Umgangsrecht

Liebe/-r Experte/-in,
ich hoffe ihr könnt mir einen oder mehrere tips geben.folgende situation.

ich bin verheiratet und habe 2 kinder(beide aus meinen zwei ersten ehen).
es geht um die jüngste 4,5jahre alt.bin mit meinem mann zusammen als sie ein halbes jahr war.die beiden sind jetzt unzertrennlich und lieben sich abgöttisch.
nun bekomme ich post vom anwalt und siehe da,der erzeuger meiner tochter will umgang.nach 4,5jahren,einigen von ihm damals festgelegten terminen welche er NIE einhielt und sich nen scheiss um sie kümmerte.ich fand es aber gut so denn so konnte meine tochter in einem stabielen haus und lieben familie aufwachsen.
nun kommt er daher und will alles zerstören.er will auf einer kleinen seele rumtrammpeln und ihre familie zerstören. ich will das aber nicht.
ich habe das selbemit meinem großen sohn,heute 14,auch mitgemacht als sich sein vater nach 6 jahren meldete,ich ihm den umgang gewährte und mein sohn damit nicht klar kam,das da auf einmal jemand anderes ist.es ging soweit das er die2.klasse wiederholen musste.erst dann sah der vater ein das es falsch war und es besser wäre zu warten bis er selbst möchte.
nun meine frage. kann ich,fals es zur verhandlung kommt mein kind vor den gesetzen schützen, welche nur an rechte denken und nicht an gefühle eines kleinen kindes welches einfach so aus der familie gerissen wird.ich will meine tochter nicht auch zum psychologen schaffen so wie es mit meinem sohn war,nur weil ein erzeuger,der erst sein kind abstreitet(folge war nen vaterschftsprozess),nie nen umgang wahr nahm und jetzt auf der matte steht.
welche möglichkeiten bleiben mir dem umgang nicht stattzugeben.

ich hoffe ihr könnt mir helfen.

liebe grüße Silvana boldt

hallo silvana ,den gleichen mist habe ich auch durch gemacht ,

ich ich kann dir nur aus meinen eigenen erfahrungen sagen ,ruhig bleiben ,es wird nichts passieren solange du dich an ein paar kleine regeln hälst!

zum einen haben sie damals die rechte der väter verbessert-auch das umgangsrecht!

aber sie haben auch die rechte der kinder verbessert ,das heisst jeder richter wird zum wohle des kindes entscheiden!

am besten ist es wenn du dir einen anwalt nimmst (du kannst prozesskostenbeihilfe beantragen somit kostet es dich nichts-und du brauchst einen anwalt den es gibt viel zu viele gesetze und da blickt mann als „normalo“ nicht durch !

erkläre dem anwalt deine persönliche situation ,wie ihr als familie zusammen lebt ,wie fest die bindung zwischen den kindern und deinem jetzigen lebenspartner ist ,hol dir vertrauenspersonen (freunde,familie,bekannte usw)an deine seite ,die bestättigen können das ein geregeltes familienverhältniss und zusammenleben über die jahre stattgefunden hat und stattfindet!
vor allem musst du glaubhaft darlegen das dein ex sich jahrelang nicht gekümmert hat !

dann ist noch die frage …erkennt das kind den leiblichen erzeuger als vater an? hat das kind eine bindung/beziehung zu dem erzeuger?

dann würde ich dem anwalt noch glaubhaft darlegen das es nicht dem kindeswohl entspricht das jetzt auf einmal ein anderer mann auftaucht der kontakt zum kind sucht ,ausserdem wenn der kleine grad mal 4,5 jahre alt ist wird der richter zum wohle des kindes entscheiden und kein umgangsrecht gewähren den so ein kleiner knirps kann mit solchen situationen nicht umgehen und vor allem sollte man auch darauf hinweisen,das es umso schwieriger fürs kind ist ,wenn plötzlich einer auftaucht …und nach ein paar besuchsterminen merkt das er doch keine lust hat sich mit dem kind zu beschäftigen ,das kind hat den schaden dadurch weil es das nicht versteht !!!

also keine panik ,die rechte des vaters stehen hinter den von den kindern ,du musst nur ruhig und sachlich bleiben .
sollte er keinen unterhalt zahlen ,dann nimm das bitte nicht als argument vor gericht ,das eine hat mit dem anderen nichts zu tun und der richter könnte denken das du dem vater das kind aus rache vorenthalten könntest!

so ich hoffe ich konnte dir helfen ,sollten noch fragen offen sein meld dich ruhig ,bis dahin liebe grüsse nancy

hallo nancy

danke für die antwort.

