Umgangsrecht

Hallo,

ich habe da mal eine Frage:

der Umgang zwischen meiner Tochter und dem Kindesvater ist gerichtlich bestimmt worden und wurde auch protokolliert an uns Eltern zugesandt.
Der Kindesvater nimmt keinen Umgang mehr wahr, Komischerweise kommt ihm immer was dazwischen,wenn sein Umgang stattfindet. Nun lässt er mittlerweile gar nichts mehr von sich hören… Meiner Meinung nach dient es nicht mehr dem Kindeswohl. Der beschluss war ende März nun haben wir August und er hat nur 5 mal den Umgang wahrgemacht. Ich würde es jetzt gerne gerichtlich anpassen lassen, was meint ihr? wie wird der umgang nachher aussehen? wird er nur noch auf 1 Tag in 2 Wochen gemacht oder sogar ganz eingestellt??

Würde mich freuen,wenn ihr mir vielleicht antworten geben könntet…

lg

hallo sunni,

sicherlich dient es nicht dem wohle des kindes, aber wozu möchtest du dies jetzt noch bei gericht anpassen lassen? es ist leider so, der vater hat das recht sein kind zu sehen, auch wenn er sich nicht an die umgangsreglung hält. du weißt, dass der vater den umgang nicht mehr möchte, aus welchem grund auch immer! es ist schade für deine tochter, aber was willst du machen?! sprich vielleicht in erster linie mal mit dem jugendamt oder dem anwalt. ansonsten würde ich es so lassen wie es ist und wenn der vater mal wieder lust verspürt seine tochter zu sehen, drehst du den spieß einfach um. sag, deine tochter ist krank. dann wirst du es ja sehen, ob er wirklich daran interessiert ist oder nicht. so sind manche väter nun mal, heute so und morgen so und leider sind immer die kinder die leidtragenden.

viele grüße vom früchtchen

Das ist ja echt blöd von Ihm. Aber ich kann da nicht viel zu sagen. Ich denke aber schon das der Umgang nicht mehr so groß ist, wenn er sich eh nicht kümmern kann oder will. Wünsch viel Glück bei der Sache

Hallo
Ich habe noch keine Erfahrung mit solchen Verfahren; ich werde jetzt im Herbst mein erstes Umgangsverfahren haben, weil es bei mir so ist, dass ich den Umgang mit meinen Kindern haben möchte, die Mutter das aber seit Jahren behindert.

komische Väter gibt es…
ich denke, dass sich die Familiengerichte nicht wirklich darum kümmern, denn für diese ist mit einer Vereinbarung alles erledigt… sofern sich nicht eine der beiden Seiten meldet und das ihr zugesprochene Recht „einklagt“… weil es ihr von der anderen Seite vorenthalten wird.
ich würde auf jeden fall empfehlen beim Kindsvater direkt - telefonisch mit Zeugen oder via eMail oder Brief - nachzufragen… warum, weshalb, wieso…
und jeden wahrgenommenen und nicht wahrgenommenen Umgang genausten protokollieren, mit Zeugen!
evtl. ist auch ein Gang zur Rechtshilfestelle beim zust. Amtsgericht oder beim Jugendamt hilfreich…

hallo,

wenn der kindesvater sich jetzt schon nicht an den umgang hält wirst du ihn kaum zwingen können ,sich um seine tochter zu kümmern da würde eine erneute gerichtverhandlung nichts bringen …

es ist bitter --vor allem die kinder leiden in solchen situationen am meisten …natürlich ist das nicht zum wohle des kindes wenn der kontakt nicht stattfindet …aber am meisten zu kämpfen und zu leiden hätte deine tochter wenn er sich alle jubeljahre mal blicken lässt …

an deiner stelle würde ich ihm nicht hinterher rennen damit er den umgang wahr nimmt …ändern kannst du eh nichts wenn er nicht will …

deshalb kann ich dir nur aus eigener erfahrung sagen ,lass ihn laufen und versuche das du für deine tochter die beste mami der welt bist …irgendwann ist deine tochter in dem alter ,da wird sie fargen stellen oder ihren vater sehen wollen ,er muss sich dann die fragen gefallen lassen und deiner tochter rede und antwort stehen!!!

alles gute und liebe grüsse nancy

Hallo!

