Umgangsrecht

Liebe/-r Experte/-in,

Hallo mein Name ist Thomas und lebe zur Zeit in England und im Winter in Oesterrech.

Ich habe einen 2 Jaerigen Sohn, er lebt bei seiner Mutter und Ihren neuen Partner In Duesseldorf. Wir waren nicht Verheiratet.
Sie ist seit 5 Jahren Harz IV und hat ein neues Kind von Inren neuen Partner.
Ich selber lebe auch mit einem neuen Partner und bin Selbststaendig.

In diesen 2 Jahren, konnte ich meinen Sohn nur 5 mal sehen.
Das letzte mal war im Juli 2009,(letztes Treffen war im Oktober 2008)
Treffpunk war ein Spielplatz (Bautzen), alle meine Grosseltern, Eltern, Geschwister waren mit dabei.
Meine Grossoma ging zu der Mutter und bedanke sich das sie Ihren Enkel noch einmal sehen durfte und gab Ihr ein Brief mit Geld.
Von Ihr, keine Reaktion, sie schaffte es nicht einmal meiner Oma in die Augen zu schauen.
Es war keine Changce meinen Sohn laenger als 2 Stunden zu sehen.
Auch fuer die naechsten Tage, gab es kein Weg in noch einmal zu sehen.
Ein Gespraech war mit der Mutter auch nicht moeglich, sie moechte alles per E-mail „kaeren“.
Dann Flog ich wieder zurueck nach England.

Ich schreibe Ihr jede Woche einmal, wie es Luca geht. Was er macht usw.
Zurueck kommt, „gut“ und „es gibt nicht neues“
Nicht mehr.

Deshalb werde ich einen Termin beim Familienanwalt machen, ende August.
Um mein Umgangsrecht einzuklagen.
Habe ich da eine Changce zu gewinnen? Eventuell auch das Erziehungsrecht.

Vielen Dank fuer Ihre Zeit

Thomas

Hallo Thomas,

das wird ja Zeit, dass du zum Gericht gehst. Dein Sohn hat Anspruch auf Umgang und die Mutter muss das nicht nur zulassen sondern auch aktiv fördern und unterstützen. Das tut sie nicht. Deshalb ist es unumgänglich bei gericht einen Antrag zu stellen.
Mit Sicherheit wird das Gericht eine Umgangsregelung beschließen. Vor Gericht musst du dir genau überlegen, wie du dir den Umgang mit deinem Sohn vorstellst. In welchen Zeitabständen, wie lange soll der Umgang sein usw. Du schreibst wenig von deinem Sohn. Habt ihr eine Bindung? Wie reagiert er auf seinen Vater? Wie alt ist er überhaupt? Die Kinder stehen immer im Mittelpunkt bei Gerichtsverfahren. Es geht um die Kinder und deren Wohl.
Es kann sein, dass das Gericht begeliteten Umgang festschreibt. Das wäre Mist. Aber Umgang muss sein.
Sorgerecht wirst du wohl nicht bekommen. Dazu müsste der Mutter das Sorgerecht entzogen werden, dazu gibt es keinen Grund.
Zeigt dem Gericht, dass du ein Vater bist und mach all die Sachen, die ein Vater mit seinem Kind und für sein Kind macht. Und nicht abwimmeln lassen, auch wenn die Mutter blockt.
Übrigens: Familierechtsverfahren gehen auch ohne Anwalt. Man stellt einfach einen Antrag bei Gericht und geht zur Verhandlung. Muss man sich vorher aber schlau machen.

Grüße nach England

Michael

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Lieber Thomas,
leider kann man hier keine Pauschalantwort geben.
Es spielen ganz viele Dinge eine Rolle.
Wenden Sie sich zuerst an das Jugendamt, die können Sie sozusagen vorschicken, damit hier Einiges schon abgeklärt werden kann.
Die werden Ihnen zudem dankbar sein, müssen sie doch ab September innerhalb von 4 Wochen bei Gericht einen Bericht abgeben zu ihrer Einschätzung.
Ab September gilt das neue FGG - Familienrecht - lesen Sie sich da mal ein - findet man Infos zu im Inernet.
Ansonsten viel Erfolg - und gegebenenfalls im Anschluss, viel Zeit mit ihrem Sohn Luca !
Petra Dahl - PS: Rechtsauskunft kann ich Ihnen als Rechts - Psychologin leider nicht geben. Da benötigen sie einen Anwalt.

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Hallo Thomas,

ich denke, dass Deine Chance Deinen Sohn regelmäßig zu sehen recht gut sind!

Das Familiengericht wird das Umgangsrecht immer bewilligen wenn es zum Wohle des Kindes ist!

Nur denke ich auch, dass es sehr schwer ist einen regelmäßigen Kontakt von England nach Deutschland herzustellen.

Gibt es nicht die Möglichkeit sich irgendwie ohne Anwälte etc. zu einigen?? Schreib doch mal eine Mail und sag ihr, dass Du so nicht zufrieden bist, Dir nicht mehr anders zu helfen weißt als einen Anwalt etc. einzuschalten.

