Umgangsrecht

Hallo,
ich habe schon mehrmals unseren „Fall“ gepostet… nochmal kurz: mein Freund hat ein 6-jähriges Kind aus früherer Beziehung (gemeinsames Sorgerecht), das 14 tägig an den Wochenenden und teilw. in den Ferien bei uns ist. Diese „minimale“ Umgangsregelung wurde vergangenes Jahr per gerichtlichem Vergleich erwirkt. (Davor durfte er - von der Mutter aus - das Kind nur aller 2 Wochen Samstags 9-16 Uhr sehen)

Nun meine Frage: (Ich möchte bitte KEINE Urteile darüber ob das gut fürs Kind ist… mit diesen Fragen plagen wir uns auch… )
Wie stehen die Chancen, wenn man geteilten Aufenthalt (nennt man das so??) beantragt. Also dass das Kind z.B. 14 Tage bei uns ist und 14 Tage bei der Mutter, im Wechsel?
Falls das eine Rolle spielt… das Kind ist seit 5 Jahren regelmäßig bei uns, kommt sehr sehr sehr gerne (ist auch immer traurig wenns heim geht), ich habe ebafalls ein 6-jähriges Kind und die beiden wachsen quasi von Anfang an als „Geschwister“ auf… Außerdem würde ich das Verhältnis bei der Mutter zu Hause als schwierig bezeichnen… wechselnde Partner und das Kind ist 90% der Zeit bei seiner Oma! Es hätte bei uns also eine Chance ein Familienleben und Strukturen zu erfahren.

Wiegesagt Mutter ist Mutter, das weiß ich. Ich möchte nur erstmal rein theoretisch wissen, wie die Chancen stehen.

vielen Dank

hallo pusteblume ,

ja ich erinnere mich an deine postings ,

geteiltes "aufenhaltsbestimmungsrecht " lohnt sich nicht zu beantragen …da ein gemeinsames „sorgerecht“ besteht …haben beide elternteile auch gleichermassen das aufenthaltsbestimmungsrecht !!!

es würde nur sinn machen wenn dein partner das „Alleinige Sorgerecht“ beantragen würde -dies zu bekommen ist allerdings sehr sehr schwierig !!!(am besten zieht ihr dafür einen anwalt hinzu)

14 tage -bei euch und 14 tage bei der leiblichen mutter …könnt ihr quasi absolut vergessen -dem wird kein richter zustimmen -egal wie die familären umstände bei der leiblichen mutter sind …

warum will ich dir auch kurz erklären :

das kind ist 6 jahre alt und geht also jetzt auch bald zur schule…eine neue situation für kind welches sich erst mal gewöhnen muss (da tut es dem kind nicht gut immer im wechsel bei dem jeweiligem elternteil zu „hausen“ das kind muss sich also ständig umgewöhnen …und das würde erhebliche probleme mit sich bringen …ich weiss das du keine urteile über pro und contra hören willst …(das ist auch absolut nicht bös gemeint). !

du solltest auch bedenken das ihr euch schon seit langen streitet wie die kesselflicker und das das kind zwangsläufig als spielball benutzt wird …und das so ein kind das langfristig nicht aushalten kann .

Also wie schon erwähnt …ich würde das alleinige Sorgerecht anstreben -oder das besuchs-und umgangsrecht neu regeln lassen !!!

lieben gruss nancy

vielen dank für deine schnelle antwort!

also das alleinige sorgerecht halte ich für aussichtslos (da gibts ja in deutschland noch viiiiel schlimmere fälle und selbst da werden die kinder bei den müttern gelassen!)

aber das besuchs- und umgangsrecht ausdehenen fände ich gut. unsere änwältin damals meinte, das was wir jetzt ausüben ist das MINIMUM. (mehr beantragen wollten wir damals aber nicht, da das kind ja vorher nur samstags bei uns war und wir angst hatten, wenn wir zuviel forden, könnte man es uns absprechen.)
hast du denn konkret erfahrungen oder anregungen wie eine ausdehnung ausdehen könnte?
ich habe keine idee :frowning: momentan wiegesagt alle 14 tage von freitag abend bis sonntag 17 uhr im herbst eine woche, weihnachten 2 tage, winter ein langes we, sommer 2 wochen.
wäre denn eine woche im monat möglich? dass wir das kind dann zur schule bringen oder so?

bin ratlos. wir hätten so gern mehr zeit gemeinsam :frowning:

also, abprechen kann euch niemand etwas -auch nicht wenn ihr "mehr "fordert …

denn ihr bemüht euch ja um einen regelmässigen umgang mit dem kind , anderst wäre es wenn ihr dauernd vor gericht rennen würdet und rabatz macht …und euch dann gar nicht ums kind kümmert!!

