Umgangsrecht

Liebe/-r Experte/-in,

ich habe hier und auf/in anderen Foren jetzt viel über das Umgangsrecht gelesen, eben auch, dass es keine festen Regeln gibt, wie oft „das Kind“ beim Partner verbleiben kann/soll.

Deswegen meine direkte Frage, wie urteilen Gerichte „normalerweise“ wenn eine Trennung vollzogen ist und es um das Umgangsrecht geht. Beide Elternteile sind „normal“ (damit meine ich keine Drogen oder sonstige schlimme Dinge… ) mein Sohn ist 4 und hängt sehr an mir und ich an ihm… Er lebt bei der Mutter und ist normalerweise jedes 2 WoE und alle 14 Tage unter der Woche 1x bei mir.
Ich hätte ihn aber gerne jede Woche 1x unter der Woche (so war es übrigens auch mündlich zwischen meiner angehenden ExFrau und mir abgesprochen und auch eine Weile gelebt). Trotz vieler Gespräche enthält sie ihn mir an diesen 2 Tagen im Monat vor…
Kann ich da was tun? Sollte ich Klagen (was echt das letzte Mittel wäre!) habe ich Chancen, wieder zu der ursprünglichen Vereinbarung zu kommen?
Ich habe vor ein paar Tagen ein Urteil gelesen (finde ich aber leider nicht mehr…) wo das Gericht eben diesen Modus fest gelegt hat… alle 14 Tage WoE & jede Woche 1 Übernachtung.

Vielen Dank vorab
Klaus

Hallo Klaus,

also grundsätzlich zählt das sog. „Kontinuitätsprinzip“ - d.h. das Gericht sollte sich bei seiner Festlegung des Umgangsrechtes an das Halten, was das Kind bisher gewohnt ist. In deinem Fall kennt dein Kleiner ja die Regeung, auch unter der Woche einmal zum Vater zu kommen. Aber reformiertes Kindsschaftsrecht hin oder her- die Entscheidung trifft letztlich der Familienrichter. Und da kann man(n) Glück haben und auf einen neuzeitlich Denkenen Menschen treffen oder auf ein Urgestein, was so urteilt wie vor 100 Jahren. Ich hatte leider letzteres. Eine Familienrichterin zwischen 50-60 und contra Männer eingestellt- da kann man zwar auf die gängige und gültige REchtssprechung pochen, aber entschieden hat sich nach ihrer eigenen Farcon. Wielange hat diese Regel bei euch Bestanmd gehabt?
Nicht zum Gericht klappt nur, wenn es zwischen den Eltern eine einvernehmliche Regelung gibt. Das scheint bei euch ja nicht so zu sein. Ich hatte versucht, über eine Mediationsstelle die Mutter an den Tisch zu holen. Sie ist aber nicht erschienen. Man riet mir dort, mein REcht als VAter vor GEricht einzufordern. Wäre die einzige Möglichkeit, wenn die Mutter nicht kooperativ ist.

Da sich kleine Kinder schnell entfremden, ist die Frage, ob du nicht eine einstweilige Verfügung bei Gericht erwirkst. Obwohl du sieht ihn da regelmäßig alle 14 Tage. Meine Ex hat die Tür plötzlich nicht mehr aufgemacht und dass Wochenlang. Mein Sohn war da 2,5 Jahre alt. Da hab ich dann eine einstweilige VErfügung erwirkt. Das Beschleunigt das Verfahren.

Ich hoffe ich konnte ein wenig helfen. Wenn noch Frgen bestehen, nur zu!

Beste Grüße
Ralf

Hallo,

das Gericht legt den Umgang nach dem Kindeswohl fest, dies ist i.d.R. alle 14 Tage am WE ggf. Teilung der Feiertage und Ferien.
Aber es gibt auch Möglichkeiten sich außergerichtlich zu einigen und dazu kostenlos. Es gibt m. E. bei jedem Landratsamt oder Stadtverwaltung usw. eine Erziehungsberatungsstelle (meist beim JugA angesiedelt). Die Mitarbeiter arbeiten anonym, d.h. es werden später keine Gesprächsinhalte ans Gericht oder JugA übermittelt. Die Mitarbeiter haben eine neutrale Position, versuchen im gemeinsamen Gespräch mit beiden Elternteilen zu vermitteln. Auch besteht die Möglichkeit eine Umgangsregelung bei Einverständnis beider Parteien schriftlich zu fixieren. Dies kann dann später ggf. auch als Nachweis fürs Gericht dienen.
Auch kann so ein Gespräch direkt beim zuständigen Sozialpädagogen des JugA geführt werden, dieses wird dann in aller Regel aktenkundig gemacht