Umgangsrecht

Liebe/-r Experte/-in,
ich würde mich über Rückmeldungen zu nachfolgendem Sachverhalt freuen:

Mein Ehemann und ich leben mit meinem Sohn und unserem gemeinsamen Kind zusammen. An 2-3 Nachmittagen die Woche (nach Kindergartenschluß bis nach dem Abendbrot)und alle 14 Tage von Fr-So kommen die Tochter meines Mannes zu uns, für die er bisher nicht sorgeberechtigt ist.
Nun wird die sie, die „Große“ eingeschult. Ihr ausdrücklicher Wille ist, dass neben ihrem Vater auch ihr Halbbruder, ihr Steifbruder und ich bei der Einschulung anwesend sind.
Leider wird dieser Wunsch von der Kindesmutter blockiert, sie möchte „niemanden dabei haben, den sie nicht kennt“ (der Vater wird selbstverständlich dabei sein; die Mutter und ich haben uns bisher nur ein paar Mal gesehen, die anderen 2 Kinder kennt sie aber).
Nun meine Frage: Hat die Mutter das Recht uns zu verbieten, bei der Einschulung auf den Schulgelände anwesend zu sein? An der späteren Feier bei der Mutter wollten wir von vorn herein nicht teilnehmen, es geht mir nur darum, dass „die Große“ (auch wenn sie uns vor Aufregung vielleicht nicht wahrnehmen wird) weiß, dass wir uns für sie interessieren und jederzeit für sie da sind.
In wie weit zählt hier der Wille des Kindes?

Ich bedanke mich vorab für Rüchmeldungen und Ratschläge, wie wir uns hier am besten verhalten sollen/können!!

>Hat die Mutter das Recht uns zu verbieten, bei der
Einschulung auf den Schulgelände anwesend zu sein?

Ganz sicher nicht!!! Da müsste schon der Rektor ein
Hausverbot erteilen, sofern die Mutter das will.

>In wie weit zählt hier der Wille des Kindes?

Der ist durchaus wichtig; die Schwierigkeit (eher eine
Unmöglichkeit …) in diesem Alter ist aber, den
‚Willen des Kindes‘ vom ‚Willen der Mutter‘, den das
Kind möglicherweise nachsagt, zu unterscheiden.
Hier sollte man selbst entscheiden, inweiweit es dem
Kind nützt oder schadet.

Vielen Dank für die schnelle Antwort!
Zum Kindeswillen: der unterschiedet sich hier ja deutlich von dem der Mutter…

(>In wie weit zählt hier der Wille des Kindes?

Der ist durchaus wichtig; die Schwierigkeit (eher eine
Unmöglichkeit …) in diesem Alter ist aber, den
‚Willen des Kindes‘ vom ‚Willen der Mutter‘, den das
Kind möglicherweise nachsagt, zu unterscheiden.)

Es ist nur fraglich, in wie weit die Mutter den Umgang einschränken wird, wenn sie hier ihren Willen nicht durchsetzt…
(:Hier sollte man selbst entscheiden, inweiweit es dem

Kind nützt oder schadet.)

Hallo,

im Normalfall kann die Mutter nicht verbieten, wenn Ihr z. B. vor dem Schulgebäude wartet und der „Großen“ ein kleines Erinnerungsstück zum ersten Schultag überreicht.

Ob Ihr ins Klassenzimmer mit hineinkommt, ist fraglich. Oft eskaliert dann die Situation.

Klärt halt auch mal ab, ob die Schulkinder einen Kirchenbesuch machen. Das ist häufig bei der Einschulung. Dort ist auch öffentliches Gelände, über das die Mutter keine Bestimmungsrecht hat.

Gruß
Ingrid

hallo ,

mittlerweile haben die gesetze verändert…zu gunsten der väter …d.h. väter haben mehr rechte am kind …und die mütter „sitzen nicht mehr am längeren hebel“"

die mutter kann euch nicht verbieten an der einschulung von der grossen teilzunehmen ,sie ist ja nicht eigentümer des schulgeländes oder der schule…daher kann sie euch gar nicht untersagen zu erscheinen…

ihr müsst zum wohle des kindes handeln ,das heist wenn die grosse euch dabei haben will dann solltet ihr dabei sein!eine einschulung ist eine offizielle veranstaltung für schulkinder,eltern ,oma und opa geshwisterkinder ,tanten ,onkeln usw…

also geht um gottes willen alle zur einschulung ihr müsst ja nicht direkt bei der ex sitzen …!

