Hallo,
ich hoffe, ich bin richtig in diesem Brett.
Mich beschäftigt im Moment folgendes.
Ich bin 19 Jahre, mein Sohn etwas mehr als zwei Jahre. Mein damaliger Freund und ich haben uns ein paar Monate nach der Geburt getrennt. Das alleinige Sorgerecht habe ich. Beim Jugendamt ist nur die Vaterschaft vom Vaters anerkannt.
Von Anfang an war ich bemüht, den Kontakt zwischen Vater und Sohn zu pflegen. Vom Jugendamt gibt es keine Auflagen die eine Umgangsform zwischen Vater und Sohn vorschreiben. Ich halte solche Auflagen auch für unnötig. Bis jetzt funktionierte alles auch bestens. Dem Kindesvater, der nur ein paar Km entfernt wohnt, räumte ich bisher Uneingeschränkten Umgang mit unserem Sohn ein. Was seinerseits auch sehrhäufig genutzt wurde. Immer, wenn es seine Zeit zuließ und er seinen Sohn haben wollte war ich damit einverstanden. Meist blieb unser Kind dann übers Wochenende (also von Freitag nach der Arbeit bis Sonntagabend). Auch die Großeltern vom Vater räumte ich das Umgangsrecht ein, welches sie auch nutzten. Ich sah, das es unserem Kind gut tut und dachte das es ewig so weiter geht.
Auch in meinem Haushalt ( ich wohne mit meinem Sohn noch im Elternhaus) ist alles bestens. Meinem Sohn fehlt es an nichts. Er ist ein sehr fröhliches und gesundes Menschenkind.
Wie gesagt, alles schön, -bis heute. Nun hat sich der Kindesvater in die Tretmühlen des Jugendamtes begeben um eine neue Regelung der Umgangsgestalltung zwischen Kindesvater und Sohn, zu erwirken. Nun bittet mich die Jugendamtmitarbeiterin, entweder dort zu erscheinen oder sie in meinem Haushalt zu empfangen.
Ich finde das meine Großzügigkeit im Sinne meines Kindes, vom Vater irgendwie recht schäbig missbraucht werden.
Mein Vater rief beim Jugendamt an um zu erfahren worum es eigentlich geht. Schroff wurde geantwortet, das nur mit der Kindesmutter geredet meinem Vater die Angelegenheit nichts angeht. Mein Vater hat mein vollstes Vertrauen und ohne seines Beiseins möchte ich auch nicht mit dem Jugendamt verhandeln. Er hatte übrigens, bis ich 18 war durch einen Gerichtsbeschluss
das Sorgerecht.
Ich weiß, das der Kindesvater zumindest mit dem Gedanken spielt in einem anderem Bundesland oder ins Ausland umsiedeln will.
Nun meine Frage: Was kann da auf mich zu kommen? Muss ich mich ohne Beistand meines Vaters in die Bürokratischen Fänge des Jugendamtes begeben? Auf was muss ich eventuell aufpassen? Ich möchte, das alles so bleibt wie es bisher war.
Sich mit Ämter herumschlagen müssen, heißt immer Probleme schaffen
Für kompetente Ratschläge währe ich äußerst dankbar
Ich danke um Voraus
Gruß Romy