hallo supermama ,
das mit dem umgangsrecht usw ist leider immer wieder ein heikles thema welches mann auch nicht pauschalisieren kann ,bei jeder trennung ,usw andere hintergründe mitschwingen!und wenn eltern ausseinander gehen gibt es meist oft keine lösung mit der beide parteien zufrieden sind !
leider schreibst du nicht ob ihr beide das gemeinsame sorgerecht habt ,oder ob du alleine sorgeberechtigt bist und wer das aufenthaltsbestimmungsrecht hat !
du schreibst aber das der vater das kind nur alle 14 tage für 5 stunden in begleitung des jugendamtes sehen darf —
ich kann dir nicht sagen warum die richterin so entschieden hat das du nicht weiter als 50 km wegziehen darfst ,meine vermutung ist das sie diese entscheidung ,aufgrund einer empfehlung vom jugendamt getroffen hat ,den das jugendamt hat ja dafür zu sorgen das die besuchstermine regelmässig stattfinden zum wohle des kindes !
du schreibst leider nicht ob die entscheidung der richterin nur ein beschluss ist oder ein rechtskräftiges urteil !
(den beschlüsse lassen sich aufheben )
eigentlich ist es auch nicht richtig menschen zu verbieten die wohngegend zu verlassen ,wir sind alle frei und können dort leben wo wir wollen !
allerdings ist nur wenn du dadurch nicht mutwillig den kontakt zwischen vater und kind unterbrechen willst !
den wenn du wegziehen willst dann müsste ihr beide dafür sorgen das ein umgang trotzdem gewährleistet ist ,das heist unter umständen musst du das kind zum vater bringen oder der vater muss sich ein hotelzimmer nehmen um das kind zu besuchen! das muss auf gegenseitigkeit beruhen ! andererseits ist ja noch das problem das die besuche nur in begleitung des jugendamtes stattfinden !
eine möglichkeit gibt es aber noch ,wo du gute chancen hast zu deinem freund zu ziehen ,du bist in der beweispflicht und musst glaubhaft vor gericht darlegen warum ein umzug notwendig ist !
kleiner tip …du solltest dich um einen kindergartenplatz bemühen in dem ort wo dein partner wohnt ,falls du momentan arbeitslos bist ,such dir vor ort einen´job …den schon alleine das könnte einen umzug rechtfertigen …
ich würde aber nicht einfach in einer nacht und nebel aktion umziehen sondern geh den offiziellen weg !
den es wurde ja nicht ohne grund mal so entschieden das der vater das kind nur unter aufsicht sehen darf (da muss ja einiges vorgefallen sein) dann ist es sein verschulden und nicht deins ,daher kann mann dich auch nicht zwingen im näherem umkreis zu bleiben!
ich hoffe ich ein bischen helfen ,viel glück