Desweiteren sollte dein mann das gemeinsame sorgerecht bei gericht beantragen .den wie schon erwähnt haben sich die gesetze zum positiven für väter geändert so das väter nicht mehr nur die „arschkarte-unterhaltzahler“ (sorry)hat .

wenn die mutter sich weiterhin quer stellt ,wird sie die quittung spätesten bekommen wenn das mädel 14 ist …dann kann sie nämlich selbst bestimmen wo sie wohnen möchte ,und wenn sie sich dann entscheiden sollte bei ihrem papa und bei dir zu wohnen ,hat die mutter das nachsehen !

ich wünsche euch eine schöne Einschulung und vor allem gutes wetter…

lieben gruss nancy

Hallo!

Das ist doch keine Frage… 'schuldigung, klingt komisch, aber wer sollte das verbieten können? Die Schule ist ein öffentliches Gebäude und zu einer Feier kann kommen wer will.

Wenn die Kleine es sich also wünscht, sollte man dies einfach tun… sorry, aber wen interessiert dann eine zickige Mutter?

Nette Grüsse
Simone

Liebe/-r Experte/-in,
ich würde mich über Rückmeldungen zu nachfolgendem Sachverhalt
freuen:

Hallo,

also ich persönlich war in der gleichen Situation wie du. Habe die Schulleitung gefragt, wie das ist.
Also die Schule und das Gelände sind öffentlicher Grund- hier kann die Kindsmutter nicht bestimmen wer sich
dort aufhält und wer nicht. Auch beim Schulgottesdienst kann sie nicht verhindern, wenn man daran teilnimt.

Darüber hinaus sollte Sie den Willen ihrer eigenen Tochter respektieren. Wennihre Tochtersie ausdrücklich
will, dass nahestehende Bezugspersonen an ihrer Einschulung teilnehmen, so sollte das die Mutter akzeptieren
und nicht ihren Willen über den Wunsch des Kindes stellen. Immerhin handelt es sich um die Einschulung der
Tochter.

Meine LEbensgefährtin war auch mit anwesend bei der Einschulung meines Sohnes.
GANZ WICHTIG: Wenn gleichzeitig mehrere 1. Klassen eingeschult werden, so wird jede Klasse zu einer anderen
Zeit (oder anderer Ort)eingeschult. Umdie Einschulung nicht zu verpassen (Woran die Kindsmutter vielleicht ein
Interesse haben könnte) habe ich michpersönlich bei der Grundschule erkundigt, in welche Klasse (1a oder 1b
oder 1c) mein Sohn eingeschult wird und wann und wo genau alles stattfindet. Ich wollte nicht, dass
mich die Kindsmutter im Unklarem läßt.Sie wollte mich bei der Einschulung auch nicht dabei haben. Habe
damals aber während einer VErhandlung vor dem Familiengericht gesagt, dassmir die Einschulung meines Sohnes
sehr viel bedeutet, und die Mutter mir Ort und Zeit der Einschulung mitteilen soll. Das wurde dann auch vom
GEricht der Mutter schriftlich „vorordnet“, mir doch Ort und Zeit rechtzeitig vorher mitzuteilen.Im
Gottesdienst bekamen wir dann das Gefühl, zur falschen Zeit dazusein, da wir meinen Sohn und seine Mutter
nicht beim Reingehen gesehen haben. Als aber alle rauskamen, war er mit dabei. Er ist vermutlich mit seiner
Mutter sehr früh reingegangen, um mir und meiner LEbensgefährtin nicht über den Weg zu laufen.
Die Mutter meines Sohnes hat mit mir kein einziges Wort gesprochen hinterher.

Was ich ganz klasse fand: Die Tante meines Sohnes kam nach der Einschulung auf mich zu und fragte mich, ob
sie mit mir und meinem Sohn zusammen ein paar Bilder machen dürfe. Sie hat erkannt, dass der Junge natürlich
auch einen Vater hat. Und die Möglichkeit Fotos von Vater und Sohn bei der Einschulung zu machen gibt es nur
einmal. Hätte sie mich damals nicht angesprochen, würde es keine Fotos geben. Jetzt gibt es ein paar sehr
schön gelungene ERinnerungsstücke- auch die Abzüge der Fotos habe ich hinterher ohne zu fragen bekommen.
Das fand ich sehr nett von der Dame. Die Tante hat die Mutter entweder vorher gefragt oder hat einfach
entschieden, Fotos zu machen. Dagegen konnte die Mutte meines Sohnes dann nichts einwenden. Von der Mutter aus
hätte es keine Fotos gegeben.

