Hallo,
ich habe schon mehrmals unseren „Fall“ gepostet… nochmal kurz: mein Freund hat ein 6-jähriges Kind aus früherer Beziehung (gemeinsames Sorgerecht), das 14 tägig an den Wochenenden und teilw. in den Ferien bei uns ist. Diese „minimale“ Umgangsregelung wurde vergangenes Jahr per gerichtlichem Vergleich erwirkt. (Davor durfte er - von der Mutter aus - das Kind nur aller 2 Wochen Samstags 9-16 Uhr sehen)
Nun meine Frage: (Ich möchte bitte KEINE Urteile darüber ob das gut fürs Kind ist… mit diesen Fragen plagen wir uns auch… )
Wie stehen die Chancen, wenn man geteilten Aufenthalt (nennt man das so??) beantragt. Also dass das Kind z.B. 14 Tage bei uns ist und 14 Tage bei der Mutter, im Wechsel?
Falls das eine Rolle spielt… das Kind ist seit 5 Jahren regelmäßig bei uns, kommt sehr sehr sehr gerne (ist auch immer traurig wenns heim geht), ich habe ebafalls ein 6-jähriges Kind und die beiden wachsen quasi von Anfang an als „Geschwister“ auf… Außerdem würde ich das Verhältnis bei der Mutter zu Hause als schwierig bezeichnen… wechselnde Partner und das Kind ist 90% der Zeit bei seiner Oma! Es hätte bei uns also eine Chance ein Familienleben und Strukturen zu erfahren.
Wiegesagt Mutter ist Mutter, das weiß ich. Ich möchte nur erstmal rein theoretisch wissen, wie die Chancen stehen.
vielen Dank