Liebe/-r Experte/-in,
ich habe hier und auf/in anderen Foren jetzt viel über das Umgangsrecht gelesen, eben auch, dass es keine festen Regeln gibt, wie oft „das Kind“ beim Partner verbleiben kann/soll.
Deswegen meine direkte Frage, wie urteilen Gerichte „normalerweise“ wenn eine Trennung vollzogen ist und es um das Umgangsrecht geht. Beide Elternteile sind „normal“ (damit meine ich keine Drogen oder sonstige schlimme Dinge… ) mein Sohn ist 4 und hängt sehr an mir und ich an ihm… Er lebt bei der Mutter und ist normalerweise jedes 2 WoE und alle 14 Tage unter der Woche 1x bei mir.
Ich hätte ihn aber gerne jede Woche 1x unter der Woche (so war es übrigens auch mündlich zwischen meiner angehenden ExFrau und mir abgesprochen und auch eine Weile gelebt). Trotz vieler Gespräche enthält sie ihn mir an diesen 2 Tagen im Monat vor…
Kann ich da was tun? Sollte ich Klagen (was echt das letzte Mittel wäre!) habe ich Chancen, wieder zu der ursprünglichen Vereinbarung zu kommen?
Ich habe vor ein paar Tagen ein Urteil gelesen (finde ich aber leider nicht mehr…) wo das Gericht eben diesen Modus fest gelegt hat… alle 14 Tage WoE & jede Woche 1 Übernachtung.
Vielen Dank vorab
Klaus