Ich denke nicht, daß es sich nach der kurzen Zeit bereits lohnt eine Veränderung zu beantragen. Vorallem, da er ein UmgangsRECHT und keine UmgangsPFLICHT hat. Dies kann man den Vätern leider nicht beibringen, wenn sie es nicht wollen.

Ich würde die Kinder nicht mehr zum Kontakt verpflichten und mir andere Lösungen für eine auch mal nötige Freizeit suchen.

Sprich mal mit deinem Anwalt, was schlimmsten Falls passieren kann, wenn du die Kinder einbehälst und er es von sich neu einklagen muß.

Allerdings solltest du dringend differenzieren, ob es dein emotionaler Streß ist, weil du dich über den Kerl ärgerst oder ob es dir wirklich um die Kinder geht. Da besteht dann eher die Chance, daß er aufhört und den Kontakt sucht, wenn er merkt, daß er DICH damit nicht mehr trifft.

Auch wenn die unregelmässigen Kontakte sehr viel Unruhe bringen, so lieben die Kinder ihren Vater trotzdem und freuen sich doch sicher, wenn sie ihn sehen… zumindest gehe ich mal von einer gesunden Beziehung der Parteien aus.

Druck bringt für alle nur Gegendruck. Laß es laufen und entspann dich, daß ist für die Kinder meist das Beste und vieles regelt sich aus der Position von alleine.

LG
Simone

hallo sunni…
nichts kannst du machen , dann hat er halt was besseres vor und ihm sind andere sachen wichtiger… sag immer wieder zeiten an und besteh drauf…
lg sumsesum

Ich würde es einfach versuchen. Wünsch dir viel Erfolg.

Hallo,

ersteinmal ist es sehr schade, dass der Vater den Umgang mit seiner Tochter so wenig wahrnimmt.
Aber eins vorweg: Er ist verpflichtet, die Kleine regelmäßig zu holen und zurückzubringen, so, wie es das

Familiengericht festgelegt hat. Andernfalls handelt er sehr unzuverlässig- der Kindsmutter gegenüber, aber

auch dem Kind gegenüber.
Als erstes wird ihn das Gericht fragen, warum er die Umgangstermine nicht vollständig wahrnimmt. Dann wird
ihn das Gericht an die Verpflichtung erinnern. Sollte alles nichts helfen (mann kann niemanden zwingen, sein

Kind zu lieben), wird er aus dem Umgangausgeschlossen werden. Kann mir ehrlich nicht vorstellen, dass das
sein
wahrer Wille ist. ER hat eine Elternverantwortung gegenüber seinem Kind. Der Verantwortung muss er sich
stellen. Ansonsten hätte er es sich vorher überlegen sollen und kein Kind zeugen. Jetzt ist das Kind da.

Hallo,

Eine Klage würde nur Sinn machen, wenn Du den Vater „zwingen“ willst, dass er den Umgang wahr nimmt.

Wenn er den Umgang nicht wahrnimmt und das für Dich bzw. für das Kind in Ordnung ist, dann einfach nichts tun.

Eine Klage wie Du sie Dir vorstellst, hat der Richter wahrscheinlich noch nie auf dem Tisch gehabt und wird sie u. U. (kostenpflichtig) ablehnen.

Gruß
Ingrid

Hallo,

es kommt ziemlich oft vor, dass Väter das Umgangsrecht bzw. die Verpflichtung dazu, nicht regelmäßig wahrnehmen, wenn die Beziehung zerbricht und die Kommunikation der Partner belastet ist.

Viel häufiger ist es aber so, dass tausende Väter verzweifelt nach einem Weg suchen, der den Umgang und das Besuchsrecht regeln könnte. Viele Mütter blockieren nach der Trennung die Kontakte zwischen Kindesvater und den Kindern, nur weil sie oft die Trennung selbst noch nicht verarbeitet haben.