Viel Spaß bei der Einschulung

Mein Ehemann und ich leben mit meinem Sohn und unserem
gemeinsamen Kind zusammen. An 2-3 Nachmittagen die Woche (nach
Kindergartenschluß bis nach dem Abendbrot)und alle 14 Tage von
Fr-So kommen die Tochter meines Mannes zu uns, für die er
bisher nicht sorgeberechtigt ist.
Nun wird die sie, die „Große“ eingeschult. Ihr ausdrücklicher
Wille ist, dass neben ihrem Vater auch ihr Halbbruder, ihr
Steifbruder und ich bei der Einschulung anwesend sind.
Leider wird dieser Wunsch von der Kindesmutter blockiert, sie
möchte „niemanden dabei haben, den sie nicht kennt“ (der Vater
wird selbstverständlich dabei sein; die Mutter und ich haben
uns bisher nur ein paar Mal gesehen, die anderen 2 Kinder
kennt sie aber).
Nun meine Frage: Hat die Mutter das Recht uns zu verbieten,
bei der Einschulung auf den Schulgelände anwesend zu sein? An
der späteren Feier bei der Mutter wollten wir von vorn herein
nicht teilnehmen, es geht mir nur darum, dass „die Große“
(auch wenn sie uns vor Aufregung vielleicht nicht wahrnehmen
wird) weiß, dass wir uns für sie interessieren und jederzeit
für sie da sind.
In wie weit zählt hier der Wille des Kindes?

Ich bedanke mich vorab für Rüchmeldungen und Ratschläge, wie
wir uns hier am besten verhalten sollen/können!!

Hallo!
Ja, das hört sich wirklich an wie bei uns. Wie war denn der Kontakt zu deinem Sohn nach der Einschulung?
Wie sehen die Große ja sehr oft. Und nachdem ihre Mutter in einer anderen Sache nicht ihren Willen bekommen hat, hat die alles daran gesetzt, dass die Große nicht mehr zu uns kommt. Damals hat sie das für fast ein Jahr (!) auch geschafft. Nun fürchten wir natürlich, dass sie ihr wieder irgend einen Mist einredet, sie dadurch nicht mehr kommen will oder mein Mann nur noch das minimale Besuchsrecht nutzen darf, sprich sie alle 14 Tage ein Wochenende hier verbringt.

Leider sieht die Mutter nicht, dass die Einschulung der Tag des Kindes ist, sondern IHR Tag. Und da hat alles zu laufen wie sie das will. Selbst die Großeltern der Großen dürfen nicht kommen, weil die Mutter sich mit ihren Eltern berkracht hat. Die Einsicht, dass der Wille des Kindes zählt, fehlt hier vollkommen…

