Hi
Person A hat 340€ Unterhaltskosten und 400€ Umgangskosten monatlich zu tragen. Person A hat über die Unterhaltkosten ein Urteil und bei den Umgängen einen Vergleich (alles gerichtlich festgehalten)
Kann Person A diese Kosten bei der Steuererklärung absetzen?
Unterhalt ist für ein Kind
Umgangskosten sind die reinen Benzin Kosten (also nicht das Eis am Wochenende etc.).
Die Frage deswegen, da es ja ein Feld „Besondere Belastungen“ gibt.
Und wenn diese Kosten absetzbar sind, wird das gerechnet wie die KM Pauschale? also vom Einkommen abgezogen?
Z.B. bei 26.400€ brutto würde sich das Einkommen auf 17.520€ brutto ändern?
Vielen Dank euch im Voraus.
destiny