Dabei wird sehr oft vergessen, dass es nicht nur das Recht des anderen Partners auf Umgang mit den Kindern gibt, sondern dass es sich um ein Recht der Kinder auf Umgang mit beiden Elternteilen handelt.

Zu deiner Frage:

Ich würde vorerst keine Schritte unternehmen, jedoch alle Besuchstermine genau protokollieren. Wenn ein vorgesehener Termin vom Vater nicht wahrgenommen wurde, sollte man sich das genau notieren und ggf. auch die Gründe versuchen herauszufinden.

Dein Kind könnte dir später unangenehme Fragen stellen und dir vorwerfen, du hättest dich nicht genug darum gekümmert. Es kann ja sein, dass dein Kind jetzt den schleppenden Umgang noch gut verkraftet bzw. nicht einmal merkt, mit zunehmendem Alter sieht die Sache anders aus. Dann wollen die Kinder das genau wissen und fangen damit an sich eine eigene Meinung zu bilden.

  1. Auch Väter die sich als absolute Arschlöcher geoutet haben, verlieren nicht das Recht auf Umgang mit den Kindern. Die Beziehung zu den Kindern kann trotzdem herzlich und eng sein.

  2. Das Kind wird evtl. später selbst versuchen Kontakt zum Vater herzustellen. Wenn es dann feststellt, dass der Vater kein Interesse hat, entscheidet das Kind eigenständig und lebt besser damit für den Rest des Lebens.

  3. Gerichtliche Anordnungen auf die Durchführung des Umgangs sind zwar rechtlich möglich, kommen in der Praxis aber nicht vor. Der Grund ist ganz einfach: Wenn der Vater kein Interesse hat und dies so offenkundlich zeigt, geht das Familiengericht eher davon aus, dass ein erzwungener Umgang dem Kind schaden könnte und nicht dem Kindeswohl entspricht.

Anders sieht es aus, wenn ein gemeinsames Sorgerecht bzw. Aufenthaltsbestimmungsrecht besteht. Dann gibt es bei Pflichtverletzungen eines Elternteils durchaus die Handhabe durch gerichtliche Anordnung bzw. Entziehung des Sorgerechts. Trifft aber in deinem Falle nicht zu, wenn ich richtig verstanden habe. Es geht nur um den Umgang.

Deshalb mein Rat:

Bleibe cool und warte ab.

Versuche die Umgangskontakte zu fördern, aber erzwinge nichts. Wenn der Vater ein Blindgänger ist, kann man leider nichts machen. Viele, viele, viele Väter würden ihren rechten Arm dafür geben, wenn sie ihre Kinder wenigstens ein einziges Mal sehen dürften. -sehr schade für dein Kind!!

Notiere dir alle Vorkommnisse und Termine in einem speziellen Kalender, der wer schreibt der bleibt!

Erkläre dem Kind sehr sachlich die Lage und versuche fair zu bleiben.

Man muss nicht lügen und dem Kind eine heile Welt darstellen. Das Kind muss auch mit den Tatsachen leben und soll sie verstehen lernen.

Auch wenn es dir schwer fallen sollte, rede niemals schlecht von dem Vater, nur weil dich sein Verhalten ärgert.

Oft wenden sich später die Kinder gegen die Mutter, weil diese den Umgang verweigert und schlecht über den Vater geredet hat.

Wenn du weitere Fragen hast, melde dich gern wieder.

mailto: [email protected]

hi du,
einen vater kann man nicht zum umgang zwingen aber umgekehrt kann mann das kind / mutter zum umgang zwingen sofern sie sich weigert das kind zum umgang herauszugeben. das zum ersten.
du kannst mit deinem anwalt einen antrag auf ab#nderung des vergleiches stellen.
in euerem jetzigen vergleich steht es sicherlich für beide , was geschiet wenn ihr euch nicht daran hält.
lass dich vom anwalt beraten. der umgang steht deinem kind zu, an alle 2wochen 2tage beim vater, wie ihr euch aber einigt, bsp.alle 4wochen, das ist eure sache.