Ja ,ich habe schon einen anwalt.und ich muss sagen du hast mir etwas den wind aus dem segel genommen und sehe jetzt optimistischer das ganze.
ich denk der kindsvater macht jetzt auf „papi“ weil ich ihn anschreiben lassen habe da sich ja der unterhaltsbetrag geändert hat.
nun kommt aber noch nen problem auf mich zu .
ich weis nicht wie das ist ,aber ich habe vor in die schweiz zu gehen da mein mann dort im juni eine arbeitsstelle als rettungsassistent hat bzw.er ist jetzt schon dort.ich bleibe nur hier da mein großer sohn die schule hier fertig machen will um dann problemlos in den sommerferien in der schweiz auf die schule wechseln kann.
ich hoffe ,ich muss nicht die erlabniss von dem erzeuger einholen da es sich ja um nachzug in die schweiz der familie handelt.

gruß silvana

bevor du in die schweiz gehen kannst ,würde ich an deiner stelle ersteinmal die gerichtverhandlung bzgl des umgangsrechts abwarten ,erst wenn die zu deinen gunsten entschieden ist und der erzeuger kein umgangsrecht zugesprochen bekommt ,dann kannst du problemlos in die schweiz gehen !

ich weis nicht wie es bei euch mit dem sorgerecht und aufenthaltsbestimmungsrecht aussieht ob du das alles alleine hast oder mit dem ex zusammen ?

solltet ihr das gemeinsam haben solltet du das alleinge sorge/aufenthaltsbestimmungsrecht beantragen --aber nur wenn vorher kein umgangsrecht vom richter gewährt wird !

ansonsten könnte nämlich die gefahr bestehen das dein ex das macht und somit verzögert sich der umzug noch mehr --und könnte vorm richter als "flucht"gewertet werden 1

für den fall das der ex doch umgangsrecht bekommt …müsstest du dafür sorgen das das kind alle 14 tage nach deutschland zum vater gebracht werden müsste ! das ist aber ne zumutung fürs kind vor allem in dem alter !

ich habe dir ja schon in der letzten nachricht geschrieben das die chancen für den erzeuger relativ gering sind ,aber wie bereits erwähnt solltest du unbedingt mit dem umzug warten bis das eine verfahren wegen dem umgangsrecht abgeschlossen ist !

wenn alles nichts helfen sollte dann gibt es noch eine andere variante …wenn du mit deinem jetzigen partner schon lange zusammen bist und die beziehung gut funktioniert ,besteht auch die möglichkeit das er die kinder adoptiert somit wäre er dann zwar unterhaltsverpflichtet ,aber dein ex wäre aus der nummer raus ,er müsste keinen unterhalt zahlen ,und er müsste keinen budenzauber veranstallten wegen dem umgangsrecht (was er ja scheinbar nur macht wegen dem unterhalt )

und man sollte nicht vergessen unterhalt und umgangsrecht sind unterschiedliche dinge und haben nichts miteinander zu tun ,vor allem vor dem gesetz nicht !

hallo,
also das alleinige sorge-und aufenthaltsbestimmungsrecht hab ich.
wie gesagt,er hatte ja sogar behauptet das kind sei nicht von ihm und es lief auf nen prozess hinaus-er wollt es mir ja nicht glauben das es sein kind ist.
er hatte auchmit mir im ersten halben jahr immer mal umgangstermine vereinbart welche ich eingehalten habe ,aber er NIE wahr nahm. mit anderen worten,ichbin einfach im regen stehen gelassen wurden und verarscht.

das mit der adoption haben wir auch schon in betracht genommen.ich bin aber der meinung das er ruhig zahlen soll.er hatte auch seinen spass und als wir noch eine beziehung führten wollte er nen kind.aber sich dann vor der verantwortung drücken und sich über 4 jahre net melden-nee,das geht nicht.und jetzt will er ne familie kaputt machen.
klar warte ich bis der ganze kuddelmuddel mit dem umgang geklärt ist bis ich in die schweiz gehe aber ich hätte ja auch meine gründe vorher zu gehen-nämlich meinen mann und damit meine familie zusamen halten,denn mein mann ist ja schon dort seit 04.01.2010…die festanstellung bekommt er am ersten juni.
es wäre also keine flucht.

naja,mal sehn was da noch auf mich zu kommt.

also ok …bei diesen aspekten (alleinige sorge usw) brauchst du dir überhaupt keine sorgen machen ,damit kommt er nicht und zahlen muss er so oder so …

ich habe ja nur geschrieben was passieren könnte …den leider hat man immer mittel und wege einem das leben unnötig schwer zu machen …ätzend ist das ,aber wie erwähnt du brauchst dir keine sorgen zu machen ,du musst nur ruhig bleiben und wenn dein ex meint spielen zu müssen dann spiel einfach mit es gibt immer nur einen gewinner und das wirst du sein …ihr schafft das schon ich drück die daumen und lass dich nicht einschüchtern !