also möglich wäre ein umgang jedes wochenende …wenn das kind in der schule ist sind auch immer die hälfte der ferien möglich (sommerferien 3 wochen usw) was

feiertage und verlängerte wochenenden angeht - geht auch aber nur nach absprache mit der mutter und wie man das an weihnachten am besten lösen könnte geht auch nur mit absprache der mutter !

ich weiss das es schwierig ist alles gerichtlich zu regeln aber die gerichte wollen damit erreichen das die eltern auch untereinander dinge regeln können im sinne des kindes !!!

an deiner stelle würde ich nochmals einen anwalt in anspruch nehmen um den umgang neu zu regeln …aber hüttet euch davor schmutzige wäsche zu waschen zb .das das kind bei euch besser betreut wäre oder ähnliches …damit werdet ihr vor gericht auf die nase fallen den das würde beim richter den eindruck erwecken ihr würdet euch nur eine schlammschlacht liefern und nicht zu wohle des kindes handeln …

besser ist die argumentation das ihr mehr zeit mit der kleinen verbringen wollt usw .!!

Hallo,

ich weiß nicht ob damit das „Aufenthaltsbestimmungsrecht“ gemeint ist. Daneben gibt es ja noch das Umgangsrecht und das Sorgerecht.

Zu dem Aufenthaltsbestimumungsrecht kann ich nicht viel sagen. Es gibt so viele FAktoren, die da mit hinheinspielen. Gerade bei gemeinsammen Sorgerecht und der tatsache, dass das Kind schon so lange regelmäßig. Ferner das bereits angesprochene „Familienleben“ und die Tatsache, dass das Kind 90% bei der Oma verbringt.
Gut, wenn die Kindsmutter wieder arbeitet (was sie ja auch muss um für sich und das Kind zu sorgen, geht dass natürlich auf Kosten des Kindes. Aber dafür kann ja die KM nicht, dass ist dann eher ein gesellschaftliches Problem. Was die wechselnden Partner nageht, ist das immer so eine Sache. Jeder hat mit sicherheit die eine oder andere Beziehung in seinem Leben hinter sich gelassen, wo es einfach nicht gepaßt hat und man sich getrennt hat nach gewisser Zeit. Natürlich sollte die KM die Männer nicht wechseln wie das Hemd. Da sollte Sie soviel Verantwortungsbewußtsein gegenüber dem Kind besitzen, dass Sie weiß, was gut für das Kind ist und was nicht.

Es ist immer schwierig, auf eine Frage wie diese, eine allgemeingültige Antwort zu formulieren. Die Familienrichter- auch da hat jeder seiner eigene Sicht der Dinge- müssen sich alle Faktoren und Begleitumstände angucken. Und dann kommt es wiederum darauf an, welcher Anwalt geschickt und überzeugend reden und argumentieren kann. Auch dass beeinflußt hin und wieder eine Entscheidung.

Dazu kann ich leider nichts sagen, sorry.

Hallo Pusteblume,
ihr solltet mit einem Rechtsanwalt sprechen.
Wie man die Kiste findet die bei Euch läuft ,Eure Sache.
Wenn ihr allen klar machen könnt das die Kindsmutter nicht Kindgerecht für ihr Kind sorgen kann(sittliche gefährdung)solltet ihr alle Hebel in Bewegung setzen und das Kind ganz zu Euch nehmen.Dann kann sie ihr Kind ja alle 14 Tage für ein Wochenende zu sich nehmen.Es sollte allerdings sicher gestellt werden,das das Kind in gesittete Hände an diesen Wochenenden kommt.

Viel Glück

vielen dank.
jedes wochenende ist schwierig, da mein kind an den „kindfreien“ wochenenden bei seinem papa ist.
wir haben also ein wochenende beide kinder und ein wochenende keine.
deswegen habe ich eine möglichkeit gesucht das kind öfter bei uns zu haben unabhängig von den wochenenden…

bei der letzten verhandlung war mein freund noch auszubildender, musste also für den prozess nichts zahlen. jetzt sieht das anders aus…
mit welcher summe muss man dann rechnen, und was kostet eine einfache berautung beim anwalt??

lg

eine beratung beim anwalt kostet um die 100€ .

auch wenn dein freund jetzt nicht mehr in der ausbildung ist -heist das nicht zwangsläufig das er keine prozesskostenbeihilfe mehr bekommt -das kommt aufs einkommen an .

