Hallo,
es kommt ziemlich oft vor, dass Väter das Umgangsrecht bzw. die Verpflichtung dazu, nicht regelmäßig wahrnehmen, wenn die Beziehung zerbricht und die Kommunikation der Partner belastet ist.
Viel häufiger ist es aber so, dass tausende Väter verzweifelt nach einem Weg suchen, der den Umgang und das Besuchsrecht regeln könnte. Viele Mütter blockieren nach der Trennung die Kontakte zwischen Kindesvater und den Kindern, nur weil sie oft die Trennung selbst noch nicht verarbeitet haben.
Dabei wird sehr oft vergessen, dass es nicht nur das Recht des anderen Partners auf Umgang mit den Kindern gibt, sondern dass es sich um ein Recht der Kinder auf Umgang mit beiden Elternteilen handelt.
Zu deiner Frage:
Ich würde vorerst keine Schritte unternehmen, jedoch alle Besuchstermine genau protokollieren. Wenn ein vorgesehener Termin vom Vater nicht wahrgenommen wurde, sollte man sich das genau notieren und ggf. auch die Gründe versuchen herauszufinden.
Dein Kind könnte dir später unangenehme Fragen stellen und dir vorwerfen, du hättest dich nicht genug darum gekümmert. Es kann ja sein, dass dein Kind jetzt den schleppenden Umgang noch gut verkraftet bzw. nicht einmal merkt, mit zunehmendem Alter sieht die Sache anders aus. Dann wollen die Kinder das genau wissen und fangen damit an sich eine eigene Meinung zu bilden.
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Auch Väter die sich als absolute Arschlöcher geoutet haben, verlieren nicht das Recht auf Umgang mit den Kindern. Die Beziehung zu den Kindern kann trotzdem herzlich und eng sein.
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Das Kind wird evtl. später selbst versuchen Kontakt zum Vater herzustellen. Wenn es dann feststellt, dass der Vater kein Interesse hat, entscheidet das Kind eigenständig und lebt besser damit für den Rest des Lebens.
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Gerichtliche Anordnungen auf die Durchführung des Umgangs sind zwar rechtlich möglich, kommen in der Praxis aber nicht vor. Der Grund ist ganz einfach: Wenn der Vater kein Interesse hat und dies so offenkundlich zeigt, geht das Familiengericht eher davon aus, dass ein erzwungener Umgang dem Kind schaden könnte und nicht dem Kindeswohl entspricht.
Anders sieht es aus, wenn ein gemeinsames Sorgerecht bzw. Aufenthaltsbestimmungsrecht besteht. Dann gibt es bei Pflichtverletzungen eines Elternteils durchaus die Handhabe durch gerichtliche Anordnung bzw. Entziehung des Sorgerechts. Trifft aber in deinem Falle nicht zu, wenn ich richtig verstanden habe. Es geht nur um den Umgang.
Deshalb mein Rat:
Bleibe cool und warte ab.
Versuche die Umgangskontakte zu fördern, aber erzwinge nichts. Wenn der Vater ein Blindgänger ist, kann man leider nichts machen. Viele, viele, viele Väter würden ihren rechten Arm dafür geben, wenn sie ihre Kinder wenigstens ein einziges Mal sehen dürften. -sehr schade für dein Kind!!
Notiere dir alle Vorkommnisse und Termine in einem speziellen Kalender, der wer schreibt der bleibt!
Erkläre dem Kind sehr sachlich die Lage und versuche fair zu bleiben.
Man muss nicht lügen und dem Kind eine heile Welt darstellen. Das Kind muss auch mit den Tatsachen leben und soll sie verstehen lernen.
Auch wenn es dir schwer fallen sollte, rede niemals schlecht von dem Vater, nur weil dich sein Verhalten ärgert.
Oft wenden sich später die Kinder gegen die Mutter, weil diese den Umgang verweigert und schlecht über den Vater geredet hat.
Wenn du weitere Fragen hast, melde dich gern wieder.
mailto: [email protected]