Hallo Silvana,

dein Fall liest sich wie viele viele anderer Fälle und er unterscheidet sich nicht wesentlich von den anderen Schicksalen. Du schilderst den Fall aus deiner Sichtweise.
Daher kann ich nicht objektiv beurteilen, was nun richtig oder falsch ist. Was aber deine Meinung, Wille, Gefühle und Befindlichkeiten angeht, so wird sie das Familiengericht nicht vollständig berücksichtigen. Das Familiengericht wird sich auf das Kindschaftsrecht berufen. Danach hat nicht der leibliche Kindsvater ein Anrecht auf Umgang mit seinem Kind, sondern das Kind hat Anrecht auf Umgang mit seinem Vater. Das Gericht wird (je nach Richter- der eine urteilt so…ein anderer Richter so… Recht haben und Recht bekommen sind grundsätzlich immer zwei völlig verschiedene Dinge). Wenn der Kindsvater nicht gerade Drogenabhängig oder Alkoholiker ist, dann wird das GEricht den Umgang zustimmen. Denn soweit ich weiß, soll das Kind Kontakt zu seinen Wurzeln/Herkunft sprich zu seinem leiblichen Vater haben. Denn wenn die Kinder mal älter sind, werden sie wissen wollen, wer denn ihr tatsächlicher, leiblicher Vater
ist. Kennen kinder ihre wahren Wurzeln nicht, sind sie meistens nicht geerdet wie man so schön sagt. Und eine andere Frage sei erlaubt: Was spricht dagegen, dass die Kinder ihren Vater sehen oder Kontakt zu ihm haben? Für Kinder ist es wichtig, zwei Rollenbilder kennenzulernen. Und dass dein Ex „auf der zarten kinderseele rumtrampelt“ glaube ich eher nicht. Warum sollte er das tun? Schließlich hat er ja den Kontakt gesucht, da er ein Bedürfnis hat, sein Kind zu sehen. Zahlen die Väter eigentlich regelmäig unterhalt? Auch wenn sie dies nicht tun bzw. getan haben, haben sie unabhängig davon trotzdem ein Umgangsrecht. Das eineschließt das andere nicht aus so die Rechtssprechung.
Um ein gerichtlich geregeltes Umgangsrecht zu bekommen, muss dein Ex das beim Familiengericht beantragen. Und dann wird das Gericht entscheiden, ob und wieweit es dem Antrag stattgibt.

Ich weiß, dass du jetzt nicht ganz mit meiner Antwort zufrieden sein wirst, aber das wichtigste ist immer, das man die Sache objektiv betrachtet. Denn nichts anderes wird das Familiengericht machen. Da geht es nicht um persönliche Befindlichkeiten, sondern das Wohl des Kindes steht im Mittelpunkt.

Viele Grüße
Ralf

hallo ralf.

du scheinst da was nicht ganz verstanden zu haben, nicht ich bin die böse sondern mgedreht.
natürlich zahlen die erzeuger unterhalt und ich würde auch nie einen unterhalt vom umgang abhängig machen.es geht hier m ein kind,mein kind kennt nur einen vater,und das ist mein mann.und ich kenne die beiden am besten und wenn ich sage es istnicht gut wenn sich nun eine dritte person reinhängt dann weis ich es am besten weil ich 365tage ,24stunden mit den beteiligten zusammen bin.
ich will nicht das gleiche durchmachen bzw. meine tochter soll es nicht ,wie ich es mit meinem sohn durchgemacht habe.
ich habe NIE gesagt und auch nicht vor meiner tochter irgendeinen erzeuger vorzuenthalten.aber sie sollte erst dann darüber aufgeklärt werden wenn ich es für richtig halte und sie es versteht und nicht jetzt.
eine kinderseele ist verdammt verletzlich und man kann diese nicht so einfach wieder herstellen.

ich bleibe dabei, meine tochter soll in ihrem gewohnten umfeld bleiben und vor allem bei ihrem papa und das ist definitiv jener der die kleine liebt,sich kümmert und sie versteht und alles für ihr wohl tut ,von anfang an.undnicht einer der erst ein kind wollte,dann nicht mehr,dann abstritt und sich nie blicken lies.
es müssen meiner ansicht nach eh mal hier ein paar gesetze geändert werden.

Hallo,

suche dir am besten schnell einen Anwalt, der sich für das Recht und das wohlbefinden des Kindes bemüht ist zu vertreten.
Der Erzeuger wird solange die Kleine noch so klein ist wenig Chancen haben auf Umgang, wenn du den richtigen Anwalt hast.
Da das Kind keine Bindung zu Ihm hat!
Sie doch selbst entscheiden sollte,wenn Sie alt genung ist ca mit zwischen 12 und 14 Jahren ob Sie mit Ihrem leiblichen Vater in Kontakt treten möchte oder nicht.

Ich weiß auch nicht ob es noch schwerwiegende dinge gab die euch auseinandergebracht haben die auf das Kind bezogen werden können.
Oder ist er ein Schläger oder trinkt zu oft Alkohol was das Kideswohl gefährden könne?

Sollte dies nämlich der Fall sein hast du so oder so gewonnen,da wird dir keiner Widersprechen.

Bitte kontaktiere mich diesbezüglich mal persönlich habe da auch noch unterlagen damals vom Gerichtsverfahren die mich als Kleines Kind mit ca demselben alter betroffen haben und meine Mutter darum kämpfte das mein Erzeuger weder Umgang bekommt noch das er mich zu sich holen durfte.
Wenn Du Interesse daran hast schreibe mir bitte unter
[email protected]
Danke