Umgangsrecht

Liebe/-r wer-weiss-was Experte/-in,

ich hoffe ihr könnt mir weiterhelfen.
Ich bin seit 2 Jahren geschieden, habe eine Tochter von 4 Jahren.
Der Vater (besuchsrecht alle 14 Tage für 5 Stunden in Begleitung vom Jugendamt)hat bei Gericht durchgesetzt, dass ich nicht weiter als 50 km weg ziehen darf vom Wohnort, die Sache liegt beim OLG, aber es kommt einfach keine Entscheidung. Ich bin seit 1 Jahr wieder in fester Beziehung und man denkt nun aus finanziellen Dingen über einen Ortswechsel nach, da mein Lebensgefährte aus einem anderen Bundesland kommt und dort in fester Arbeit steht.

Mein Ex- Mann ist übrigens nach der Trennung auch weiter weg gezogen, dort liegt mir auch nur eine Postfachadresse vor. Übrigens ist er wegen mehrerer Delikte vorbestraft.

Kann mir bitte jemand erklären warum die Richterin so entschieden hat? Ich bin ein mündiger Bürger, bezahle Steuern, habe mir nie was zu Schulden kommen lassen, tu alles für mein Kind. Kann gar nicht beschreiben wie ich mich fühle.

Danke schonmal im Voraus.
Supermama

hallo supermama ,

das mit dem umgangsrecht usw ist leider immer wieder ein heikles thema welches mann auch nicht pauschalisieren kann ,bei jeder trennung ,usw andere hintergründe mitschwingen!und wenn eltern ausseinander gehen gibt es meist oft keine lösung mit der beide parteien zufrieden sind !

leider schreibst du nicht ob ihr beide das gemeinsame sorgerecht habt ,oder ob du alleine sorgeberechtigt bist und wer das aufenthaltsbestimmungsrecht hat !

du schreibst aber das der vater das kind nur alle 14 tage für 5 stunden in begleitung des jugendamtes sehen darf —
ich kann dir nicht sagen warum die richterin so entschieden hat das du nicht weiter als 50 km wegziehen darfst ,meine vermutung ist das sie diese entscheidung ,aufgrund einer empfehlung vom jugendamt getroffen hat ,den das jugendamt hat ja dafür zu sorgen das die besuchstermine regelmässig stattfinden zum wohle des kindes !

du schreibst leider nicht ob die entscheidung der richterin nur ein beschluss ist oder ein rechtskräftiges urteil !
(den beschlüsse lassen sich aufheben )

eigentlich ist es auch nicht richtig menschen zu verbieten die wohngegend zu verlassen ,wir sind alle frei und können dort leben wo wir wollen !

allerdings ist nur wenn du dadurch nicht mutwillig den kontakt zwischen vater und kind unterbrechen willst !
den wenn du wegziehen willst dann müsste ihr beide dafür sorgen das ein umgang trotzdem gewährleistet ist ,das heist unter umständen musst du das kind zum vater bringen oder der vater muss sich ein hotelzimmer nehmen um das kind zu besuchen! das muss auf gegenseitigkeit beruhen ! andererseits ist ja noch das problem das die besuche nur in begleitung des jugendamtes stattfinden !

eine möglichkeit gibt es aber noch ,wo du gute chancen hast zu deinem freund zu ziehen ,du bist in der beweispflicht und musst glaubhaft vor gericht darlegen warum ein umzug notwendig ist !
kleiner tip …du solltest dich um einen kindergartenplatz bemühen in dem ort wo dein partner wohnt ,falls du momentan arbeitslos bist ,such dir vor ort einen´job …den schon alleine das könnte einen umzug rechtfertigen …
ich würde aber nicht einfach in einer nacht und nebel aktion umziehen sondern geh den offiziellen weg !

den es wurde ja nicht ohne grund mal so entschieden das der vater das kind nur unter aufsicht sehen darf (da muss ja einiges vorgefallen sein) dann ist es sein verschulden und nicht deins ,daher kann mann dich auch nicht zwingen im näherem umkreis zu bleiben!
ich hoffe ich ein bischen helfen ,viel glück

Hallo,
ich nehme mal an, dass ihr gemeinsames Sorgerecht habt. Solch ein Beschluss ist meiner Erfahrung nach schon ungewöhnlich. Keine Ahnung wie dein Ex das hinbekommen hat. Wenn es ein Beschluss ist und der vielleicht sogar vom OLG bestätigt wird, dann ist das so.
Beim Umgangsrecht geht es immer um die Kinder, also um eure gemeinsame Tochter. Dass du eine mündige Bürgerin bist oder er mal straffällig geworden ist, interessiert weniger. Der Umgang eurer Tochter mit beiden Elternteilen wurde wahrscheinlich vom Gericht so hoch bewertet, dass dir diese Auflage erteilt wurde.
Das ist zunächst zu respektieren. Auf der anderen Seite sind auch deine Interessen, wenn sie dann berechtigt sind, zu beachten. Dein Recht auf freie Entfaltung (Partnerschaft) oder freie Berufswahl wiegt auch schwer. Insofern würde ich damit argumentieren. Eine neue Beziehung spielt auch für das Gericht eine große Rolle, ebenso die Aufnahme einer Tätigkeit. Auf der anderen Seite ist es auch wichtig, dem Gericht Vorschläge zu machen, wie du dir den Umgang des Vaters mit der Tochter vorstellst, damit nicht der Eindruck entsteht, dass du den Umgang vereiteln willst und deshalb wegziehst.
Wieso hat er überhaupt begleiteten Umgang? 5 Stunden ist eigentlich sehr knapp. Ein sich kümmernder Vater mit Umgang zahlt übrigens auch besser und zuverlässiger Unterhalt. Das Umgangsrecht ist sehr wichtig und kann nicht einfach ausgehebelt werden.
OK? Sonst melde dich noch mal.

Gruß

Michael

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Hallo,

Dir kann kein Mensch verbieten umzuziehen. Aber es kann verboten werden, dass das Kind umzieht.

Auch wenn der Vater vorbestraft ist, hat er ein Recht darauf sein Kind zu sehen und vor allen Dingen hat das Kind ein Recht darauf, den Vater zu sehen.

Das sind Menschenrechte von Kind und Vater. Diese Menschenrechte würden verletzt, wenn das Kind weiter wegzieht.

Hier kommt erschwerend dazu, dass nur begleitender Umgang stattfindet. Das lässt sich an einem neuen Wohnort schlecht realisieren.

Unter Umständen kann das Kind umziehen, wenn man zusichert (und einhält), dass das Kind zum Umgang zurück an die alte Stelle gebracht wird.

Weiterer Grund kann sein, dass das Kind soziale Kontakte (z. B. Großeltern, Freunde, Tanten usw.) am alten Wohnort hat. Das Kind würde seine Kontakte verlieren.

Sind nur eine kleine Auswahl der Gründe.

Gruß
Ingrid