Hallo!was habe ich für möglichkeiten nach trennung von meinem mann mit meinem pflegekind konntakt noch zu haben,nachdem es seid 3 monaten im kinderheim ist.hatte das kind 9 jahre lang in meiner familie.kind war so lange es noch bei meinem ex ehemann war mehrmals bei mir im urlaub.seid sie aber in diesem heim ist wird alles unterbunden.haben auch für august schon urlaub gebucht und bezahlt wo sie ihren vater gefunden hatt in sizilien.
sie ist jetzt 15 jahre alt.ihre mutter hatt das sorgerecht kümmert sich aber um nichts.das jugendamt in essen was zuständig ist für das kind ist kümmert sich um nichts.wie immer.reiseunterlagen die wir einreichen auf wunsch sind nicht mehr da usw.wie haben kontakt zur mutter und hatt auch nichts dagegen(urlaub).nur mit dem amt will sie nichts zu tun haben.aws können wir machen.
Hallo,
wie das rechtlich und gesetzlich bei PFlegekindern ist, speziell wenn die Eltern nicht deutsch sind weiß ich leider nicht. tut mir Leid, dass ich hier nicht helfen kann.
Viele Grüße
Ralf
Hallo! Es tut mir leid. Dazu kann ich gar nichts sagen… Alles Gute Simone
Hallo!was habe ich für möglichkeiten nach trennung von meinem
mann mit meinem pflegekind konntakt noch zu haben,nachdem es
seid 3 monaten im kinderheim ist.hatte das kind 9 jahre lang
in meiner familie.kind war so lange es noch bei meinem ex
ehemann war mehrmals bei mir im urlaub.seid sie aber in diesem
heim ist wird alles unterbunden.haben auch für august schon
urlaub gebucht und bezahlt wo sie ihren vater gefunden hatt in
sizilien.
sie ist jetzt 15 jahre alt.ihre mutter hatt das sorgerecht
kümmert sich aber um nichts.das jugendamt in essen was
zuständig ist für das kind ist kümmert sich um nichts.wie
immer.reiseunterlagen die wir einreichen auf wunsch sind nicht
mehr da usw.wie haben kontakt zur mutter und hatt auch nichts
dagegen(urlaub).nur mit dem amt will sie nichts zu tun
haben.aws können wir machen.
Hallo,
ich würde versuchen mit der Jugendlichen zusammen dieses Thema mit der betreuenden Erzieherin zu besprechen. Wenn diese den gemeinsamen Urlaub unterstüzen würde muß nur noch die schriftliche Einverständniserklärung der sorgeberechtigten Mutter besorgt werden und los kann’s gehen.
Viel Glück,
Reinhard
Hallo Steffen,
leider ist das ohne Anwalt kaum zu lösen!
Wer hat die Erziehungsberechtigung und das Aufenthaltbestimmungsrecht für das Kind ?
Liegt es beim JA, der Mutter oder einem Vormund ?
Ein Anwalt weiss den nächsten Schritt : Der könnte das Beantragen des Aufenthaltbestimmungsrecht beim Familiengericht sein…,auch könnte man Besuchskontakte bei Gericht beantragen…
Sorry aber diese Situation ist mir leider auch bekannt ( so ähnlich ) und ich musste auch eine Anwältin einschalten !
Viel Erfolg und alles Liebe
Carina 1407
vielleich hilft es wenn sie die mutter kontaktieren und mir ihr reden, sie bitten dem urlaub zu zu stimmen, sie können vielleich auch einen antrag stellen das das kind bei ihnen in ihrem haushalt aufgenommen werden soll und das kind hierzu berfragt zu werden.
hallo ,
schwierige situation …du kannst aber vorm familiengericht das umgangs/besuchsrecht einklagen --eine andere möglichkeit sehe ich leider nicht (ps: keine angst das umgangs und besuchsrecht kann jeder einklagen der ein berechtigtes interesse an dem kind hat !!
alles gute und einen lieben gruss nancy
sorry, mit pflegekindschaftsrecht kenne ich mich gar nicht aus. viel glück für dich
Hallo,
bei einem 15-Jährigen Kind kommt es auch auf den Willen des Kindes an. Ansonsten gilt hier evtl. auch der § 1685 BGB.
Gruß
da hab ich leider überhaupt keine Ahnung
halte Kontakt bis sie 18 ist, dann ist alles rum
Grüß dich,
wir haben gerade selber genug Stress um die Ohren, habe ich ebend gerade erst gesehen. Habe auch keine Zeit jetzt. Sorry sorry sorry.
LG Andreas
Ich vermute, dass es zu dieser Fragestellung bereits eine Lösung gibt, falls nicht, bitte nochmals mailen.