Umgangsrecht

Liebe/-r Experte/-in,
Als ich gestern zum Briefkasten ging,lag folgender Brief eines Anwaltes vom Erzeuger meiner 3 1/2jahre alten Tochter drinnen:Gewährung von Besuchs-und Umgangskontakten.
Muss vielleicht im Vorraus dazu sagen,das ich mich von ihm getrennt habe,als im 4ten Monat schanger war.
Er war nie für mich und die kleine da,obwohl ich Ihm immer alle Türen offen gelassen habe.
Bis heute hat er nicht einen cent für Sie bezahlt,weil er angeblich kein Geld hat.Aber für einen Anwalt und regelmässige Besuche in sein Heimatland reicht es gerade noch.Bin seit 3Jahren in einer festen Beziehung,den meine Tochter als Ihren Papa ansieht und liebt.Ihren Erzeuger kennt Sie überhaupt nicht,da er es nicht für nötig hielt sich zu melden.Hab es immer wieder versucht das kontakt hergestellt wird.Aber wollte nie.Er hat sich sogar eine neue Handynr besorgt und ist unbekannt verzogen,so das es bis jetzt nicht möglich war,Ihn zu ermittel.Und dann jetzt dieser Hammer Brief wo drinnen steht:smiley:as ich meine Tochter am 12.11.2010 Ihm zu übergeben habe bis Sonntagabend 18uhr und jedes 2. und 4. Wochende im Monat von Freitagnachmittags 16uhr bis Sonntagabend 18uhr,sowohl zu Ostern,Pfingsten,Weihnachten an jeden 2.Feiertag,am Geburtag von Ihm,so wie Vatertag.
Gebe meiner Tochter doch nicht zu einem Ihr Fremden Mannes der nie interesse gezeigt hat.Das kann doch nicht deren Ernst sein!Denkt vielleicht mal einer an die Psyche des Kindes?Sie hat ihren Papa,auch wenn es „nur“ Ihr Ziehvater ist.Was können bzw sollen wir tun???
Sollte ich mir schnell einen Anwalt nehmen oder morgenfrüh gleich zum Jugenamt gehen?
Werde meine Tochter auf keinen fall am kommend Freitag da abliefern.Keine Ahnung was der so Plötzlich will,vermute das er vielleicht nur eine begrenzdes Bleibe und Arbeitrecht hat und mit einem Kind was er ja dann zu versorgen hätte,bessere Chancen auf verlängerung hat.Können Sie mir helfen? Vielleicht noch:Habe das alleinige Sorgerecht

Hallo,

das Umgangsrecht kann man ihm nicht verweigern. Umgang hat auch nichts mit Unterhalt zu tun. Allerdings ist der vorgeschlagene Umgang für ab sofort so nicht machbar.

Das Kind - wird vermutlich mit Hilfe des Jugendamtes - mit begleiteten Umgängen an den Vater gewöhnt. Erst wenige STunden und mit der Zeit immer mehr.

Der Anwalt des Vaters sollte das wohl wissen, somit ist der Brief von ihm in dieser Hinsicht ziemlicher Quatsch.

Möglichst schnell zum Jugendamt. Das Jugendamt setzt sich dann mit dem Vater in Verbindung und versucht - noch ohne Gericht - eine Umgangsanbahnung mit Begleitung zu organisieren.

Wenn es zu Gericht geht, wird meist die von mir angesprochene begleitete Umgangsanbahnung gerichtlich festgelegt.

Gruß

Hallo Gwendel,

deine Anfrage bereitet mir große Sorgen, denn du scheinst die Lage nicht begriffen zu haben.

Immer wieder läuft dieser Film vor meinem Auge ab:

In binationalen Partnerschaften herrschen andere Regeln und dies scheint von den Betroffenen ü+berhaupt nicht wahrgenommen zu werden.

Zunächst ist es zwar traurig, aber auch eigentlich der Regelfall, dass sich die „erzeuger“ (wie du sie nennst) kaum um ihre Kinder kümmern. Der Grund ist aber nicht, dass die Männer aus den betreffenden Herkunftsländern kein Herz für Kinder hätten, sondern der einfache Grund, dass sie mit einer naiven deutschen Frau eine Zweckehe eingegangen sind. Ziel ist fast immer das Erreichen eines Einbürgerungsstatusses bzw. die Verlängerung des Bleiberechts. Kinder sind dazu eben sehr hilfreich.

Statt hier an dieser Stelle über die Blödheit der Frauen (ganz allgemein in solchen Fällen) zu sprechen, sollten wir lieber die Sachlage klären und konkrete Schritte veranlassen.

Deine Reaktion ist die einer ganz normalen Mutter: Was will der Kerl eigentlich von mir, er hat sich doch nicht um die Kleine und mich gekümmert. Mir kann ja nichts passieren, denn ich habe ja das alleinige Sorgerecht. -Stimmt’s?

Du irrst gewaltig, denn der Vater deiner Tochter hat seine eigenen Vorstellungen und weiß ganz genau was er tut. Ihm ist klar, dass er seine Tochter für ein Bleiberecht nur dann heranziehen kann, wenn er der Behörde nachweisen kann, dass er als Vater regelmäßigen Umgang mit dem Kind hat.

Das dir jetzt zugegangene Schreiben ist demnach nur der erste Schritt, weitere Aktionen werden folgen.

Du wirst darüber entscheiden müssen, ob du deine Tochter der ggf. drohenden Kindesentführung aussetzen willst. Es kommt leider sehr oft vor, dass ausländische Partner sich im Falle von Trennung und Scheidung plötzlich auf die „Gesetze“ ihres Herkunftslandes besinnen. Das bedeutet meistens, dass dort im Land automatisch der Vater das Sorgerecht für die Kinder hat. Kommt er also mit seiner Aktion in Deutschland nicht weiter, könnte der Vater so weit gehen und das Kind mit in seine Heimat nehmen.

Ich möchte dich nicht in Panik versetzen, wünsche mir von dir aber, dass du sehr ernsthaft mit der Sache umgehst. Auch wenn es nicht zum Schlimmsten kommen muss, ist allein die Möglichkeit schon Grund genug für Vorsicht.

Ohne anwaltliche Hilfe kannst du die Sache nicht lösen. Wenn er sich in der Vergangenheit wirklich nie um das Kind gekümmert hat, bisher weder ein Sorge- noch ein Umgangsrecht hatte, solltest du im Interesse des Kindeswohls den Umgang mit dem Kindesvater versuchen abzulehnen.

Vergiss bitte nicht, dass im Prinzip das Kind ein Recht auch auf seinen Vater hat. Nur wenn es sehr wichtige Gründe für eine Ablehnung der Kontakte gibt, muss man das auch mit aller Härte versuchen zu erreichen.

Um persönliche Details nicht im Internet zu veröffentlichen, bitte ich dich, mir evtl. direkt zu schreiben. Wir können dazu auch telefonieren.

Bis demnächst!

Gruß aus Hamburg

Steve-HH

mailto: [email protected]