Hallo,

an dem Kontakt zu meinem Sohn hat sich durch die Einschulung nichts geändert. ER ist genauso wie vorher. Bei der Mutter meines Sohnes handelt es sich um eine „Totalverweigerin“ d.h. sie hat nach der Trennung (waren nicht verheiratet)alles versucht, das mein Sohn keinen Kontakt zu mir hat. Wörtlich:„Das ist MEIN“ Kind! Damals war mein Sohn 2,5 Jahre alt. Als ich ihn abholen wollte war dann auf einmal die Tür zu.
Zuerst habe ich versucht übers Jugendamt (bei vielen Männern auch „Mütteramt“ genannt, weil du als Mann dort keine Unterstützung bekommst- für die sind die Männer meinst die Agressoren).
Dort habe ich nichts erreichen könen. Weil mir an einer außergerichtlichen Einigung viel lag, habe ich
Kontakt zu einer Mediationsstelle aufgenommen. Habe TErmin mit Kindsmutter dort vereinbart. Als sie aber nicht erschienen ist, sagte mir der Leiter dort, das eine Mediation nur funktioniert, wenn beide es wollen. Das war hier nicht so. So riet er mir, mein Recht auf Umgang mit meinem Sohn gerichtlich einzuforder, was ich auch tat. Da die Mutter sich vor Gericht gegen alles sträubte, habe ich 4 mal das GEricht bemühnen müssen. LEider hatte ich eine ältere Richterin, die sehr offensichtlich darauf bedacht war, die Interessen der Mutter zu wahren. Ich als Mann und VAter war Elternteil 2.Klasse. Aber ich habe nicht aufgegeben und immer wieder gekämpft. Herausgekommen ist eine Umgangsregelung alle 14 Tage am we. Einmal ab FReitag 18 Uhr und dann 14 Tage später das kurze we von sa. 10 Uhr an. Weihnachten verbringt mein ´Sohn immer bei der Kindsmuter- da hat die Richterin auch gegen ´den üblichen Standard verstoßen und eine Sonderregelung ausgeraben mit den Woten: ich sehe das so, dass das Kind heilig Abend grundsätlich bei dem Elternteil verbringen soll, bei dem es auch hauptsächlich lebt.
Geburtstage kann ich mir auch abschminken. Selbst Familienfeierlichkeiten aus meiner Familie (Hochzeit, Geburtstage, Jubiläen etc) werden nicht berücksichtigt, bekomme meinen Sohn nicht. Umgekehrt habe ich auf mein eh seltenes Kindswochenende zu verzichten, wenn Feierlichkeiten in der Familie der Mutter anstehen. Und diese werden dann auch immer geschickt aufs Wocheneende gelegt.
Mein Sohn ist Ende Mai 8 Jahre alt geworden. Trotz allem ist mein VErhältnis zu ihm sehr sehr gut. Ich denke, dass ist einzig und allein der Verdienst meiner Beharrlichkeit- dass ich immer wieder den Auswüchsen und Ausbrüchen der Kindsmutter Paroli geboten habe.
Traurig fand ich, dass trotz bestehender Umgangsregelung die Mutter die Tür zulassen konte, ohne dafür juristisch belangt zu werden. Diese juristische Immunität der Mütter findet man sehr sehr
oft vor Gericht. Wenn du als Vater aber mal 10 Minuten !! später zum Abholen des Kindes kommst, weil am Freitag nach der Arbeit ein STau auf der Autobahn ist, dann wurde ich gleich als „unzuverlässig“ von der Richterin abgestempelt. Ich habe in den 5,5 Jahren, seit es die Umgangsregelung gibt, nicht ein Kinderwochenende ausfallen lassen. VErspätungen gab es ganz ganz selten und dann mal 10 Minuten- selbst da habe ich zum Handy gegriffen und die Mutter per sms darüber informiert, dass ich mich verspäte aber dass ich unterwegs bin und komme. Die Richterin hat mich dafür gerügt und gesagt: „dann müssen Sie halt früher losfahren“. Willkommen im Leben kann ich da nur sagen.
Habe keine Kristallkugel, die mir sagt, wo ein Unfall ist, wo unter der Woche eine Baustellenampel aufgestellt wurde, an der man drei Rotphasen warten muss. Aber ich weiß, dass das Kindeswohl dadurch in keinster Weise gelitten hat, sondern dass diese Kritik und das scharfe Aburteilen nur dazu diente, den männlichen Elternteil zu diskreditieren um somit die teils ungerechte Besserstellung der Mutter zu begründen. Noch am Rande erwähnt: Die Kindsmutter tritt mir bis heute bei der Kindsübergabe nicht entgegen- geschweige denn spricht ein Wort mit mir.
Wie arm im Geiste muss diese Frau sein. Da hat selbst die ach so parteiische Richterin gesagt: Ein Hallo dem Vater gegenüber in Anwesenheit des Kindes sollte schon im Interesse des Kindes sein.

Vile Grüße
Ralf

Ich glaube nicht das Sie es verbieten kann. Das Kind würde sich sicher darüber freuen. Man sollte doch immer an das Kindeswohl denken

Hallo Somadom,

sorry, dass ich mich erst jetzt melden kann. Ich war einige Tage nicht hier und ich befürchte beinahe, dass die Einschulung bereits erfolgt ist.
Wenn ich ehrlich bin, hätte ich auch nicht wirklich gewusst, was ich für einen Ratschlag hätte geben sollen. Ich kann die Mutter verstehen, die möchte, dass das Kind sich auf das wesentliche -nämlich die Einschulung- konzentriert, aber auch Ihren Wunsch, dem Kind den Rücken zu stärken.
Im Sinne des Gesetztes ist es immer wichtig zum Wohle des Kindes zu entscheiden nur ist immer fraglich, ob der Wunsch, den das Kind vor Ihnen geäußert hat auch der Wunsch ist, den das Kind vor seiner Mutter äußerte.

Vielleicht sollten sich alle Beteiligten mal an einen Tisch setzen und ganz vernünftig miteinander reden, damit solche Situationen in Zukunft vermieden werden können.

Liebe Grüße

Tina

Hallo!
Danke für die Antwort. Aber ja, die Einschulung ist vorbei.
Sie hat den Wunsch der Mutter gegenüber geäußert als mein Mann dabei war.
Vor dem nächsten Mal, das wird spätestens die Kommunion sein, streben wir „einen runden Tisch“ an.

hallo du,
meiner meinung nach ist die entscheidung der mutter
zu respektieren, es steht ihr zu
über ihr kind zu entscheiden. ihr könnt dem mädchen sagen das ihr nur kommt wenn es ihre mutter erlaubt, wenn nicht dann eben nicht.
aber gerne macht ihr eine kleine feier für sie ,
mit allen anderen zusammen,(vorschlag)
alles gute.