die Rechtsverhältnisse in den römisch-germanischen Grenzprovinzen in der Niedergangs-periode der antiken Sklavenhaltergesellschaft“ von G. Härtel. Auch wenn anzunehmen ist, dass die weltanschauliche Ausgangsbasis Härtels sich von der eines westlichen Autors unterscheidet, werden seine Forschungsergebnisse in dieser Arbeit als gleichwertig betrachtet. Dahinter steht die Annahme, dass der Standpunkt des Autors sich zwar auf die Auswahl der Quellen auswirken könnte, dass die Quellen selbst jedoch korrekt wiedergegeben werden.“
Es geht darum, dass ich was über die Korruption im Alten Rom schreiben soll, aber nur wenig Material finde, und deshalb nicht gerne einen Artikel aussortiere, nur weil der Autor aus dem Ostblock kommt.
Wie geht man überhaupt mit Sekundärliteratur aus der DDR um? Ehrlich gesagt habe ich darüber noch nie nachgedacht …
Meine Überlegung war ungefähr so: „Der kann von mir aus ein überzeugter Kommunist sein - über die alten Römer wird er ja wohl was Sinnvolles geschrieben haben.“
Also meine Fragen sind nun:
- Seht ihr das genauso? D.h. würdet ihr so einen Artikel als gleichwertig betrachten?
- Würdet ihr überhaupt so einen Absatz wie den obigen einfügen, oder ist das unangebracht, weil man sich hier quasi für etwas entschuldigt, das ohnehin gleichwertig ist und für das man sich nicht entschuldigen müsste?
Ich dachte halt, ich schreibe was dazu, weil das mit der „antiken
Sklavenhaltergesellschaft“ einem sofort als kommunistische Terminologie ins Auge springt und man das ja nicht einfach kommentarlos stehen lassen kann.
Schöne Grüße
Petra