Sobald ein Anwalt dabei ist, wird es unschön. Es wird schmutzige Wäsche gewaschen werden, Vorwürfe auf beiden Seiten laut. Das Jugendamt wird mit SIcherheit befragt in wie weit Du regelmäßig den Unterhalt bezahlst usw.

Möchtest Du das Sorgerecht haben?? ISt es das was Du als Erziehungsrecht bezeichnest??

Warum sollte das Gericht Dir das zusprechen?? Ist Deine Ex eine gute Mutter?? Soweit Du das aus der Ferne beurteilen kannst!?!?

Aber dann noch eins!! Wenn Du Deinen Sohn siehst, bring nicht Deine ganze Familie mit !! Damit kannst Du den kleinen Mann überfordern. Jeder freut sich ihn zu sehen, will mit ihm spielen, ihn mal knuddeln o.ä. Du mußt eine Beziehung zu ihm aufbauen. Du bist der Vater. Alle anderen sind zwar auch seine Familie, aber Du bist die Hauptbezugsperson !!

Falls Du noch Fragen hast, liebe Grüße

Tina

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Hallo,

Du hast eine sehr gute Chance ein Umgangsrecht zu bekommen. Allerdings wird man Dir höchstwahrscheinlich am Anfang einige Termine in Begleitung z. B. vom Jugendamt oder Kinderschutzbund o. ä. geben.

Auf das Sorgerecht hast Du wenig Chancen.

Schau Dich doch mal im Forum von www.vafk.de um. Dort kann man Dich dann zusätzlich auch an eine Auslandsliste (Eltern oder Kinder leben im Ausland) weiterleiten.

Gruß
Ingrid

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Hallo,

ich habe mein Umgangsrecht (ist unabhängig von Unterhaltszahlungen oder deren Rückstand) alleine vor Gericht durchgesetzt.
Denn Du wirst auf jeden Fall gewinnen.
Es werden feste Besuchzeiten vereinbart. Je länger Du wartest desto schwieriger wird es, da Dein Kind Dir entfremdet. Notfalls wird dir am Anfang noch eine Person des Jugendamtes zur Seite gestellt während den Besuchszeiten. Mein Sohn war damals auch zwei Jahre und die Begleitperson ging gerademal zweimal mit zum Spielplatz.
Zwar ist es besser einen Anwalt zu nehmen zudem Du ja öfters im Ausland bist, doch solltest Du Dich vorher mit dem Jugendamt absprechen. Die sehen das nicht so gerne und fühlen sich übergangen. Es ist besser das Jugendamt auf Deiner Seite zu haben die ja Interesse haben dass, das Kind seinen Vater sieht. Meist erpart sich dadurch ein Gerichtstermin.
Zudem kommt noch hinzu selbst im Falle eines positiven Urteils werden die Kosten der Verhandlung (Familiengericht) aufgeteilt.
Das heist: du bezahlst auf jeden Fall Deinen Anwalt selbst und die Hälfte der Gerichtskosten.

Viel Erfolg

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Hallo,

leider konnte ich aufgrund technischer Probleme nicht antworten. Ich hoffe, Sie haben mittlerweile die nötigen Informatiopnen erhalten.

Liebe/-r Experte/-in,

Hallo mein Name ist Thomas und lebe zur Zeit in England und im
Winter in Oesterrech.

Ich habe einen 2 Jaerigen Sohn, er lebt bei seiner Mutter und
Ihren neuen Partner In Duesseldorf. Wir waren nicht
Verheiratet.
Sie ist seit 5 Jahren Harz IV und hat ein neues Kind von Inren
neuen Partner.
Ich selber lebe auch mit einem neuen Partner und bin
Selbststaendig.

In diesen 2 Jahren, konnte ich meinen Sohn nur 5 mal sehen.
Das letzte mal war im Juli 2009,(letztes Treffen war im
Oktober 2008)
Treffpunk war ein Spielplatz (Bautzen), alle meine
Grosseltern, Eltern, Geschwister waren mit dabei.
Meine Grossoma ging zu der Mutter und bedanke sich das sie
Ihren Enkel noch einmal sehen durfte und gab Ihr ein Brief mit
Geld.
Von Ihr, keine Reaktion, sie schaffte es nicht einmal meiner
Oma in die Augen zu schauen.
Es war keine Changce meinen Sohn laenger als 2 Stunden zu
sehen.
Auch fuer die naechsten Tage, gab es kein Weg in noch einmal
zu sehen.
Ein Gespraech war mit der Mutter auch nicht moeglich, sie
moechte alles per E-mail „kaeren“.
Dann Flog ich wieder zurueck nach England.

Ich schreibe Ihr jede Woche einmal, wie es Luca geht. Was er
macht usw.
Zurueck kommt, „gut“ und „es gibt nicht neues“
Nicht mehr.

Deshalb werde ich einen Termin beim Familienanwalt machen,
ende August.
Um mein Umgangsrecht einzuklagen.
Habe ich da eine Changce zu gewinnen? Eventuell auch das
Erziehungsrecht.

Vielen Dank fuer Ihre Zeit

Thomas