Umgangsrecht

Liebe/-r Experte/-in,

bitte helfen Sie uns bei folgendem Vorgang:

Das Umgangsrecht eines biologischen Vaters, der die Vaterschaft nur gegen seinen Willen anerkennen musste, da die Ämter ihn dazu zwangen, wurde durch ein Gericht dahin gehend reguliert, dass dieser das Kind nur an einem bestimmten Ort sehen kann, da das Kindeswohl andernfalls generell durch indirekte Gewalt des biologischen Vaters gefährdet ist.

An diesem Ort ist der Umgang jedoch sehr schwer, da dieser Ort auf lange Sicht ausgebucht ist.

Nun steht der biologische Vater demnächst wegen mehrerer Straftaten vor Gericht (mit der Chance auf eine fünfjährige Haftstrafe) und versucht nunmehr den Umgang an einem anderen Ort herbei zu führen. So, vermuten wir, möchte sich dieser eine gute Ausgangsposition für seinen eigentlichen Gerichtstermin schaffen. Generell besteht kein Interesse an dem Kind, sondern generell nur an der Vermeidung einer langjährigen Haftstrafe und weiterhin im Leben der Kindesmutter existent zu sein. (Kind wurde krank, biologischer Vater kein Interesse, Kind hat Geburtstag, biologischer Vater hat kein Interesse, …).

Nun wünscht der biologische Vater einen anderen Ort, der weitaus gefährlicher für das Kind ist, die dortigen Betreiber stimmten dem zu. Es ist aber gerichtlich geregelt, dass der Umgang nur an dem einen speziellen Ort statt finden kann und an keinen weiteren.

Nun wurde die Kindesmutter gefragt, ob sie der Änderung des Ortes zustimmen will. Elterliche Einigung steht bekanntlich vor Gerichtsbeschlüssen.

Was kann rein theoretisch passieren, wenn die Kindesmutter zum Wohl des Kindes (ja, das Kind hat einen sozialen Vater den sie als einzigen seit dem sechsten Monat kennt, das Kind ist nunmehr 2,5 Jahre alt, sozialer Vater und Kind tragen den selben Namen, wohnen zusammen mit der KM (verheiratet) in einer Wohnung, …) dieser Änderung nicht zustimmt? Das Gericht hat einen Beschluss gefasst.

Vielen Dank für rege Zuschriften.

keine Ahnung, das Gericht trifft eine Entscheidung

Hallo, sorry das übersteigt leider mein wissen, aber ich vermute
Leider das das Gericht ihm eher geneigt ist. Ich würde trotzdem es versuchen , es nicht zuzulassen. So kann man wenigstens wenn das Gericht doch dem biologischen Vater zuspricht, Revision einlegen.
Sorry hätte gerne mehr geholfen.
Mfg

Hallo! Es tut mir leid, aber ich kann nicht wirklich etwas dazu sagen. Ich würde mich eisern an die gerichtliche Regelung halten und bei Wunsch den Kontakt zwischen Vater und Kind nach der Haftstrafe neu aufbauen. Vorher sehe ich für das Kind nur Nachteile, da der Kontakt ja erneut wieder abbrechen würde. Wie soll das Kind das verstehen? Alles Gute! Simone

Hallo Simone,

das Kind kennt diese Person gar nicht und hätte vermutlich mehr Schwierigkeiten den zweiten Mann im Leben zu verstehen, als den eigentlichen Erzeuger von vorn herein nicht kennen zu lernen. Vermute ich.

DANKE DEN ÜBRIGEN ZUSCHRIFTEN!!!

Guten Morgen! Kinder verstehen mehr als wir Erwachsenen ahnen. Und irgendwann wird jedes Kind wissen wollen, wer der andere leibliche Elternteil ist. Dies halte ich durchaus wichtig für die weitere Entwicklung. Kinder fragen sich sonst z. B. ein Leben lang, warum er sie nicht haben wollte und dieses Gefühl der Ablehnung ist schwer zu ertragen. Wie das Kind dann damit umgeht und wie es dies versteht, sollte man ihm überlassen. Aber jedes eigene Gefühl dazu ist besser als irgendwelche vorgegebenen Geschichten. So meine Meinung. Ich wünsche dem Kind voel Kraft dafür! LG Simone

nun gut, hat der bio.vater zur namensänderung zugestimmt oder hat dies das standesamt das jugendamt oder wer entschieden?
egal wie er so ist, er ist der bio.vater und das kind trägt seine gene, das mal vor weg.
recht auf umgang mit dem kind hat er immer,
wenn die mutter diesem ort nicht
zustimmt so muss sie andere vorschläge machen ,
kann sich hierzu beraten lassen beim jugendamt.
generell hat er und das kind ein recht auf diesen umgang. so weit mein wissen.

wir haben es klären können, der umgang wurde verweigert, weil einige dutzend gründe dagegen sprachen und das kindeswohl in mehreren fällen gefährdet war und ist.

ps. gene hin oder her, das kind hat ein recht darauf beide eltern zu kennen und sodann selbst zu entscheiden. wenn das kind bis zu diesem zeitpunkt aber körperliche und seelische schäden durch die umgänge erlitten hätte, so wäre dies mit sicherheit keine gute ausgangssituation. zumal der bio. vater auch auch eine umgangspflicht hat, der er nicht nachkam. wir befinden uns hier nicht beim wunschkonzert, sondern in dem leben eines kindes!

und die generelle frage ist zudem, wie viel vater braucht ein kind wirklich…