Liebe/-r Experte/-in,
bitte helfen Sie uns bei folgendem Vorgang:
Das Umgangsrecht eines biologischen Vaters, der die Vaterschaft nur gegen seinen Willen anerkennen musste, da die Ämter ihn dazu zwangen, wurde durch ein Gericht dahin gehend reguliert, dass dieser das Kind nur an einem bestimmten Ort sehen kann, da das Kindeswohl andernfalls generell durch indirekte Gewalt des biologischen Vaters gefährdet ist.
An diesem Ort ist der Umgang jedoch sehr schwer, da dieser Ort auf lange Sicht ausgebucht ist.
Nun steht der biologische Vater demnächst wegen mehrerer Straftaten vor Gericht (mit der Chance auf eine fünfjährige Haftstrafe) und versucht nunmehr den Umgang an einem anderen Ort herbei zu führen. So, vermuten wir, möchte sich dieser eine gute Ausgangsposition für seinen eigentlichen Gerichtstermin schaffen. Generell besteht kein Interesse an dem Kind, sondern generell nur an der Vermeidung einer langjährigen Haftstrafe und weiterhin im Leben der Kindesmutter existent zu sein. (Kind wurde krank, biologischer Vater kein Interesse, Kind hat Geburtstag, biologischer Vater hat kein Interesse, …).
Nun wünscht der biologische Vater einen anderen Ort, der weitaus gefährlicher für das Kind ist, die dortigen Betreiber stimmten dem zu. Es ist aber gerichtlich geregelt, dass der Umgang nur an dem einen speziellen Ort statt finden kann und an keinen weiteren.
Nun wurde die Kindesmutter gefragt, ob sie der Änderung des Ortes zustimmen will. Elterliche Einigung steht bekanntlich vor Gerichtsbeschlüssen.
Was kann rein theoretisch passieren, wenn die Kindesmutter zum Wohl des Kindes (ja, das Kind hat einen sozialen Vater den sie als einzigen seit dem sechsten Monat kennt, das Kind ist nunmehr 2,5 Jahre alt, sozialer Vater und Kind tragen den selben Namen, wohnen zusammen mit der KM (verheiratet) in einer Wohnung, …) dieser Änderung nicht zustimmt? Das Gericht hat einen Beschluss gefasst.
Vielen Dank für rege Zuschriften.