und prozesskostenbeihilfe wird auch nur gewährt wenn ein fall auch wirklich vor gericht verhandelt wird !!

ihr habt aber die möglichkeit beim zuständigem familiengericht einen „Beratungsschein“ zu beantragen damit könnt ihr die beratung von einem anwalt in anspruch nehmen -die anwaltsgebühren werden dann von der staatskasse übernommen und je nach den wie viel einkommen dein freund hat würde er maximal 10€ bezahlen !!!

da ich aber aus eigener erfahrung weis das es nicht gerade einfach ist einen beratungschein zu bekommen (wenn man selbst einen formlosen antrag beim gericht stellt )
ist es einfacher wenn man sich vorab einen termin beim anwalt macht und dem anwalt sagt das man das gerne über den beratungsschein abrechnen möchte …dann stellt der anwalt beim gericht den antrag und das ist um vieles leichter !!!
(mietvertrag und lohnabrechnungen bitte nicht vergessen die sind für den antrag notwendig )

prozesskostenhilfe wird erst dann beantragt wenn die sache tatsächlich vor gericht geht !!

ich bin kein Rechtsanwalt und habe pers. nie die Fragestellung gehabt… weiß aber aus anderweitiger Erfahrung, dass diese Lösung von den Jugendämtern und folglich auch von den Familiengerichten nicht präferiert wird - um es mal vorsichtig zu äußern - genauer… die chance ist sehr gering!
weil:

  1. das Kind dann keinen geregelten Lebensmittelpunkt hat
  2. die Organisation des Kindergarten/Schule darunter leidet
  3. ein Kind - trotz aller europ. Urteile und Lebenswandel der Mutter - nach alter, hergebrachter Denkweise der beiden oben benannten Institutionen immer noch zur Mutter gehört, meist ohne Betracht von deren „Qualität“ und Bereitschaft…

Ich wünsche Ihnen - im Interesse der „kleinen“ - viel Erfolg.

VG_christian

hallo pusteblume,

leider komme ich nicht drum rum, dir zu sagen, dass solch eine regelung nicht gut ist fürs kind. ich spreche aus erfahrung. aber, was haltet ihr davon, wenn ihr euch das aufenthaltsbestimmungsrecht holt??? ich denke, dass wäre besser. dann nehmt ihr das kind in euren haushalt auf und die mutter bekommt es nur jedes 2. WE. so hat das kind wirklich die chance für ein recht normales familienleben und die mutter kann mehr ihrem hobby nachgehen. (partnerwechsel und so…) wenn du weißt, was ich meine.

ich glaube, das könnte klappen. wichtig ist, ein guter anwalt. geht vor gericht und lasst den richter entscheiden. macht bitte nicht wieder einen vergleich. urteil ist echt besser!!! denn dann habt ihr wirklich etwas in der hand.

sprecht mit dem jugentamt, zieht kindertherapeuten, verwandte und freunde mit ran die das ganze bezeugen können. spielt jede karte aus.

ich wünsche euch viel glück und stehe für weitere fragen gerne zur verfügung!

viele grüsse
vom
früchtchen

Hallo…

ihr solltet versuchen zu beweisen,das es dem kind bei euch besser geht und nicht von der oma betreut werden muß. Die aussage des kindes spielt eine ganz entscheidende Rolle.Dann habt ihr gute Chancen das ihr das Kind zu euch holen könnt. Aber es ist ein langer Weg,das weiß ich aus eigener Erfahrung…Jugendamt usw werden mit einbezogen. Ich sag mal so,nach der Beschreibung stehen eure chancen nicht schlecht.

lg

hallo,
dein freund kann mal bei kinderpsyhologen gehen und das was du schreibst vortragen - um einen besseren überblick zu bekommen.
meiner meinung nach geht euer vorhaben nicht.
alles gute.

Hallo,

es ist äußerst schwierig bei den Gerichten das WECHSELMODELL gegen den Willen eines Elternteiles durchzusetzen.

Ich bin sehr für diese 50:50 Regelung und erlebe in meinem Bekanntenkreis nur positives damit.

Aber die Richter tun sich sehr schwer damit. Selbst wenn das Wechselmodell bisher schon praktiziert und dann (mehr oder weniger willkürlich) von einem Elternteil aufgekündigt wurde, wird nur sehr selten die Weiterführung des Wechselmodells gerichtlich angeordnet.

Richter bevorzugen in den meisten Fällen das Residenzmodell - also die Betreuung durch einen Elternteil.

Gruß