Umgangsgeld und Umzug lehnt Jobcenter ab !

Hallo Leute ,

ich hoffe ihr könnt mir helfen .

Und zwar ich und meine Jetzige Ehefrau wohnen in einer 3 Zimmer Wohnung mit ca. 65 qm zusammen mit Ihren Töchtern die Sie mit in die Ehe gebracht hat .

Ich selber habe auch 2 Söhne aus meiner vorherigen Beziehung , die leben aber bei der Mutter .

So nun kommen meine Jungs jedes Wochenende und in den Ferien zu mir , habe bei dem Jobcenter einen Antrag gestellt auf Mehrbedarf für meine 2 Jungs wenn Sie bei uns sind . Und natürlich eine Bitte das wir in eine 4 Zimmer Wohnung umziehen dürfen mindestens 4 Zimmer .

Jetzt kam heute der Brief vom Jobcenter das beides nicht genehmigt wird . Darin steht das wegen den gelegentlichen Besuchen meienr Kinder keine Zustimmung auf eine grössere WOhnung besteht .

Jetzt leben wir aber zu 4 schon auf ca.65 qm normalerweisse stht ja ja so schon uns eine 4 zimmer wohnung zu oder täusche ich mich ??

Was stellt sich das Amt vor das ich meine Kinder in einem Zimmer stapel ?? Die Grosse Tochter ist 9 Jahre die kleine Tochter 6 Jahre , so wie mein grosser SOhn ist 7 Jahre und der kleine 6 Jahre !

Das die Grosse Tochter ihr eigenes Zimmer haben will is ja klar , ich und meine Frau schlafen deswegen im WOhnzimmer auf dem Sofa !

Ist das rechtens was das Jobcenter da ablehnt ??

Danke für schnelle Antworten

Grüsse

ich kenne die genaue Voraussaetzungen nicht wie viele Leute in wie vielen Zimmern oder qm wohnen duerfen man muss die erst wissen dann kommt man weiter
Gruss

p

Also Kirtron:

wenn Du kinder hast, wäre es Bombe wenn du arbeiten gehst, dann kannst Du deiner Frau nämlich den UNterhjalt korrekt zahlen und du bekämst das halbe Kindergeld ab um die Familienwochenenden zu gestalten!

Den Kids wird es nichts ausmachen dass 4x im Monat alle zusammen schlafen! So ist das eben bei armen Leuten! Das ist doch normal und das kann man den Kindern auch erklären.
Was willst du denn noch alles? Der Staat (also andere LEUTE!) zahlt doch schon für Dich und deine Kinder. Zum Schlafen benötigt man gerade mal 1x2m. Du solltest das mit deiner Partnerin klären, denn offensichtlich liegt da das Problem.

Mit 4 Leuten stehen Euch theoretisch zwar 85qm zu.
aber das allein ist leider kein Umzugsgrund!
Ihr seid ja schließlich in die 65qm wissentlich zusammengezogen und somit besteht erstmal leider kein zwingender Umzugsgrund.

Wenn Du in eine andere Stadt ziehst, ist das wieder anders. Dann könnt ihr von vorn herein 85qm geltend machen. Um Innerhalb desselben Jobcenters aber umziehen zu dürfen, muss einer der folgenden Gründe vorliegen:

a) In der jetzigen Wohnung sind untragbare und nicht behebbare Schäden (wie Schimmelbefall).
b) Ein Familienmitgleid wird schwerbehindert wird und es keinen Aufzug im Haus gibt oder
c) Im besten Fall ein neuer Job, der in einer anderen Stadt oder an einem anderen Ort auf den dich wartet.
Der jeweilige Umstand muss dabei nachweislich belegt werden, wie in etwa durch Fotos oder ein Attest.

Du kannst aber trotzdem Widerspruch einlegen udn dich dabei auf das folgende Urteil des Sozialgerichtes Aachen berufen:
"Einem alleinstehenden Vater, der am Wochenende das Umgangsrecht mit seinen Kindern ausübt, steht eine größere Wohnung zu, als eine Wohnung mit der sich sonst eine Einzelperson beim AlgII begnügen muss, so das Gericht in einem Urteil vom 19.11.2007 (S 14 AS 80/07).(Empfohlen wird hier 60qm)

Außerdem hast du als Umgangsberechtigter einen Anspruch auf 4/30 des Regelsatzes pro Kind den du gem. der § 36, Satz 3 und § 38 Abs. 2 SGB II im Namen des Kindes bei deinem zuständigen Jobcenter geltend machen kannst.
Also ist grundsätzlich auch hier Widerspruch möglich.

Natürlich kannst du auch ohne Zustimmung des Jobcenters umziehen! Dann allerdings zahlt das JC nur die bisherige Miete weiter und keinerlei Umzugskosten!

Gruß Gwen

Ich finds echt immer wieder Super , das wenn man das Jobcenter erwähnt immer ein Faules Schw… gleich ist . Das man aber wegen Gesundheitlichen Problemen nicht arbeiten kann denkt kein Mensch !

Aber weiss schon man hat das Problem nicht deswegen ist man ja der bessere typisch menschliches denken !
Habe in meinem Leben schon gearbeitet nur wenns dann eines tages nicht mehr geht , meinst das macht Spass oder wie ??

Und zu deinem Text ich war vorher nicht verheiratet .
Und das ich nicht mein Lebenslauf hier reinschreib müsste ja auch klar sein !

Dennoch versteh ich es nicht das andere sowas bekommen aber wir nicht ! Aber naja werde mich anderweitig professionell beraten lassen , ohne dummen Sprüche !
Danke
MfG

Unverständlich!

1.) als Jobcenterkunde musst du arbeitsfähig sein nämlich mindestens 3Stunden am Tag, sonst wärst Du Sozialgeldempfänger ! und Sozialgeld zahlt das Sozialamt und nicht das Jobcenter!

2.) zum Kinder machen muss man nicht vorher verheiratet gewesen sein. Die Verantwoprtung trägt man trotzdem.

3.) Ich habe dir kompetent geantwortet und 30 Minuten meiner Zeit geopfert… das hat man nun davon!

Ts…