Umgangs / Unterhaltkosten bei Steuererklärung

Hi

Person A hat 340€ Unterhaltskosten und 400€ Umgangskosten monatlich zu tragen. Person A hat über die Unterhaltkosten ein Urteil und bei den Umgängen einen Vergleich (alles gerichtlich festgehalten)

Kann Person A diese Kosten bei der Steuererklärung absetzen?

Unterhalt ist für ein Kind
Umgangskosten sind die reinen Benzin Kosten (also nicht das Eis am Wochenende etc.).

Die Frage deswegen, da es ja ein Feld „Besondere Belastungen“ gibt.

Und wenn diese Kosten absetzbar sind, wird das gerechnet wie die KM Pauschale? also vom Einkommen abgezogen?

Z.B. bei 26.400€ brutto würde sich das Einkommen auf 17.520€ brutto ändern?

Vielen Dank euch im Voraus.

destiny

Hi

dto.,

Kindesunterhalt kann grundsätzlich nicht steuerrechtlich berücksichtigt werden. Zulässige Ausnahmen sind hier allerdings nicht zutreffend.

-,-

Person A hat 340€ Unterhaltskosten und 400€ Umgangskosten
monatlich zu tragen. Person A hat über die Unterhaltkosten ein
Urteil und bei den Umgängen einen Vergleich (alles gerichtlich
festgehalten)

Kann Person A diese Kosten bei der Steuererklärung absetzen?

Unterhalt ist für ein Kind
Umgangskosten sind die reinen Benzin Kosten (also nicht das
Eis am Wochenende etc.).

Die Frage deswegen, da es ja ein Feld „Besondere Belastungen“
gibt.

Und wenn diese Kosten absetzbar sind, wird das gerechnet wie
die KM Pauschale? also vom Einkommen abgezogen?

Z.B. bei 26.400€ brutto würde sich das Einkommen auf 17.520€
brutto ändern?

Vielen Dank euch im Voraus.

destiny

Hi,

was ist mit den Umgangskosten?
Wegen den Unterhaltskosten habe ich jetzt erfahren das es mit dem Kinderfreibetrag abgegolten ist. Aber eben über die Umgangskosten habe ich noch nichts gefunden.

Hallo!

Das sind keine außergewöhnlichen Belastungen, hat der BFH mit Urteil III R 30/06 entschieden.

GRuß

derschwede77

Danke für den Hinweis.

Unlogisch in jeder Art… aber das ist eine andere Diskussion.

grüße

destiny